Thursday, August 28, 2014

Vertragsrecht: Rechte und Pflichten im Vertrag genau definieren

http://ift.tt/Zf69bA Verstöße gegen Vertragsinhalte können rechtliche Konsequenzen wie z.B. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, Rechte und Pflichten im Vertrag detailliert zu regeln.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Sofern keine gesonderten Regelungen bestehen, gelten die Vorschriften des allgemeinen Vertragsrechts für alle Vertragsarten im Zivilrecht. Damit lässt sich das Vertragsrecht u.a. auf den Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstleistungsvertrag, Werkvertrag aber auch auf Lizenzverträge, Leasingverträge oder Franchiseverträge anwenden.


Kennzeichnend für das Vertragsrecht ist die Vertragsfreiheit, die Privatautonomie. Das bedeutet, dass unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Vertrag alles vereinbart werden kann, was die Vertragsparteien wünschen. Im Vertrag werden die Willenserklärungen der Parteien formuliert. Diese werden durch den Vertragsabschluss angenommen und gelten als bindend. Wird gegen die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten verstoßen, beispielsweise durch Nichterfüllung oder Schlechterfüllung, kann das zu rechtlichen Konsequenzen führen. Je nach Fall kann der Vertrag dadurch nichtig werden, der Gläubiger kann weiterhin auf die Erfüllung bestehen, eine Preisminderung oder Schadensersatz verlangen.


Dies zeigt, dass es sehr wichtig ist, einen Vertrag möglichst genau und detailliert auszuhandeln, damit es später keine bösen Überraschungen gibt. Mögliche Probleme, die auftreten könnten, sollten schon vor Abschluss des Vertrages erkannt und entsprechend im Vertrag berücksichtigt werden. Daher sollten die Rechte und Pflichten im Vertrag sehr konkret beschrieben sein und natürlich auch die Regeln und Vorschriften angrenzender Rechtsgebiete berücksichtigen. Bevor eine Willenserklärung abgegeben wird, sollte also sehr klar sein, was eigentlich der Wille des Vertragspartners ist und dies auch exakt formuliert werden. Hinter der schlichten Abgabe einer Willenserklärung steckt also eine Menge an Regeln, Vorschriften und Bedingungen, die beachtet werden müssen. Daher sollten schon beim Verfassen eines Vertrages und auch vor dem Vertragsabschluss kompetente Rechtsanwälte hinzugezogen werden, die die Vertragsinhalte „wasserdicht“ formulieren und auch prüfen können.


Bei zivilrechtlichen Verträgen ist außerdem zu beachten, dass sie der Verjährung unterliegen. Sollten beispielsweise Schadensersatzansprüche bestehen, können diese nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden. Um die Forderungen durchzusetzen, sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.


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HCI Renditefonds IV: MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star vor der Insolvenz

http://ift.tt/12AIJk2 Über die Gesellschaften der Containerschiffe MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Der HCI Renditefonds IV hat in beide Schiffe investiert.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Angaben des „fondstelegramm“ hat das Amtsgericht Aurich das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaften der MS Frisian Pioneer (Az.: 9 IN 162/14) und MS Frisian Star (Az.: 9 IN 163/14) eröffnet. In beide Schiffe hatte der HCI Renditefonds IV investiert. Es sind nicht die ersten drohenden Insolvenzen, die die Anleger des Dachfonds erleben. Bereits im vergangenen Jahr musste für die Gesellschaft der MS Berta Insolvenzantrag gestellt werden. Da die Schiffe MS Patagonia und MS Frisian Sky verkauft wurden, werden es zunehmend weniger Schiffe, die zum HCI Renditefonds IV zählen. Die wirtschaftliche Situation wird für den Dachfonds dadurch kaum einfacher und Anleger müssen wahrscheinlich Verluste in Kauf nehmen.


Um Schaden abzuwenden, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Erfahrungsgemäß ist es bei der Vermittlung von Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Dabei wurde den Anlegern die Investition in eine sichere Kapitalanlage versprochen.


Tatsächlich sind Schiffsfonds keineswegs so sicher, wie sie oft dargestellt wurden. Sinkende Charterraten oder Wechselkursverluste können beispielsweise das Fondsergebnis negativ beeinflussen. Zudem müssen die Anleger sich in der Regel mit langen Laufzeiten und einer erschwerten Handelbarkeit ihrer Anteile abfinden. Das alles trägt nicht zur Sicherheit der Kapitalanlage bei. Am Ende kann für die Anleger sogar der Totalverlust stehen. Über diese Risiken hätten sie im Zuge der Anlageberatung umfassend aufgeklärt werden müssen. Dies ist allerdings in vielen Fällen nicht geschehen.


Ebenso blieb die Aufklärung über die Vermittlungsprovisionen an die Bank oft genug aus. Aber diese sogenannten Kick-Back-Zahlungen müssen laut Rechtsprechung des BGH ebenfalls offen gelegt werden. Denn dadurch kann der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen. Bei Kenntnis der Rückvergütungen wäre es möglicherweise nicht zum Kauf der Fondsanteile gekommen.


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Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland vor der Insolvenz

http://ift.tt/UJRSAR Über den Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 526 IN 8/14).


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die anhaltende Krise der Schifffahrt scheint ein weiteres Opfer zu fordern. Wie das „fondstelegramm“ berichtet, wurde über den 2004 aufgelegten Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten. Im Fall der Insolvenz ist es zudem möglich, dass bereits geleistete Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückverlangt werden.


Die betroffenen Anleger können sich allerdings auch gegen die drohenden Verluste wehren und ihrerseits Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.


Bei der Vermittlung von Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen ist es in der Vergangenheit in vielen Fällen zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Dabei wurden auch Anlegern, die ausdrücklich auf die Sicherheit ihrer Kapitalanlage bedacht waren, Anteile an Schiffsfonds vermittelt. Allerdings sind Schiffsfonds keineswegs eine sichere Kapitalanlage, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist. Vielmehr sind sie einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, die das wirtschaftliche Ergebnis des Fonds belasten können. Für die Anleger, die nichts anderes als unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken erworben haben, kann am Ende sogar der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten sie über diese Risiken auch umfassend aufgeklärt werden müssen.


Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätten die Banken darüber hinaus auch ihre Vermittlungsprovisionen offenlegen müssen. Denn anhand dieser sogenannten Kick-back-Zahlungen kann der Kunde das Provisionsinteresse der Bank erkennen. Bei Kenntnis der Rückvergütungen hätte er sich möglicherweise gegen eine Beteiligung an dem Fonds entschieden. Sowohl das Verschweigen der Vermittlungsprovisionen als auch eine unzureichende Risikoaufklärung können den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Da schon bald Verjährung drohen könnte, sollten betroffene Anleger nicht mehr lange warten, wenn sie ihre Forderungen durchsetzen wollen.


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Steuerhinterziehung: Gefahr der Entdeckung steigt – Selbstanzeige als Ausweg

http://ift.tt/19NYqWI Durch den automatischen Informationsaustausch unter den EU-Staaten wird es für Steuerhinterzieher schwieriger, unentdeckt zu bleiben. Zumal auch die Schweiz Kooperationsbereitschaft signalisiert.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Jahrelang schien unversteuertes Geld auf Schwarzgeldkonten zum Beispiel in der Schweiz sicher vor dem Zugriff durch den Fiskus zu sein. Die Gefahr entdeckt zu werden, war nur gering. Das hat sich u.a. durch den Ankauf von Steuer-CDs ohnehin schon drastisch verändert. Auch der Druck auf Banken wächst und diese zeigen sich zunehmend kooperativ in der Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden.


Durch den automatischen Informationsaustausch unter den EU-Staaten wird das Risiko für Steuerhinterzieher entdeckt zu werden, weiter steigen. Auch Nicht-EU-Mitgliedsstaaten haben schon ihre Kooperationsbereitschaft signalisiert. Die Schweiz will im Herbst Verhandlungen mit der EU und den USA über eine Zusammenarbeit aufnehmen.


Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, drohen in Deutschland drastische Strafen bis hin zur Freiheitsstrafe. Einen Weg in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und die Strafen zu umgehen, ist die Selbstanzeige. Diese muss aber unbedingt rechtzeitig gestellt werden, also bevor die Steuerhinterziehung entdeckt ist, und sie muss vollständig die hinterzogenen Steuern der vergangenen fünf Jahre offenlegen. Dabei sind verschiedene Fallstricke zu beachten, über die der Laie leicht stolpern kann. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht alleine oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden, da die Selbstanzeige dann schnell fehlschlagen kann. Sicherer ist es, sich an einen im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt zu wenden, der weiß welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist und entsprechend strafbefreiend wirken kann.


Da die Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige ab dem kommenden Jahr deutlich verschärft werden, ist es ratsam, die Selbstanzeige möglichst noch in diesem Jahr zu stellen. Denn ab 2015 werden nicht nur höhere Strafzuschläge erhoben, sondern es müssen auch die Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre offen gelegt werden. Dadurch wird das Risiko der Unvollständigkeit und damit der nicht wirksamen Selbstanzeige deutlich erhöht.


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Wednesday, August 27, 2014

Nutzungsrechte an Software detailliert regeln

http://ift.tt/1aNwjnK Aus privaten Haushalten und noch mehr aus Unternehmen sind Computer nicht mehr wegzudenken. Bei der Nutzung der Software sind besonders die Lizenzverträge zu beachten.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Jeder, der regelmäßig mit einem Computer arbeitet, nutzt auch entsprechende Software. Das gilt sowohl beim privaten Gebrauch als auch im gewerblichen Bereich. Einige Programme sind bereits vorinstalliert, andere werden heruntergeladen, gekauft oder werden speziell für die Bedürfnisse eines Unternehmens entwickelt. Um die Software legal nutzen zu können, müssen entsprechende Nutzungsrechte vereinbart werden. Häufig geschieht das ohne großen Aufwand mit einem Klick auf den Bestätigungsbutton.


Gerade bei Unternehmen, die eine spezielle Software benötigen, gestaltet sich die Angelegenheit jedoch deutlich differenzierter. Zunächst muss zwischen einfachen und ausschließlichen Lizenzen unterschieden werden. Während die einfache Lizenz dem Lizenznehmer ein Nutzungsrecht gewährt, kann der Lizenzgeber – in der Regel das Unternehmen, das die Software entwickelt – die gleichen Rechte auch anderen Nutzern einräumen und die Software weiter vertreiben.


Die ausschließliche Lizenz gewährt dem Kunden hingegen ein exklusives Nutzungsrecht. Der Lizenzgeber darf dann in der Regel keine weiteren Lizenzen vergeben. Für das Unternehmen, das eine ausschließliche Lizenz erworben hat, kann die Software einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Marktteilnehmern bewirken oder Arbeitsabläufe effektiver gestalten. Daher ist es für beide Seiten enorm wichtig, die Nutzungsrechte exakt zu definieren, so dass es später keine Missverständnisse oder juristische Auseinandersetzungen gibt. Punkte wie der Umfang der Nutzungsrechte, Dauer der exklusiven Nutzung, Vergabe von Unterlizenzen an Dritte und natürlich die Lizenzgebühren müssen im Lizenzvertrag eindeutig geregelt werden. Damit die Vertragsgestaltung so detailliert und eindeutig wie möglich gelingt, sollte ein im Software-Recht versierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Dieser weiß auch, welche anderen Rechtsgebiete entsprechend berücksichtigt werden müssen. Urheberrechte, Markenrechte oder Patentrechte müssen zum Beispiel berücksichtigt werden. Sollte es dennoch später zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, übernimmt der Rechtsanwalt die Interessenvertretung und setzt die Forderungen und Ansprüche gegen Dritte durch.


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Lizenzvertrag: Nutzungsrechte vergeben und erwerben

http://ift.tt/19423ck Durch die Vergabe von Lizenzen kann ein Rechteinhaber die Nutzung der Rechte an andere weitergeben. Wer diese Rechte ohne die entsprechende Lizenz zu besitzen, drohen Schadensersatzklagen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit der Erteilung einer Lizenz wird die Erlaubnis gegeben, bestimmte Dinge zu tun oder zu nutzen, die sonst verboten werden. Lizenzverträge spielen inzwischen im täglichen Leben eine große Rolle, beispielsweise bei der Nutzung einer Software für den Computer. Für Industrie und Handel spielen der Schutz des Eigentums und die Vergabe von Lizenzen durch entsprechende Lizenzverträge eine große Rolle. Durch die Vergabe der Lizenzverträge werden Dritten entsprechende Nutzungsrechte, in der Regel gegen die Bezahlung einer Lizenzgebühr, eingeräumt. Die Lizenznehmer dürfen dadurch Produkte, Marken, Patente oder auch nur Rechte, z.B. die Übertragung von Fußballspielen, nutzen.


Geregelt werden diese Nutzungsrechte und die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Lizenzvertrag. Dieses kann auch zeitlich, räumlich oder inhaltlich begrenzt erteilt werden. Unterschieden wird zwischen einfachen und ausschließlichen Lizenzen. Bei der einfachen Lizenz erwirbt der Lizenznehmer in der Regel ein Nutzungsrecht. Der Lizenzgeber darf das Produkt, die Marke, etc. weiter verwerten und auch anderen Marktteilnehmern entsprechende Lizenzen einräumen. Beim ausschließlichen Lizenzrecht erhält der Lizenznehmer die Rechte quasi exklusiv und der Lizenzgeber darf sie nicht weiter vermarkten. Der Lizenznehmer kann hingegen noch weitere Unterlizenzen vergeben.


Lizenzverträge bedürfen keiner bestimmten Form und können frei gestaltet werden. Kernpunkt ist, dass der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gegen die Zahlung eines Entgeltes Nutzungsrechte einräumt. Oft werden die Lizenzen auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in den Vertrag einbezogen. Häufig werden Lizenzverträge auch im Verlags-oder Musikgeschäft geschlossen.


Da die Lizenzverträge sehr individuell sein und ganz verschiedene Bereiche betreffen können, sollte bei der Gestaltung der Verträge ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Dieser kann für klare Definitionen und Bedingungen sorgen, um spätere Rechtstreitigkeiten beispielsweise zum Umfang einer Lizenz überflüssig zu machen.


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Tuesday, August 26, 2014

HCI Schiffsfonds I: Auch MS Finex vor der Insolvenz

http://ift.tt/12AIJk2 Ein weiteres Schiff aus dem HCI Schiffsfonds I steht vor dem Aus. Nach Angaben des „fondstelegramm“ wurde über die Gesellschaft des Frachters MS Finex das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ursprünglich investierte der 2002 aufgelegte Dachfonds HCI Schiffsfonds I in sechs Schiffe: MS Commodore, MS Anna Sophie, MS Rebecca, MS Ile de Reunion, MS Finex und MS Pioneer Albatross. Letzteres wurde bereits vor einigen Jahren verkauft. Für die Anleger des Dachfonds wird die Situation immer bedrohlicher. Denn nachdem für die MS Anna Sophie und MS Rebecca in diesem Jahr schon die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet wurden, folgte nun der Insolvenzantrag für die Gesellschaft des Mehrzweckfrachters MS Finex (Az.: 12 IN 135/14).


Ob die Wirtschaftlichkeit des Fonds angesichts der aktuellen Entwicklung noch gegeben ist, ist ungewiss. Bevor sich die Situation weiter zuspitzt, können die betroffenen Anleger aber handeln und sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.


Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt befinden sich viele Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Davon sind dann auch die Dachfonds wie der HCI Schiffsfonds I betroffen, die in die Schiffe investieren. Diese Entwicklung zeigt, dass Schiffsfonds keineswegs eine sichere Kapitalanlage sind. Dazu sind sie zu vielen Risiken wie schwankenden Charterraten, Wechselkursverlusten oder langen Laufzeiten ausgesetzt. Für die Anleger kann das am Ende zum Totalverlust führen. Daher hätten die Beteiligungen an Schiffsfonds auch nicht an Anleger vermittelt werden dürfen, die in erster Linie am Aufbau einer Altersvorsorge interessiert waren. Allerdings wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß gerne verschwiegen und auch sicherheitsorientierten Anlegern die Beteiligung an Schiffsfonds schmackhaft gemacht. Das entspricht jedoch nicht den Maßstäben einer ordnungsgemäßen Anlageberatung. Ebenso hätte die Bank ihre Vermittlungsprovisionen offenlegen müssen.


Ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Allerdings sollten betroffene Anleger nicht mehr lange warten, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen wollen. Es könnte bereits Verjährung drohen.


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IT-Recht gewinnt in vielen Fragen an Bedeutung

http://ift.tt/SBbnvf Kaum en anderes Rechtsgebiet hat in den vergangenen Jahren so an Bedeutung gewonnen wie das IT-Recht. Sowohl beruflich als auch privat gibt es beinahe täglich Berührungspunkte.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Durch die enorme technische Entwicklung in den vergangenen Jahren hat das IT-Recht oder Informationstechnologierecht enorm an Bedeutung gewonnen. Beinahe in jedem Haushalt gibt es einen Internetanschluss, an den meisten Arbeitsplätzen sowieso. So sehr die Technik einen Segen für viele Unternehmen und private Nutzer darstellen kann, so sehr hat sie auch neue rechtliche Fragen aufgeworfen. Dabei kommt das IT-Recht mit einer Reihe anderer Rechtsgebiete in Berührung. Insbesondere dem Datenschutzrecht, Markenrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht.


Dank der modernen Technik können viele Geschäfte schnell und unkompliziert abgeschlossen werden. Doch die Gesellschaft und die Unternehmen sind beispielsweise durch Hackerangriffe auch verwundbar geworden. Besonders im Bereich des Datenschutzes kann der Schaden enorm sein. Umso wichtiger ist es für die Unternehmen, die Beziehungen zu Kunden, Vertriebs- und Geschäftspartnern oder Lizenznehmern vertraglich zu regeln und sich abzusichern. Da viele Rechtsgebiete berührt und berücksichtigt werden müssen, sollte dies mit anwaltlicher Beratung geschehen. Im IT-Recht kompetente Rechtsanwälte, die auch über großes Know-how in den angrenzenden Rechtsgebieten verfügen, sorgen für „wasserdichte“ Verträge und wahren bei Rechtsstreitigkeiten die Interessen.


Diese können schon bei der Internetpräsenz des Unternehmens beginnen, die vor allem den Anforderungen des Telemediengesetzes genügen muss. Gerade beim Online-Handel müssen die Widerrufsbelehrungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) rechtssicher sein. Sonst landet schneller als gedacht eine Abmahnung auf dem Tisch, da die Konkurrenz nur auf solche Fehler wartet. Muss die Seite in Folge einer Abmahnung beispielsweise auch nur vorrübergehend aus dem Netz genommen werden, kann der Schaden schon enorm sein.


Regeln und Vorschriften, die das Internet oder den Gebrauch neuer Medien betreffen, sind derzeit noch im stetigen Wandel und dadurch können sich auch die Rechtsfolgen ändern. Das macht die regelmäßige Beratung durch kompetente Rechtsanwälte noch wichtiger.


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Wölbern-Fonds Holland 55 im vorläufigen Insolvenzverfahren

http://ift.tt/1oQXglp Anfang Juni wurde am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über den Wölbern-Fonds Holland 55 eröffnet. Inzwischen haben auch die Fonds Holland 56 und Holland 54 Insolvenz angemeldet.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Insolvenzantrag für den geschlossenen Immobilienfonds Holland 55 von Wölbern Invest bahnte sich über einen längeren Zeitraum an. Denn als der auf zehn Jahre befristete Mietvertrag im November 2011 ausgelaufen war, stand das Gebäude über einen längeren Zeitraum leer. Zusätzlich belastete eine hohe Darlehensschuld den Fonds, so dass letztlich der Insolvenzantrag gestellt werden musste.


Immerhin müssen die Anleger nach Aussagen der Fonds-Geschäftsführung zunächst nicht mit der Rückforderung von Ausschüttungen rechnen und es werde auch versucht, mit der finanzierenden Bank ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. Ob dies gelingt, ist ungewiss. Selbst wenn die Insolvenz noch abgewendet werden sollte, drohen den Anlegern dennoch aller Voraussicht nach hohe finanzielle Verluste. In der Zwischenzeit wurden auch Insolvenzanträge für die Wölbern-Fonds Holland 54 und Holland 56 gestellt.


Die betroffenen Anleger haben allerdings auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Geschlossene Immobilienfonds sind keineswegs so sichere Kapitalanlagen wie häufig postuliert. Der Immobilienmarkt ist anfällig und bei sinkenden Preisen können auch oft die prognostizierten Mieteinnahmen nicht erreicht werden oder es droht sogar wie beim Wölbern Holland 55 der Leerstand. Das kann den Immobilienfonds schnell in eine finanzielle Schieflage bringen, die dann eventuell auch nicht mehr zu beheben ist. Für die Anleger kann das schließlich den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten. Allerdings hätten sie über diese Risiken im Zuge einer anleger- und objektgerechten auch umfassend aufgeklärt werden müssen.


Darüber hinaus kommt auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung in Betracht. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Irreführende Angaben können dazu führen, dass sich der Anleger ein falsches Bild von der Kapitalanlage macht.


Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Da schon bald Verjährung der Ansprüche eintreten könnte, sollten die Anleger damit nicht mehr lange warten.


http://ift.tt/1oQXglp



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Selbstanzeige: NRW will weiter Steuer-CDs kaufen

http://ift.tt/19NYqWI NRW werde weiterhin CDs mit Daten mutmaßlicher Steuersünder ankaufen, kündigte NRW-Finanzminister Walter Borjans in der Rheinischen Post online an.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für Steuersünder steigt die Gefahr, entdeckt zu werden, weiter an. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Walter Borjans sagte im Gespräch mit der Rheinischen Post, dass weiterhin Steuer-CDs angekauft werden sollen. Und zwar so lange bis gewährleistet sei, dass die Schweiz und andere Steueroasen dem deutschen Fiskus alle notwendigen Unterlagen im Kampf gegen Steuerhinterziehung zukommen lasse.


Der Druck auf die Steuersünder scheint sich auszuzahlen. Seit 2010 haben sich dem Bericht zu Folge, allein in Nordrhein-Westfalen rund 16.500 Steuersünder selbst angezeigt. Die meisten Anzeigen kamen dabei aus dem Raum Düsseldorf. Nicht nur der Ankauf von Steuer-CDs, sondern sicher auch die Fälle prominenter Steuersünder, die verstärkte Kooperationsbereitschaft der Schweiz und anderer Staaten sowie die geplante Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige, haben dazu geführt, dass immer mehr Steuerhinterzieher reinen Tisch machen wollen.


Dabei können sie allerdings nur dann straffrei ausgehen, wenn sie die Selbstanzeige rechtzeitig stellen und diese vollständig ist. Sie muss alle relevanten Steuerunterlagen der vergangenen fünf Jahre enthalten, damit das Finanzamt an Hand dieser Daten einen geänderten Steuerbescheid ausstellen kann. Fehlen wichtige Unterlagen, kann das dazu führen, dass die Selbstanzeige fehlschlägt und nicht strafbefreiend wirkt.


Da jeder Fall von Steuerhinterziehung anders ist, sollte die Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass die Selbstanzeige dann unvollständig ist, ist zu groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuziehen. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen entsprechend, welche Unterlagen dem Finanzamt vorgelegt werden müssen, damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt.


Da im kommenden Jahr die Regeln für die Selbstanzeige verschärft und auch höhere Strafzuschläge erhoben werden, sollte die Selbstanzeige nach Möglichkeit noch in diesem Jahr gestellt werden.


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HCI Shipping Select XI: Vorläufiges Insolvenzverfahren über MS Sleipner eröffnet

http://ift.tt/12AIJk2 Das Amtsgericht Neumünster hat das vorläufige Insolvenzverfahren über Gesellschaft des Containerschiffs MS Sleipner eröffnet (Az.: 93 IN 42/14).


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Containerschiff MS Sleipner ist eines von ursprünglichen sechs Schiffen, in die der Dachfonds HCI Shipping Select XI investiert hat. Auf die Anleger des Dachfonds kommen harte Zeiten zu. Denn es steht offenbar schon die dritte Insolvenz eines Schiffes bevor. Vor dem MS Sleipner mussten auch schon die Gesellschaften der Containerschiffe MS Pauline und MS HR Magician Insolvenzantrag stellen.


Die wirtschaftliche Lage des Dachfonds wird durch die drohende Insolvenz des MS Sleipner nicht einfacher. Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten. Um den Schaden abzuwenden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.


Schadensersatzansprüche können u.a. durch eine fehlerhafte Anlageberatung ausgelöst werden. Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen wurden häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen beworben und auch an Anleger verkauft, die ausdrücklich Wert auf die Sicherheit ihrer Kapitalanlage legten, um sich eine Altersvorsorge aufzubauen. Doch dafür sind Schiffsfonds in aller Regel ungeeignet, da sie erheblichen Risiken ausgesetzt sind. Dazu zählen zum Beispiel die meistens langen Laufzeiten, Wechselkursschwankungen oder auch sinkende Charterraten. Für die Anleger kann am Ende sogar der Totalverlust stehen. Daher hätten sie im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen.


Das gilt auch für die Provisionen, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile eingestrichen hat. Denn einerseits können diese „weichen“ Vertriebskosten die Wirtschaftlichkeit des Fonds negativ beeinflussen und andererseits kennt der Anleger das Provisionsinteresse der Bank nur, wenn diese sogenannten Kick-Backs auch offen gelegt werden. Da dies auch massiven Einfluss auf die Kaufentscheidung nehmen kann, hat der Bundesgerichtshof unmissverständlich entschieden, dass die Vermittlungsprovisionen offen gelegt werden müssen.


Wurden die Rückvergütungen verschwiegen, kann das ebenso zu Schadensersatzansprüchen führen wie eine unzureichende Risikoaufklärung. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat.


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Monday, August 25, 2014

Internationales Recht gewinnt immer mehr an Bedeutung

http://ift.tt/VxGHwL Die Globalisierung schreitet immer weiter voran. Der Handel stoppt längst nicht mehr an den nationalen Grenzen. Das hat auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Entfernungen sind kein Problem mehr, viele Grenzen sind geöffnet und viele Firmen agieren international. Durch die zunehmende Globalisierung haben sich neue Absatzmärkte erschlossen und Möglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig ist die Rechtslage ist bei internationalen Geschäftsbeziehungen weitaus unübersichtlicher geworden, da sich das nationale Recht bei „Auslandsberührungen“ häufig nicht anwenden lässt.


An die Stelle der nationalen Rechtsordnung tritt dann internationales Recht oder genauer das Internationale Privatrecht (IPR). Das IPR entscheidet bei grenzüberschreitenden rechtlichen Streitfragen, welches Recht anzuwenden ist und welche Gerichtszuständigkeit gegeben ist. Es ist also dann von Bedeutung, wenn unterschiedliche nationale Rechtsordnungen im Streitfall miteinander kollidieren und unterschiedliche länderspezifische Privatrechtsordnungen für die Beurteilung des Sachverhalts in Betracht kommen. Daher wird es auch Kollisionsrecht genannt. Bei internationalen Kollisionsfällen, legt das IPR fest, welches Recht anwendbar ist.


Dennoch ist das internationale Privatrecht ein nationales Recht. Jeder Staat hat das internationale Privatrecht gesondert geregelt. Daraus können sich wiederum unterschiedliche oder kontroverse Rechtsauffassungen bei internationalen Streitfragen ergeben.


Für international agierende Unternehmen ist daher eine kompetente rechtliche Beratung durch im Internationalen Recht kompetente und erfahrene Rechtsanwälte nahezu unerlässlich. Denn wenn national schon Streitfragen schwer zu klären sind und kontroverse Rechtsauffassungen aufeinander stoßen, gilt dies bei internationalen Beziehungen umso mehr.


Für den Unternehmer ist Rechtssicherheit bei seinen Geschäften im In- und Ausland wichtig. Daher sollte schon bei der Vertragsgestaltung mit den (internationalen) Geschäftspartnern äußerste Sorgfalt walten, um später vor unangenehmen und ggfs. auch kostspieligen Überraschungen gefeit zu sein. Im Internationalen Recht kompetente Rechtsanwälte prüfen und gestalten die Verträge und sichern de Geschäfte rechtlich ab. Selbstverständlich vertreten sie auch die Interessen in einem Streitfall mit internationalen Geschäftspartnern und machen Forderungen auch grenzüberschreiend geltend.


http://ift.tt/VxGHwL



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Sunday, August 24, 2014

Wölbern-Fonds Holland 54: Insolvenz angemeldet

http://ift.tt/1oQXglp Das Fondsmanagement hat für den geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Fonds Holland 54 Insolvenz am Amtsgericht Hamburg angemeldet (Az.: 67c IN 374/14), berichtet „Fonds professionell“ online.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem bereits über die Wölbern-Fonds Holland 55 und Holland 56 in den vergangenen Wochen Insolvenzanträge gestellt wurden, hat es nun auch den Fonds Holland 54 erwischt. Diese Entwicklung deutete sich in den vergangenen Wochen bereits an. Erschwert wurde die ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation des Fonds noch durch Mietverträge, die am Jahresende auslaufen. Die bisherigen Mieter wollten nicht verlängern und die Suche nach Nachmietern verlief bislang offenbar erfolglos. So folgte jetzt der Gang vors Insolvenzgericht. Die betroffenen Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.


Um den Schaden abzuwenden oder wenigstens zu minimieren, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können und die notwendigen Schritte einleiten.


Geschlossene Immobilienfonds sind keineswegs eine sichere Kapitalanlage, sondern etlichen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen zum Beispiel auch die Preisschwankungen auf dem Immobilienmarkt, mit denen auch der Wölbern-Fonds Holland 54 zu kämpfen hatte. Die angestrebten Mieteinnahmen konnten nicht mehr realisiert werden. Zudem können auch nötige Sanierungsmaßnahmen die Wirtschaftlichkeit eines Fonds belasten. Über diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch aufgeklärt werden müssen. Zumal sie das Risiko des Totalverlusts tragen. Daher ist die Investition in den Wölbern- Fonds Holland 54 auch nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet gewesen und passt auch nicht zum Profil eines sicherheitsorientierten Anlegers.


Darüber hinaus hätten die Banken auch ihre Vermittlungsprovisionen offen legen müssen. Diese so genannten Kick-backs können laut Rechtsprechung des BGH die Kaufentscheidung wesentlich beeinflussen, da sie auch das Provisionsinteresse der Banken dokumentieren. Bei Kenntnis der Provisionen wäre es möglicherweise erst gar nicht zur Zeichnung der Fondsanteile gekommen.


Das Verschweigen der Provisionen kann ebenso wie eine unzureichende Risikoaufklärung den Anspruch auf Schadensersatz begründen.


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Thursday, August 21, 2014

Immobilienrecht: Sicheres Fundament für das Eigenheim

http://ift.tt/Sp0xK5 Der Erwerb oder Bau einer Immobilie ist für viele Menschen eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Besonders die Finanzierung muss sorgfältig geplant werden, damit es kein böses Erwachen gibt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die eigenen vier Wände stehen bei vielen Menschen und Familien ganz weit oben auf der Wunschliste. Allerdings ist die Realisierung auch häufig mit einem finanziellen Wagnis verbunden – ganz gleich ob eine Bestandsimmobilie gekauft oder neu gebaut wird. Umso wichtiger ist, dass die finanzielle Planung stimmt und nicht durch unvorhergesehene Ereignisse über den Haufen geworfen wird und am Ende das Traumhaus zum Alptraum wird.


Daher sollte die Immobilienfinanzierung gründlich durchdacht sein und auch Eventualitäten wie Bauverzögerungen einbeziehen. Beim Abschluss der Kreditverträge mit den Banken oder Sparkassen müssen viele Dinge beachtet werden: Zinssatz, Laufzeit, Anschlussfinanzierung etc. Das kann viele Bauherrn überfordern. Daher ist es sinnvoll, von Anfang an im Immobilien- und Baurecht versierte Rechtsanwälte in die Planungen einzubeziehen. Sie können nicht nur dafür sorgen, dass die Finanzierung auf einem festen Fundament steht, sondern auch bei eventuellen Streitigkeiten auf der Baustelle mit Baufirmen, Zulieferern oder Handwerkern, helfen, Zeit, Nerven und letztlich auch Geld zu sparen. Möglicherweise treten auch Sach-oder Baumängel auf. Auch dann gilt es, die eigenen Rechte durchzusetzen. Selbst wenn es einen Gewährleistungsausschluss gibt, können bei arglistig verschwiegenen Baumängeln Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.


Darüber hinaus gilt es weitere Rechtsgebiete wie beispielsweise das Maklerrecht, Grundstücksrecht oder Wohneigentumsrecht zu beachten. Auch im Falle einer Erbschaft oder Schenkung dürfen rechtliche Bestimmungen nicht außer Acht gelassen werden.


Wer bereits einen Darlehensvertrag zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen hat aber von der aktuellen Niedrigzinsphase profitieren möchte, kann prüfen lassen, ob er seinen Kredit widerrufen kann. Dies ist in der Regel dann möglich, wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß war. Dann kann das Darlehen auch nach Jahren noch widerrufen werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht fällig.


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Axa Immoselect verkauft Immobilie in Spanien – Anleger können immer noch Schadensersatzansprüche geltend machen

http://ift.tt/1dDSzTc Der in Abwicklung befindliche offene Immobilienfonds Axa Immoselect hat eine Immobilie im spanischen Getafe verkauft. Der Preis soll über dem aktuellen Verkehrswert liegen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie das Management des in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds Axa Immoselect mitteilt, wurde eine Logistikimmobilie im spanischen Getafe verkauft. Über den Kaufpreis sei Stillschweigen vereinbart worden. Der Verkaufspreis liege aber über dem zuletzt festgestellten Verkehrswert des Gebäudes, so dass der Anteilspreis um sieben Cent auf 16,55 Euro gestiegen sei.


Der Axa Immoselect hatte im November 2009 die Rücknahme der Anteile ausgesetzt, da die liquiden Mittel nicht reichten, um die Rückgabewünsche der Anleger zu bedienen. Zu einer Wiedereröffnung kam es nicht mehr. Stattdessen wird der offene Immobilienfonds aufgelöst. Die Abwicklung soll im Oktober abgeschlossen sein. Die Anleger erhalten währen dieser Phase in turnusmäßigen Abständen Ausschüttungen, deren Höhe sich maßgeblich an den erzielten Erlösen aus dem Verkauf der Fondsimmobilien richtet. Auch wenn die Immobilie in Getafe nun über ihrem Verkehrswert verkauft wurde, müssen die Anleger in der Regel mit Verlusten rechnen.


Sie haben aber immer noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds sind die Chancen auf Schadensersatz deutlich gestiegen. Der BGH hatte am 29. April 2014 entschieden (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass die vermittelnden Banken ungefragt auf das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds hinweisen müssen. Sollten sie dieses Risiko im Beratungsgespräch verschweigen, machen sie sich schadensersatzpflichtig. Diese Aufklärungspflicht bestehe unabhängig davon, ob die Schließung eines Fonds absehbar war oder nicht und gilt auch für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.


Auch wenn immer im Einzelfall geklärt werden muss, ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat, sind die Chancen auf Schadensersatz für die betroffenen Anleger durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gestiegen. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarkt versierten Rechtsanwalt wenden.


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FHH Fonds Nr. 25 MS Vega Topas: Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen

http://ift.tt/Y71Wm9 Dem FHH Fonds Nr. 25 MS Vega Topas droht die Insolvenz. Betroffene Anleger sollten zügig handeln, da Schadensersatzansprüche schon bald verjährt sein könnten.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Fondshaus Hamburg hatte den Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 25 MS Vega Topas aufgelegt. Anleger konnten sich seit 2004 an dem Fonds beteiligen. Zehn Jahre später wurde am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft eröffnet (Az.: 526 IN 4/14).


Den Anlegern kann damit der Totalverlust ihres investierten Geldes ins Haus stehen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Allerdings sollten sie damit nicht mehr lange warten, da schon bald die Verjährung drohen könnte.


Fehler in der Anlageberatung sind ein häufiger Grund für Schadensersatzansprüche. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen. Tatsächlich werden mit den Fondsanteilen aber unternehmerische Beteiligungen erworben. Das ist mit Risiken bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes verbunden. Über diese Risiken hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden müssen. Dies ist in vielen Fällen allerdings nicht geschehen.


Darüber hinaus hätte die Bank auch ihre Vermittlungsprovisionen offen legen müssen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Denn diese so genannten Kick-Back-Zahlungen können das Provisionsinteresse der Bank dokumentieren, das möglicherweise höher angesiedelt wurde als die Wünsche des Kunden nach einer sicheren Kapitalanlage. Bei Kenntnis der Vermittlungsprovisionen wäre es möglicherweise erst gar nicht zur Zeichnung der Fondsanteile gekommen. Dann kann das Geschäft rückabgewickelt werden, d.h. der Anleger wird so gestellt als ob er die Fondsanteile nie erworben hätte.


Das Verschweigen der Kick-Backs kann ebenso wie eine unzureichende Risikoaufklärung den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Ob eine Falschberatung durch die Bank vorliegt, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden. Betroffene Anleger können sich zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.


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Wednesday, August 20, 2014

Handels- und Gesellschaftsrecht: Rechtliche Grundlagen für den Erfolg eines Unternehmens

http://ift.tt/10whSDG Das Handels- und Gesellschaftsrecht verknüpft das Sonderprivatrecht der Kaufleute (Handelsrecht) mit dem Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften wie GbR, GmbH, OHG, KG oder AG.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Handelsrecht ist Teil des Privatrechts und legt im Handelsgesetzbuch (HGB) spezielle Regeln für Kaufleute fest. Im Wesentlichen sind dies die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu den Geschäftspartnern aber auch zu anderen Unternehmen. Das Handelsrecht gilt in der Regel auch für Industrie und Handwerk und ist eng mit dem Gesellschaftsrecht verknüpft. Das Handelsrecht dient darüber hinaus auch dazu, dass Geschäfte unter Kaufleuten schnell und unkompliziert abgewickelt werden können.


Für die meisten Unternehmen ist die Wahl der passenden Gesellschaftsform von entscheidender Bedeutung für ihr wirtschaftliches Agieren aber auch in Haftungs-, Rechts- und Steuerfragen, die je nach Gesellschaftsform unterschiedlich sind und für den Erfolg des Unternehmens von großer Bedeutung sein können. Grob wird zwischen Personengesellschaften (zum Beispiel GbR, OHG) und Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) unterschieden.


Im täglichen Geschäftsleben kommt es häufig zu Berührungspunkten zwischen dem Handelsrecht und dem Gesellschaftsrecht. Zudem müssen auch weitere Rechtsgebiete wie beispielsweise das Insolvenzrecht, das Steuerrecht oder Arbeitsrecht berücksichtigt werden. Bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen müssen außerdem auch internationale Regeln beachtet werden.


Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst viele Aspekte, so dass eine rechtliche Beratung von im Wirtschaftsrecht kompetenten Rechtsanwälten und Steuerberatern von Beginn an sinnvoll ist. Das beginnt bei der Wahl der passendenden Gesellschaftsform, die auch für die steuerliche Optimierung sehr wichtig ist, über den Eintrag ins Handelsregister, die Gestaltung der Verträge bis hin zu möglichen Rechtsstreitigkeiten.


Rechtliche Auseinandersetzungen kann es sowohl extern zwischen zwei oder mehr Unternehmen geben, aber auch innerhalb eines Betriebs, wenn sich die Gesellschafter beispielsweise nicht einig sind oder Haftungsfragen geklärt werden müssen. Je gründlicher die Verträge zuvor ausgearbeitet sind, umso klarer ist später die Rechtslage.


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Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen hat sich verdoppelt

http://ift.tt/19NYqWI Die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung steigt weiter. Nach Medienberichten hat sie sich im ersten Halbjahr 2014 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verdoppelt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Medienberichten sind bei den zuständigen Finanzämtern von Januar bis Ende Juni 2014 rund 22.500 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung eingegangen. Für den Fiskus bedeute dies Mehreinnahmen in einer Höhe von zirka einer halben Milliarde Euro.


Offenbar zeigt die geplante Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige ab 2015 Wirkung, so dass viele Steuersünder noch in diesem Jahr die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige nutzen wollen und reinen Tisch machen. In einigen Bundesländern habe sich die Zahl der Selbstanzeigen sogar verdreifacht, heißt es. Darüber hinaus haben sicher auch die verstärkte Kooperationsbereitschaft der Schweiz und anderer Staaten, der Ankauf von Steuer-CDs und die Fälle prominenter Steuersünder dafür gesorgt, dass die Angst vor Entdeckung steigt.


Die Selbstanzeige ebnet den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. Allerdings wirkt sie nicht automatisch strafbefreiend, sondern nur wenn sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist. Das bedeutet, dass alle relevanten Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre offen gelegt und entsprechend dokumentiert werden müssen. Das kann für viele zum Stolperstein werden. Daher ist es ratsam und sicherer eine Selbstanzeige nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Mustererklärungen zu verfassen, sondern sich an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt und Steuerberater zu wenden. Sie kennen die Fallstricke und wissen, welche Unterlagen dem Finanzamt vorgelegt werden müssen, damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt.


Ab 2015 wird die Selbstanzeige deutlich schwieriger. Dann müssen voraussichtlich alle Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre dem Finanzamt vorgelegt werden. Dadurch wird es wesentlich problematischer eine vollständige Selbstanzeige zu verfassen. Zudem sollen auch die Strafzuschläge spürbar steigen. Komplett straffrei soll eine Selbstanzeige nur noch dann sein, wenn die Summe hinterzogener Steuern 25.000 Euro nicht überschreitet. Bei höheren Summen sind saftige Zuschläge fällig: Ab einer Summe von 100.000 Euro hinterzogener Steuern ist ein Strafzuschlag von 15 Prozent geplant, ab einer Million Euro von 20 Prozent.


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MCE Zweitmarktportfolio 01 und 02 offenbar in Schwierigkeiten

http://ift.tt/P2cOyx Auch am Zweitmarkt scheint die Krise der Schifffahrt angekommen zu sein. Anleger der Schiffsfonds MCE Zweitmarktportfolio 01 und 02 werden offenbar zu einer Kapitalerhöhung aufgefordert.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie „Fonds professionell online“ berichtet, fordert das Emissionshaus MCE Schiffskapital die Anleger der Fonds MCE 01 Zweitmarktportfolio und MCE 02 Zweitmarktportfolio offenbar auf, freiwillig noch einmal zu investieren. Durch die Kapitalzufuhr solle die Insolvenz der Fonds abgewendet werden.


Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt wird offenbar auch die Situation für die Zweitmarktfonds schwieriger. Sie bekommen nun die Probleme der Zielfonds zu spüren. Für die Anleger kann diese Entwicklung finanzielle Verluste bedeuten. Fraglich ist zudem, ob durch eine Kapitalerhöhung die wirtschaftliche Situation der Fonds nachhaltig verbessert werden kann.


Betroffene Anleger können sich dieser schwierigen Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die wirtschaftliche Lage analysieren und auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Erfahrungsgemäß ist es gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds immer wieder zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen.


Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu gehört nicht nur die anhaltend schwierige Situation der Schifffahrt, sondern insbesondere auch das Risiko des Totalverlusts. Dadurch sind Schiffsfonds in der Regel nicht zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet.


Die Banken hätten jedoch nicht nur die Risiken offen legen müssen, sondern auch die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhält. Nach Rechtsprechung des BGH können diese so genannten Kick-Back-Zahlungen ein wichtiger Hinweis für das Provisionsinteresse der Bank sein, das möglicherweise über die Wünsche des Kunden gestellt wurde. Bei Kenntnis der Vermittlungsprovisionen wäre es eventuell erst gar nicht zur Zeichnung der Fondsanteile gekommen.


Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Provisionen kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat.


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Handelsvertreterrecht : Rechte und Pflichten des Handelsvertreters

http://ift.tt/10tuWLX Für den Handelsvertreter sind einige Rechte und Pflichten gesondert im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Besonderes Augenmerk gilt z.B. dem Provisions- und Ausgleichsanspruch.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Handelsvertreter ist zwar in vielen Branchen weit verbreitet, dennoch nimmt er eine gewisse Sonderstellung im Wirtschaftsleben ein. Daher gelten für ihn auch besondere Rechte und Pflichten. Zunächst ist die Definition des Status des Handelsvertreters wichtig. Der Handelsvertreter ist von angestellten Außendienstmitarbeitern ebenso abzugrenzen wie von Franchisenehmern, Maklern und freien Mitarbeitern. Zudem darf er nicht scheinselbstständig agieren. Diese Abgrenzung kann schwer fallen und ist nicht immer eindeutig.


Voraussetzung den Status eines Handelsvertreters zu erfüllen, ist ein selbstständiges Handelsgewerbe mit eigenem Unternehmensrisiko. Das Gewerbe muss angemeldet und allen betroffenen Behörden wie etwa IHK oder Finanzamt mitgeteilt werden.


Der Handelsvertreter schließt oder vermittelt für andere Unternehmen Geschäfte ab und stellt in deren Namen Rechnungen. Dabei ist zu beachten, dass der Handelsvertreter nicht scheinselbstständig arbeitet. Wesentliche Hinweise auf Scheinselbstständigkeit sind, wenn der Handelsvertreter ausschließlich oder dauerhaft zu einem ganz überwiegenden Teil nur für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Angestellten hat und der Auftraggeber vergleichbare Tätigkeiten auch von angestellten Arbeitnehmern verrichten lässt. Solch eine Scheinselbstständigkeit kann gravierende Auswirkungen auf die Sozialversicherungen und die Beitragspflicht haben.


Dem Handelsvertreter steht für die Geschäftsabschlüsse, die er für ein anderes Unternehmen tätigt, eine Provision zu. Häufig profitiert das Unternehmen noch für einen längeren Zeitraum von dem getätigten Geschäftsabschluss. In diesen Fällen hat der Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch. Der Anspruch auf die Provision für den Handelsvertreter entfällt auch dann nicht, wenn das Unternehmen beispielsweise nicht liefern kann. Der Anspruch auf Provision entsteht mit dem getätigten Geschäftsabschuss. Bei Zahlungsverzögerungen kann es vorkommen, dass die Unternehmen versuchen, das Risiko auf den Handelsvertreter abzuschieben. Allerdings hat der Bundesgerichtshof in solchen Fällen schon einige Urteile zum Schutz des Handelsvertreters gefällt.


Um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll von Beginn der Tätigkeit und beim Abschluss der Verträge auf die Hilfe eines im Handelsvertreterrecht und Arbeitsrecht kompetenten Rechtsanwalts zu vertrauen. Das gilt verstärkt, wenn internationales Handelsvertreterrecht hinzukommt.


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Infinus-Gruppe: Prosavus Gläubigerversammlung rückt näher

http://ift.tt/1nb35sQ Für die Anleger der Prosavus AG stehen wichtige Termine an: Am 27. und 28. August finden die Gläubigerversammlungen in der Messe Dresden statt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Über die Prosavus AG, eine Tochter der ebenfalls insolventen Future Business KGaA (FuBus), wurde am 1. April 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet. Eine Folge des Skandals rund um die Infinus-Gruppe. Für die Inhaber der Namensgenussrechte der Prosavus AG stehen mit den Gläubigerversammlungen am 27. und 28. August wichtige Termine für die künftige Weichenstellung im Insolvenzverfahren bevor.


Besonders interessant dürfte dabei die Frage sein, ob die Genussrechte im Insolvenzverfahren nun doch nicht nachrangig behandelt werden. Bislang mussten die Zeichner der Genussrechte immer davon ausgehen, dass ihre Forderungen nachrangig behandelt werden und sie somit im Insolvenzverfahren vermutlich leer ausgehen werden. Zuletzt gab es allerdings Spekulationen, dass diese Nachrangigkeit aufgehoben werden könnte. Dann könnten die betroffenen Anleger immerhin auf eine gewisse Insolvenzquote hoffen. Wie hoch diese Quote ausfallen könnte, dürfte maßgeblich von den erzielten Erlösen aus dem geplanten Verkauf der Immobilien aus dem Unternehmensbestand abhängen.


Doch selbst wenn die Forderungen der Genussrechte-Inhaber nicht nachrangig behandelt werden, sollten die betroffenen Anleger nicht nur auf das Insolvenzverfahren setzen. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der sie im Insolvenzverfahren begleitet und sich um die Anmeldung der Forderungen kümmert, der aber auch die Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.


So kann geprüft werden, ob das Beratungsgespräch die Ansprüche an eine anleger- und objektgerechte Beratung erfüllt hat. Denn vor der Zeichnung der Namensgenussrechte hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit der Investition aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus können auch die Verkaufsprospekte einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Sollten die Angaben unvollständig, falsch oder irreführend sein, kommen ebenso Ansprüche auf Schadensersatz in Betracht wie bei einer fehlerhaften Anlageberatung.


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Tuesday, August 19, 2014

DWS Immoflex Vermögensmandat in Abwicklung: Möglichkeiten der Anleger

http://ift.tt/1jnFNOX Der Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat wird noch bis zum April 2018 abgewickelt. Die Chancen der Anleger auf Schadensersatz sind nach aktuellen BGH-Urteilen gestiegen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat investierte überwiegend in offene Immobilienfonds. Als die Zielfonds im Zuge der Finanzkrise 2008 in große wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, schließen mussten und heute teilwiese liquidiert werden, blieb auch der Dachfonds von dieser Entwicklung nicht verschont. Im April 2012 setzte auch der DWS Immoflex Vermögensmandat die Anteilsrücknahme aus. Inzwischen wird er abgewickelt. Die Abwicklung soll im April 2018 abgeschlossen sein. Die betroffenen Anleger erhalten in diesem Zeitraum turnusmäßig Ausschüttungen. Dabei müssen sie aber mit Verlusten rechnen.


Allerdings müssen sie die finanziellen Verluste nicht hinnehmen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht den betroffenen Anlegern wieder Hoffnung auf Schadensersatz. Der BGH entschied am 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds ungefragt informieren müssen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter bedeute die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme ein stetes Liquiditätsrisiko für die Anleger während der Investitionsphase. Daher hätten sie über dieses Risiko informiert werden müssen. Für die Beratungspflicht der Banken sei es dabei unerheblich, ob die Schließung des Fonds bereits absehbar war.


Der DWS Immoflex Vermögensmandat ist zwar ein Dachfonds, investierte aber überwiegend in offene Immobilienfonds und ähnelt ihnen auch in ihrer Funktionsweise. Auch hier bestand z.B. die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen und den Fonds zu schließen. Insofern müsste sich die Rechtsprechung des BGH zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds auch auf de DWS Immoflex Vermögensmandat anwenden lassen.


Ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht tatsächlich verstoßen hat, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden. Betroffene Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, können sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.


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Monday, August 18, 2014

Handelsrecht: Privilegien und Nachteile für Kaufleute

http://ift.tt/131pI5k Die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartner werden im Wesentlichen im Handelsrecht geregelt. Dabei genießt der Kaufmann zwar Privilegien, muss aber auch Nachteile in Kauf nehmen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Handelsrecht wird auch häufig als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet und ist eng mit dem Gesellschaftsrecht verknüpft. Das gilt für die Gesellschaftsformen der offenen Handelsgesellschaft (oHG), der Kommanditgesellschaft KG und der stillen Gesellschaft. Es regelt auch den so genannten Handelsstand, den Eintrag ins Handelsregister oder die Prokura und Handlungsvollmacht.


Das Handelsrecht ist zwar Teil des Privatrechts, umfasst aber entscheidende Sondervorschriften, die speziell für Kaufleute gelten und im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt sind. Das Handelsrecht beinhaltet die Vorschriften und Rechtsbeziehungen zwischen einem Kaufmann und seinen Geschäftspartnern sowie die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmen. Dabei gilt das Handelsrecht in der Regel nicht nur für Kaufleute, sondern auch für Handwerk, Industrie und andere Wirtschaftszweige. Darüber hinaus regelt das HGB auch die Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten.


Geschäfte zwischen Kaufleuten sollen schnell und reibungslos abgewickelt werden können. Daher sieht das Handelsrecht sowohl Privilegien für Kaufleute vor aber auch Nachteile. Denn bei Geschäften von Kaufleuten untereinander gilt der Kaufmann zum Beispiel als weniger schützenswert als der Verbraucher. Das kann schnell zu Unstimmigkeiten oder auch Rechtsstreitigkeiten führen, die am Ende Verluste für beide Seiten nach sich ziehen können.


Daher ist es ratsam, sich von Beginn an anwaltlich beraten zu lassen. Im Handelsrecht kompetente Rechtsanwälte helfen nicht nur bei Rechtsstreitigkeiten die Interessen durchzusetzen, sondern beraten auch bei vielen weiteren Fragen des Handelsrechts. Häufig ist es gar nicht so klar, wann bestimmte Vorschriften beachtet werden müssen und in welchen Fällen auch internationale Regeln zu berücksichtigen sind.


Das betrifft zum Beispiel auch die Zusammenarbeit mit einem Handelsvertreter oder einem Vertragshändler. Hier müssen unter anderem Ausgleichs- und Provisionsansprüche geklärt werden. Noch unübersichtlicher wird es für den Laien im Vertriebsrecht oder im Franchiserecht. Hier ist eine sachkundige Beratung unerlässlich und kann spätere Probleme schon von Beginn an ausschließen. Das gilt umso mehr, wenn das internationale Handels- und Kaufrecht Anwendung findet.


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