Thursday, February 26, 2015

Razzia beim Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BWF Stiftung): Verdacht auf Betrug

http://ift.tt/Pc53sN Zu einer groß angelegten Razzia ist es beim Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. gekommen. Es besteht Verdacht auf Betrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG).


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin und die Berliner Polizei führten die groß angelegte Razzia am 25. Februar gemeinsam durch. Der auch als BWF Stiftung oder Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung bekannte Kölner Verein soll gegen das Kreditwesengesetz verstoßen und sein Einlagegengeschäft ohne die nötige Erlaubnis betrieben haben. Darüber hinaus wird auch wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug ermittelt. Wie der „Spiegel“ online berichtet, wurden insgesamt 19 Objekte in Berlin und Köln durchsucht.


Die BaFin teilt mit, dass dem Verein am 25. Februar das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betrieben Einlagengeschäft angeordnet wurde. Die Verfügung ist sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.


Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. bot den Anlegern den Erwerb von physischem Gold an und verpflichtete sich, dieses nach Ende der Vertragslaufzeit wieder zurückzukaufen. Allerdings fehlte dem Verein für die Geschäfte die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Daher ordnete die Finanzaufsicht die Abwicklung der Einlagengeschäfte und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger an.


Ob die Rückzahlung überhaupt möglich ist, dürfte nach derzeitigem Stand allerdings ungewiss sein. Denn der Verein soll mir rund 6.500 Anlegern Verträge über den Goldankauf im Wert von rund 48 Millionen Euro abgeschlossen haben. Es besteht aber der Verdacht, dass die Anlegergelder zumindest nicht komplett für den Goldankauf verwendet wurden. Nach Medienberichten soll ein zweistelliger Millionenbetrag zweckentfremdet worden sein. Die Polizei stellte im Zuge der Razzia offenbar vier Tonnen Gold sicher, von dem nicht sicher ist, ob es echt ist. Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen zehn Personen.


Die betroffenen Anleger sollten nun umgehend die nötigen Schritte einleiten, um ihr Geld zurückzuerhalten. Dazu können sie sich an einen im Bank und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.


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Erbschaftssteuer: Einschnitte für Firmenerben

http://ift.tt/W5TwBd Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 entschieden hat, dass die Erbschaftssteuer z.T. reformiert werden muss, könnten auf Firmenerben hohe Einschnitte zukommen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. Dezember 2014 festgestellt, dass die Privilegierung von Firmenerben im Vergleich zu Privaterben in Teilen verfassungswidrig ist. Bis Mitte 2016 muss die Bundesregierung nachbessern. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble stellte jetzt erste mögliche Eckpunkte der Erbschaftssteuerreform vor.


Ein Kernpunkt, der auf viel Kritik stößt, ist dabei, dass ab einer Erbschaft oder Schenkung von 20 Millionen Euro auch das Privatvermögen eines Betriebserben bis zur Hälfte zur Begleichung der Steuerschuld herangezogen werden soll. Wollen die betroffenen Unternehmen dennoch von den Steuervergünstigungen profitieren, müssen sie durch eine Bedürfnisprüfung nachweisen, dass die Fortführung des Betriebs durch die Erbschaftssteuer gefährdet sei. Kritiker sehen die Grenze von 20 Millionen Euro als viel zu niedrig und die Belastung für die Familienunternehmen als viel zu hoch an.


Bislang können Firmenerben bei der Unternehmensnachfolge massiv von Steuerprivilegien profitieren. Solange die Lohnsumme über sieben Jahre stabil blieb und dadurch Arbeitsplätze erhalten wurden, konnten zwischen 85 und 100 Prozent Erbschaftssteuer gespart werden. Diese Lohnsummenklausel soll es künftig nur nach bei Betrieben ab einem Wert von über einer Million Euro geben.


Beschlossene Sache sind diese Eckpunkte noch nicht. Denn die Reform muss auch von der Länderkammer abgesegnet werden und verschiedene Bundesländer haben die Pläne schon heftig kritisiert.


Allerdings steht fest, dass die Privilegien für Firmenerben auf jeden Fall eingeschränkt werden. Daher sollten Betriebe bei denen demnächst die Unternehmensnachfolge geregelt werden muss, zeitnah handeln, um noch von den Steuervergünstigungen zu profitieren. Denn eine Rückwirkung der Reform auf den 17. Dezember 2014 ist voraussichtlich nicht vorgesehen. Um den Unternehmensübergang möglichst steueroptimiert zu regeln und den Betrieb nicht in seiner Existenz zu gefährden, können sich die Unternehmer an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die sie beim Unternehmensübergang von Beginn an fachkundig beraten.


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Wednesday, February 25, 2015

GRP Rainer Rechtsanwälte wehrt die gerichtliche Rückforderung von Ausschüttungen ab

http://ift.tt/Pc53sN In einem von der Kanzlei GRP Rainer erstrittenem Urteil wies das Landgericht Dortmund die Klage des Insolvenzverwalters der Schiffsfondsgesellschaft DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture GmbH & Co. Tankschiff KG auf Rückzahlung von Ausschüttungen ab (Az.: 10 O 109/13).


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Landgericht Dortmund stellte klar, dass eine Fondsgesellschaft gewinnunabhängige Ausschüttungen nur dann zurückfordern kann, wenn dies im Gesellschaftsvertrag transparent geregelt ist. Dies sei in dem vorliegenden Fall nicht gegeben.


Im konkreten Fall beschloss die Gesellschafterversammlung aufgrund wirtschaftlicher Probleme eine Kapitalerhöhung, die es den Anlegern ermöglichte, freiwillig weiteres Geld „nachzuschießen“. Der Mandant von GRP Rainer beteiligte sich nicht an der Kapitalerhöhung und wurde später – nach erfolgreicher Sanierung – von der Fondsgesellschaft zur Rückzahlung von Ausschüttungen in Höhe von 20 Prozent seines Kommanditkapitals aufgefordert. Nach Ansicht der klagenden Fondsgesellschaft ergebe sich dieser Anspruch aus dem Gesellschaftsvertrag.


Aus Sicht der Kapitalverwaltungsgesellschaft sei im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt, dass Ausschüttungen lediglich als zinslose und rückforderbare Darlehen gewährt würden.


Das LG Dortmund widersprach dieser Auffassung und wies die Klage ab. In seiner Urteilsbegründung verwies das LG Dortmund darauf, dass eine Haftung im Innenverhältnis gemäß der Rechtsprechung des BGH (Az.: II ZR 7311, TZ 9 ff.) nur besteht, wenn sich dies aus dem Gesellschaftsvertrag eindeutig und verständlich ergebe.


Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen, da die verwendeten Begriffe „Ausschüttung“ und „Entnahme“ suggerierten, dass es eben keinen Rückforderungsanspruch gebe. Unklar sei zudem, wann die Liquiditätslage die Rückzahlung der Ausschüttungen erfordere.


Ferner ergebe sich auch kein Anspruch auf Rückzahlung von Ausschüttungen aus einer angeblich treuwidrig verweigerten Zustimmung zu einem Sanierungskonzept des Schiffsfonds, so das Gericht.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Anleger, die sich ebenfalls mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sehen, können sich zur Abwehr der Forderungen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.


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Axa Immoselect: Anteilspreis leicht gesunken – Möglichkeiten der Anleger

http://ift.tt/1dDSzTc Der Anteilspreis beim in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds Axa Immoselect ist im Februar leicht gesunken. Anleger können immer noch Schadensersatzansprüche geltend machen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die für die Liquidation des Axa Immoselect verantwortliche Depotbank mitteilt, ist der Anteilswert zum 16. Februar 2015 um 31 Cent auf 11,26 Euro je Anteil gesunken. Grund seien die turnusmäßigen Bewertungen zweier Immobilien in den Niederlanden und in Luxemburg.


Dabei ist der Verkehrswert der Immobilie Van Asch van Wijckstraat 55 im niederländischen Amersfoort im Vergleich zum Vorjahr um 22,4 Prozent auf jetzt 53,3 Millionen Euro gesunken. Der Verkehrswert der Luxemburger Immobilie Strassen, Rue de Primeurs 7 ist nach Angaben der Bank im gleichen Zeitraum leicht um 1,65 Prozent auf 14,79 Millionen Euro gestiegen.


Für die Anleger des in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds ist die Entwicklung der Verkehrswerte der Fondsimmobilien von Bedeutung. Denn während der Abwicklungsphase erhalten sie in regelmäßigen Abständen Ausschüttungen, deren Höhe sich maßgeblich an den zu erzielenden Erlösen aus dem Verkauf der Bestandsimmobilien orientiert. Dabei sind Verluste für die Anleger auch auf Grund von Schwankungen auf dem Immobilienmarkt oder bei den Mieteinnahmen nicht auszuschließen.


Anleger des Axa Immoselect müssen die weitere Entwicklung allerdings nicht abwarten, sondern können nach wie vor Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 sind die Chancen auf Schadensersatz deutlich gestiegen.


Denn der BGH stellte fest, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen. Für die Anleger bedeute die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie während der Schließung nicht frei über ihr Geld verfügen können. Insofern bestehe ein ständiges Liquiditätsrisiko für die Anleger während ihrer Investitionsphase. Haben die Banken nicht über das Schließungsrisiko aufgeklärt, haben sie sich nach Rechtsprechung des BGH schadensersatzpflichtig gemacht. Das gilt auch dann, wenn die Verträge bereits vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden.


Ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat, muss immer im Einzelfall geklärt werden.


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Accessio AG: OLG München verurteilt DAB-Bank zu Schadensersatz

http://ift.tt/1riOCff Neue Hoffnung für Anleger der insolventen Accessio AG (früher Driver & Bengsch): Das OLG München verurteilte die DAB-Bank jetzt zur Zahlung von Schadensersatz.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) München sah es als erwiesen an, dass die Münchener Direktbank DAB mit dem Finanzdienstleister Accessio AG zusammengearbeitet hat. Sie hat nicht nur Konten und Depots zur Verfügung gestellt, über die die Wertpapiergeschäfte abgewickelt wurden, sondern war nach Auffassung des OLG auch über die Falschberatung der Anleger im Bilde.


Schon am 19. März 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass eine Schadensersatzpflicht der DAB-Bank zumindest nicht auszuschließen sei (Az.: XI ZR 431/11). Denn auch wenn es zwischen der Bank und den Anlegern keinen Beratungsvertrag gegeben habe und die Bank auch nicht zur Überprüfung verpflichtet gewesen sei, könnte sie doch gegen ihre Warnpflicht verstoßen haben, wenn sie von der Fehlberatung durch die Accessio AG wusste und die Anleger nicht gewarnt habe.


Diese Verletzung der Warnpflicht hat das OLG München nun offenbar erkannt. Nach Einschätzung des OLG hatte die DAB-Bank von den Geschäften der Accessio AG und der Falschberatung Kenntnis. Daher könnte sie zumindest für Geschäfte ab 2007 schadensersatzpflichtig sein.


Rund 40.000 Anleger hatten sich an Finanzprodukten der Accessio AG bzw. Driver & Bengsch beteiligt und dabei viel Geld verloren. Der Gesamtschaden soll bei rund 300 Millionen Euro liegen. Die Anleger wurden offenbar weder über die Risiken der diversen Kapitalanlagen noch über die Innenprovisionen aufgeklärt. Mutmaßlich wurden ihnen viel zu riskante Finanzprodukte, die nicht ihrem Anlegerprofil entsprechen, vermittelt.


Da die Accessio AG inzwischen insolvent ist, können sich die Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen die DAB-Bank richten – sofern nachzuweisen ist, dass sie von der Falschberatung wusste und die Anleger nicht gewarnt hat. Dies hat das OLG München nun festgestellt. Allerdings kann die Bank gegen das Urteil noch Revision einlegen.


Betroffene Anleger, die ihre Ansprüche durchsetzen wollen, können sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.


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Tuesday, February 24, 2015

Steuerhinterziehung: Fehlgeschlagene Selbstanzeige wirkt immer noch strafmildernd

http://ift.tt/19NYqWI Nicht immer führte die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zur erhofften Straffreiheit. Doch der Steuerhinterzieher kann zumindest auf die strafmildernde Wirkung hoffen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Jahr 2014 erreichte die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung ein Rekordniveau. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Die verschärften Regeln für die Selbstanzeige seit dem 1. Januar 2015, die verstärkte Zusammenarbeit ehemaliger Steueroasen mit den deutschen Behörden oder der Ankauf von Steuerdaten. Insgesamt ist die Furcht vor Entdeckung der Steuerhinterziehung gestiegen. Doch auch wenn die Selbstanzeige die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit bedeuten kann, ist das nicht zwangsläufig der Fall. Sie kann auch fehlschlagen.


Bei vielen Selbstanzeigen aus dem Jahr 2014 ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass eine ganze Reihe von Selbstanzeigen auch fehlschlagen wird. Zum Vergleich: 2013 wurden rund 24.000 Selbstanzeigen gestellt, in rund 18.000 Fällen führte sie auch zur Eistellung des Verfahrens.


Für fehlgeschlagene Selbstanzeigen gibt es in der Regel zwei Gründe. Entweder wurde sie nicht mehr rechtzeitig gestellt, d.h. die Steuerhinterziehung war bereits entdeckt, oder die Selbstanzeige war unvollständig. Denn nur wenn die Selbstanzeige alle geforderten steuerrelevanten Daten enthält, kann sie auch wirken. Von einem Laien ist das in der Regel nicht zu leisten. Daher sollten bei einer Selbstanzeige auch immer im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden, die dafür sorgen können, dass die Selbstanzeige vollständig ist.


Sie können aber auch bei einer fehlgeschlagenen Selbstanzeige helfen. Denn in diesen Fällen geht es um die Höhe des Strafmaßes. Es drohen hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen. Wichtig ist es daher, die Selbstanzeige entsprechend nachzubessern und sich auf eine Verhandlungsstrategie festzulegen. Im Idealfall kann das Steuerstrafverfahren bei geringer Schuld immer noch eingestellt werden. Auch ist die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer Geldauflage möglich. Die fehlgeschlagene Selbstanzeige kann sich immer noch strafmildernd auswirken.


Wird ein strafrechtliches Hauptverfahren eingeleitet, müssen sich Rechtsanwalt und Mandant eng abstimmen, um ein mildes Strafmaß zu erreichen.


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Zamek-Anleihe: Anleihe-Gläubiger können nur mit verschwindend geringer Insolvenzquote rechnen

http://ift.tt/19MkF0T Schlechte Nachrichten für die Anleger der Zamek-Anleihe. Sie können nach Angaben des Insolvenzverwalters nur mit einer äußerst geringen Insolvenzquote von etwa einem Prozent rechnen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vor etwa einem Jahr musste der traditionsreiche Suppenhersteller Zamek Insolvenz anmelden. Der Betrieb läuft bei dem Düsseldorfer Unternehmen zwar weiter, die Anleihe-Gläubiger müssen aber nach derzeitigem Stand mit finanziellen Verlusten rechnen, die einem Totalverlust nahe kommen.


Der Insolvenzverwalter rechnet gegenüber dem Handelsblatt nur mit einer Insolvenzquote für die Gläubiger von etwa einem Prozent. Zwar werde versucht, von den ehemaligen Zamek-Geschäftsführern noch rund 39 Millionen Euro zurückzufordern – die Erfolgsaussichten dafür stehen aber in den Sternen. Doch selbst wenn dies zumindest teilweise gelingen sollte, würde die Summe nicht reichen, um alle Forderungen zu bedienen. Nach Handelsblatt-Informationen belaufen sich die Forderungen in der Insolvenztabelle auf zirka 76 Millionen Euro. Die Anleihe-Gläubiger werden demnach auf jeden Fall mit massiven Verlusten rechnen müssen. Die Frage ist nur, wie hoch sie ausfallen.


Zamek hatte im Mai 2012 eine Mittelstandsanleihe mit einem Volumen von 35 Millionen Euro begeben. Die Anleihe hatte eine Laufzeit bis 2017 und war mit 7,75 Prozent p.a. verzinst. Später wurde die Unternehmensanleihe noch einmal um rund zehn Millionen Euro aufgestockt. Doch schon die fällige Zinszahlung konnte nicht geleistet werden und im Februar 2014 folgte der Insolvenzantrag.


Da die Aussichten im Insolvenzverfahren für die Anleihe-Gläubiger auf eine annehmbare Insolvenzquote offenbar verschwindend gering sind, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Dies kann parallel zum Insolvenzverfahren geschehen.


Schadensersatzansprüche sind möglicherweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung vorliegen. Denn die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.


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Schiffsfonds weiter in der Krise – 19 Insolvenzen seit Jahresende

http://ift.tt/P2cOyx Viele Schiffsfonds-Anleger müssen weiter um ihr Geld bangen. Nach Angaben der Deutschen Fonds Research AG mussten seit Ende 2014 insgesamt 19 Schiffsfonds Insolvenz anmelden.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Handelsschifffahrt befindet sich seit Jahren in einer schweren Krise. Wie die Zahlen der Deutschen Fonds Research AG belegen, hält die Krise weiter an. Demnach haben seit dem 30. Dezember 2014 insgesamt 19 Schiffsfonds Insolvenz angemeldet. Allein 13 davon im neuen Jahr.


Grund für die anhaltende Krise sind die sinkenden Charterraten, die auf ein Überangebot, das in den Boom-Jahren aufgebaut wurde, zurückzuführen sind. Dadurch gerieten in der Folge auch etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. Für die Anleger war das in der Regel mit hohen finanziellen Verlusten verbunden.


Viele von ihnen hatten beim Vertragsabschluss darauf gebaut, dass der Boom in der Branche weiter anhält und sie mit ordentlichen Renditen davon profitieren könnten. Erfahrungsgemäß verlief die Anlageberatung auch entsprechend. Schiffsfonds wurden dabei als sicherer Kapitalanlage mit hohen Renditeaussichten beworben. Die Realität sah dann aber anders aus. Viele Fonds gerieten in die Krise, meldeten zum Teil Insolvenz an und die Anleger verloren ihr eingesetztes Geld.


Allerdings haben die betroffenen Anleger auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Die Grundlage für die Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Wie schon erwähnt wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Die Risiken, denen Schiffsfonds ausgesetzt sind, wurden hingegen verschwiegen. Zu einer anleger- und objektgerechten Anlageberatung gehört aber auch eine umfassende Risikoaufklärung. Schließlich kann die Beteiligung für die Anleger auch im Totalverlust enden. Dennoch wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Nach einem aktuellen (noch nicht rechtskräftigen) Urteil des Landgerichts München hätten die Anleger auch über das Innenhaftungsrisiko gemäß dem GmbH-Gesetz §§ 30,31 aufgeklärt werden müssen. Auch dies ist in der Regel nicht geschehen.


Schadensersatzansprüche können auch geltend gemacht werden, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat.


http://ift.tt/P2cOyx



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Monday, February 23, 2015

CFB Fonds Nr. 165: Darlehen in Schweizer Franken belastet

http://ift.tt/NdZ9ZH Geschlossene Immobilienfonds wie der CFB Fonds Nr. 165 Alsace Paris mit Darlehen in Schweizer Franken sind von der Freigabe des Wechselkurses betroffen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Kredite in Schweizer Franken waren einige Jahre wegen des vergleichsweise günstigen Zinssatzes attraktiv. Auch der CFB Fonds 165 Alsace Paris hat daher ein Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen. Doch als die Schweizer Notenbank Anfang des Jahres den Wechselkurs zwischen Franken und Euro freigab, hatte das auch Folgen für Fondsgesellschaften mit Krediten in der Schweizer Währung. Ihre Darlehensschuld ist dadurch sprunghaft angestiegen. Das betrifft auch den CFB Fonds Nr. 165.


Denn statt einer Zinsersparnis sind durch die Wechselkursverluste die Schulden gestiegen. Dadurch können Beleihungsgrenzen verletzt werden und der Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Leidtragende sind dann auch die Anleger, die um ihr eigesetztes Kapital fürchten müssen. Zumal die Entwicklung des im Jahr 2007 aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds ohnehin nicht nach Wunsch verlaufen ist und Ausschüttungen schon seit längerer Zeit ausgeblieben sind. Die aktuellen Entwicklungen könnten die Situation für die Anleger weiter verschärfen.


Betroffene Anleger müssen dieser Negativentwicklung nicht weiter tatenlos zusehen. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen und ggfs. auch durchsetzen kann. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Denn geschlossene Immobilienfonds sind nicht das viel gepriesene „Betongold“ als das sie oft beworben wurden, sondern auch etlichen Risiken wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkenden Mieteinnahmen oder eben auch Wechselkursverlusten ausgesetzt. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust des eingesetzten Kapitals stehen. Daher hätten sie über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Blieb die Aufklärung aus, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.


Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden.


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MS Deutschland: Anleihe-Gläubiger müssen mit Verlusten rechnen

http://ift.tt/19MkF0T Die gute Nachricht für die Anleger: Die MS Deutschland muss vermutlich nicht zwangsverkauft werden. Die schlechte Nachricht: Der Verkaufserlös wird kaum ausreichen, um alle Forderungen zu bedienen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleihe-Gläubiger der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft werden wohl mit finanziellen Verlusten rechnen müssen. Bei der Gläubigerversammlung am 20. Februar erklärte der Insolvenzverwalter, dass noch nicht absehbar sei, wie hoch die Insolvenzquote für die Gläubiger ausfallen werde. Denn maßgeblich für die Quote sei der Erlös aus dem geplanten Verkauf der MS Deutschland. Wie viel der Verkauf des Kreuzfahrtschiffes in die Kassen spülen wird, ist allerdings noch unklar.


Immerhin wird die als „Traumschiff“ bekannte MS Deutschland wohl nicht unter den Hammer kommen. Denn es gibt wohl genug Kaufinteressenten. Mit 30 Kaufinteressenten sei bereits verhandelt worden, weitere Gespräche sollen folgen. Zudem würden auch Regressansprüche gegen die ehemaligen Führungskräfte der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft sowie gegen deren frühere Eigentümer geprüft. Auch hier liegt noch kein Ergebnis vor.


Auch wenn eine Zwangsversteigerung der MS Deutschland derzeit vom Tisch ist, müssen sich die Anleihe-Gläubiger auf finanzielle Verluste einstellen. Auf der MS Deutschland lasten hohe Schulden, die Insolvenzquote ist noch völlig offen. Daher sollten die betroffenen Anleger auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus den Augen verlieren. Dies kann parallel zum laufenden Insolvenzverfahren geschehen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.


Denn die Anleihe war offenbar nicht mit der MS Deutschland besichert. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen aber vollständig und wahrheitsgemäß sein. Lassen sich Prospektfehler feststellen, kann die Beteiligung rückabgewickelt werden. Darüber hinaus kommen auch Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung in Betracht. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Wurden die Risiken verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.


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Schiffsfonds HCI MS Berit insolvent

http://ift.tt/12AIJk2 Der Schiffsfonds HCI MS Berit ist insolvent. Das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft wurde am Amtsgericht Niebüll eröffnet (Az.: 5 IN 10/15).


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie das „fondstelegramm“ meldet, wurde über die Gesellschaft des Containerschiffs HCI MS Berit am Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Der Schiffsfonds musste bereits im Jahr 2010 saniert werden; Anleger konnten sich mit frischem Kapital beteiligen.


Nun ließ sich die Insolvenz offenbar nicht mehr abwenden. Für die Anleger kann das den Totalverlust ihres eingesetzten Geldes bedeuten. Möglicherweise müssen sie auch damit rechnen, dass bereits erhaltene Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. In dieser schwierigen Situation können sich die betroffenen Anleger zur Wahrung ihrer Interessen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Da Forderungen bereits verjährt sein könnten oder die Verjährung drohen könnte, sollten Anleger umgehend handeln.


Die Handelsschifffahrt befindet sich schon seit mehreren Jahren in der Krise, die auch an vielen Schiffsfonds nicht spurlos vorüber ging. Etliche Fonds gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder mussten bereits Insolvenz anmelden. Anleger verloren dabei viel Geld. Allerdings haben sie auch die Möglichkeit, sich zu wehren und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn erfahrungsgemäß entsprach die Anlageberatung oftmals nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung.


Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kaptalanlage aufgeklärt werden müssen. Dies ist nicht immer geschehen. Stattdessen wurden Schiffsfonds als sichere und renditestarke Kapitalanlagen beworben. Obwohl die Anleger mit den Fondsanteilen regelmäßig unternehmerische Beteiligungen erwerben und damit auch das Risiko des Totalverlusts eingehen, wurden sie im Beratungsgespräch darüber häufig nicht informiert. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsbewusste Anleger vermittelt, die in ihre Altersvorsorge investierten wollten. Auch über das Innenhaftungsrisiko gemäß dem GmbH-Gesetz wurden sie in der Regel nicht aufgeklärt. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.


Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden.


http://ift.tt/12AIJk2



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DF Deutsche Forfait AG: Anleihegläubiger erhalten weniger Zinsen

http://ift.tt/19MkF0T Die Anleihegläubiger der DF Deutsche Forfait AG erhalten deutlich weniger Zinsen als ursprünglich vorgesehen. Das ist das Ergebnis der zweiten Gläubigerversammlung in Köln.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei der zweiten Gläubigerversammlung der DF Deutsche Forfait AG stimmten die anwesenden Gläubiger einer Änderung der Anleihebedingungen zu. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Anleihegläubiger auf einen erheblichen Teil der vorgesehenen Zinsen verzichten müssen.


Wie das Unternehmen bekannt gab, wird der Nominalzinssatz der 2013 begebenen Unternehmensanleihe rückwirkend vom 27. Mai 2014 bis zum 27. Mai 2018 von 7,875 Prozent p.a. auf 2 Prozent p.a. gesenkt. Danach soll der Zinssatz wieder auf die ursprünglichen 7,875 Prozent steigen. Je nach Konzernergebnis eventuell auch schon ein Jahr früher. Auf die Optionsrechte auf Aktien des Unternehmens wurde verzichtet. An der Gläubigerversammlung nahm etwa die Hälfte des Anleihekapitals teil. Das reichte für die Beschlussfähigkeit.


Die DF Deutsche Forfait AG hatte im Mai 2013 eine Unternehmensanleihe mit einem Emissionsvolumen von 30 Millionen Euro und einer Laufzeit bis Mai 2020 begeben (ISIN: DE000A1R1CC4). Die Anleihe ist ursprünglich mit 7,875 p.a. verzinst. Mit den beschlossenen Restrukturierungsmaßnahmen soll die operative Handlungsfähigkeit des Unternehmens wiederhergestellt werden.


Anleihegläubiger, die mit dem Beschluss der Gläubigerversammlung nicht zufrieden sind, können nach wie vor prüfen lassen, ob sie sich nicht vorzeitig von ihrer Beteiligung trennen können. Denn auch die geänderten Anleihebedingungen sind noch keine Garantie dafür, dass die nachhaltige Sanierung des Unternehmens gelingt. Zur Wahrung ihrer Interessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.


In Betracht könnte zum Beispiel eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund kommen. Dieser wichtige Grund kann auch dann bestehen, wenn die Restrukturierungsmaßnahmen mehrheitlich beschlossen wurden. In diesem Fall würde das Geschäft komplett rückabgewickelt. Außerdem kann auch der Emissionsprospekt der Anleihe geprüft werden. Bei fehlerhaften Prospektangaben bestehen weitere rechtliche Möglichkeiten.


http://ift.tt/19MkF0T



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New Capital Invest Proven Gold Canada Management GmbH in der Insolvenz

http://ift.tt/QTwOKT Die nächste Pleite aus dem Hause Hartwieg: Über die New Capital Invest Proven Gold Canada Management GmbH wurde am AG München das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 1500 IN 3666/14).


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die nächste Insolvenz aus dem Hause Malte Hartwieg ist offiziell: Das Amtsgericht München eröffnete am 18. Februar 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die New Capital Invest Proven Gold Canada Management GmbH. Hartwieg hatte ein ganzes Firmenimperium aufgebaut. Dazu zählen u.a. die Emissionshäuser New Capital Invest (NCI), Selfmade Capital und Euro Grundinvest, das aber vor einigen Monaten verkauft wurde. Anleger, die in Fonds dieser Emissionshäuser investiert haben, bangen um ihr Geld.


Die Anlegergelder sollen in dunklen Kanälen versickert sein, die Suche verlief erfolglos. Inzwischen haben diverse Fondsgesellschaften Insolvenz angemeldet, die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Hartwieg wegen Betrugsverdacht und in Liechtenstein wurden Konten eingefroren. Gold und Schweizer Franken auf diesen Konten könnten aus dem Verkauf des Emissionshauses Euro Grundinvest stammen und sollten über Umwege möglicherweise in Liechtenstein „gewaschen“ werden.


Für die betroffenen Anleger geht es darum, zu retten, was noch zu retten ist. Denn sie müssen inzwischen den Totalverlust ihres eingesetzten Geldes befürchten. Zur Wahrung ihrer Interessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren.


Vertrieben wurden die verschiedenen Hartwieg-Fonds u.a. von dima24. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlagen aufgeklärt werden müssen. Dies ist möglicherweise nicht immer geschehen. Die Vertriebsplattform dima24 gehörte bis zu ihrem Verkauf im vergangenen Jahr ebenfalls zum Hartwieg-Imperium. Das könnte zu Interessenkonflikten bei der Anlageberatung geführt haben. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen inzwischen auch auf die neuen Besitzer von dima24 ausgeweitet.


Auch die Angaben in den Emissionsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, so dass der Anleger sich ein genaues Bild von der Geldanlage, ihren Chancen und Risiken, machen kann. Sollten Prospektfehler vorliegen, kann das auch den Schadensersatzanspruch begründen.


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Steuerhinterziehung: Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen

http://ift.tt/19NYqWI Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist ein komplexes Thema. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Dann droht eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Trotz der erhöhten Anforderungen, die zu Jahresbeginn in Kraft getreten sind, kann die Selbstanzeige immer noch die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit bedeuten und vor einer weiteren Strafverfolgung und Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen.


Allerdings ist die Selbstanzeige ein komplexes Thema mit einigen Fallstricken. Dabei können schon kleine Fehler zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Typische Fehlerquellen sind zum Beispiel, dass die Selbstanzeige an die falsche Adresse geschickt wird. Der Empfänger der Selbstanzeige ist nicht etwa die Polizei oder Staatsanwaltschaft, sondern das zuständige Finanzamt. Natürlich muss eine Selbstanzeige vollständig sein, d.h. sie muss alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Hier können dem Laien schnell Fehler unterlaufen, wenn er nicht alle relevanten Steuerarten berücksichtigt. Sind mehrere Personen an der Steuerhinterziehung beteiligt, sollten auch alle eine Selbstanzeige abgegeben. Gibt nur eine Person eine Selbstanzeige ab, können die anderen Betroffenen keine wirksame Selbstanzeige mehr stellen. Das kann beispielsweise bei Erbengemeinschaften, die unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass finden, der Fall sein.


Um diese Fallstricke zu umgehen, sollten Selbstanzeigen nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu beauftragen. Sie können jeden Fall individuell bewerten und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie ihre Wirkung entfalten kann.


Komplett straffrei bleibt der Steuersünder bei einer Selbstanzeige aber nur dann, wenn der hinterzogene Betrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig. Erst wenn die hinterzogenen Steuern beglichen und auch die fälligen Zinsen sowie ggfs. der Strafzuschlag gezahlt wurde, ist die Angelegenheit erledigt und es droht keine weitere Strafe mehr wegen Steuerhinterziehung.


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Friday, February 20, 2015

Life Performance GmbH insolvent

http://ift.tt/Pc53sN Die Life Performance GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Lörrach hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 2. Februar 2015 eröffnet (Az.: 8 IN 2/15).


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Hintergrund für den Insolvenzantrag der Life Performance GmbH dürfte die Anordnung der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) sein, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sofort abzuwickeln und den Anlegern ihr Geld zurückzuzahlen.


Die Life Performance GmbH teilte daraufhin offenbar mit, dass sie mit dem Versuch, die Anlagewerte zu verkaufen, gescheitert sei und daher mangels Liquidität Insolvenzantrag stellen müsse. Das Unternehmen mit Sitz in Rheinfelden bot den Kauf bestehender Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen an und versprach im Gegenzug Geldzahlungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Zum Portfolio zählten darüber hinaus auch nachrangige partiarische Darlehensverträge, die eine wirksame Bedingung der Rückzahlung nicht vorsahen.


Allerdings hatte das Unternehmen, eine Tochtergesellschaft der Holding Life Performance AG mit Sitz in Liechtenstein, nicht die nötige Erlaubnis für diese Geschäfte. Die BaFin verlangte daher schon im April 2014 die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte. Mit ihrem Widerspruch gegen diese Anordnung ist die Life Perfomance GmbH beim Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. und auch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Der BaFin-Bescheid ist inzwischen rechtskräftig.


Auszahlungen erhielten die Anleger schon seit dem ersten BaFin-Bescheid vom April 2014 nicht mehr. Nach dem Insolvenzantrag sollten sie jetzt umgehend handeln, um nicht den Totalverlust ihres eingesetzten Geldes zu riskieren. Um ihre Interessen zu wahren, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der verschiedene rechtliche Schritte prüfen kann.


In Betracht kommt zum Beispiel die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen einer fehlerhaften Anlageberatung. Denn die Anleger hätten in den Beratungsgesprächen umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern muss immer im Einzelfall geprüft werden.


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Nordcapital Schiffsportfolio 5: Anleger sollen zur Sanierung beitragen

http://ift.tt/1tNwIAM Um den Dachfonds Nordcapital Schiffsportfolio 5 zu sanieren, werden die Anleger offenbar aufgefordert, Nachrangdarlehen zu gewähren. Das könnte zu Verlusten für die Anleger führen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Nordcapital legte den Dachfonds Schiffsportfolio 5 im Jahr 2008 auf. Dabei verlegte sich die Fondsgesellschaften auf Investitionen in Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds über den Zweitmarkt. Zeitweise soll der Fonds so in rund 160 Schiffsbeteiligungen investiert haben. Doch trotz dieser breiten Streuung ging die Krise der Schifffahrt an dem Zweitmarktfonds nicht spurlos vorüber.


Die prognostizierten Erwartungen konnte der Fonds nicht erfüllen. Die Anleger mussten schon seit längerer Zeit auf Ausschüttungen verzichten. Nun sollen sie offenbar Nachrangdarlehen gewähren, um den Fonds aus der wirtschaftlichen Schieflage zu befreien. Bei Nachrangdarlehen gilt allerdings erhöhte Vorsicht. Denn im Falle einer Insolvenz würden Forderungen aus diesem Darlehen auch nachrangig behandelt, d.h. die Forderungen der anderen Gläubiger würden zuerst bedient.


Daher sollten Anleger sich anwaltlichen Rat suchen, bevor sie noch weiteres Geld investieren. Denn auch dann wäre der Fonds nicht zwangsläufig saniert, die Handelsschifffahrt steckt weiter mitten in der Krise. Allerdings haben die Anleger auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Diese können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren.


Als der Zweitmarktfonds Nordcapital Schiffsportfolio 5 im Jahr 2008 aufgelegt wurde, zeichnete sich der Beginn der Schifffahrtkrise langsam ab. Auch die breite Risikostreuung durch die Investitionen in viele Schiffsbeteiligungen konnte daran letztlich nichts ändern. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger allerdings auch umfassend über die Risiken informiert werden müssen. Denn sie tragen am Ende auch das Risiko des Totalverlusts. Auf Grund dieser Risiken sind die Beteiligungen an Schiffsfonds in der Regel auch nicht als Altersvorsorge geeignet. Dennoch wurden die Beteiligungen erfahrungsgemäß auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. In Fällen solcher Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.


Die vermittelnden Banken hätten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann das ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen.


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CSA Beteiligungsfonds 4 und 5: Vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet

http://ift.tt/Pc53sN Die Gesellschaften der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 sind zahlungsunfähig. Die vorläufigen Insolvenzverfahren wurden am Amtsgericht Würzburg am 17. Februar 2015 eröffnet.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die Deltoton GmbH (ehemals Frankonia AG) wegen des Verdachts auf Anlagebetrug kommt die Insolvenz der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 nicht mehr wirklich überraschend. Denn die Capital Sachwert Alliance (CSA) gehörte zu den Tochtergesellschaften der Frankonia-Gruppe.


Die Anleger der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 sollen schon seit geraumer Zeit keine Auszahlungen mehr erhalten haben. Die Deltoton GmbH ist telefonisch nicht mehr erreichbar. Anfragen können nur noch per Mail oder postalisch gestellt werden. Doch auch das offenbar ergebnislos. Nun sind die schlimmsten Befürchtungen der Anleger eingetreten. Die CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co.KG und die CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co.KG sind insolvent. Die Anleger müssen nun den Totalverlust ihres eingesetzten Geldes befürchten. Für die Anleger, die ihre Einlage über Ratenzahlungen finanzieren, könnte es noch schlimmer kommen. Sie müssen möglicherweise noch weiter ihre Raten einzahlen ohne die Hoffnung auf Auszahlungen zu haben.


Gegen Verantwortliche der Deltoton GmbH ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg u.a. wegen Betrugsverdachts. Bei einer Razzia Ende 2014 wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt und fünf Personen verhaftet. Ihnen wird zur Last gelegt, Anlegergelder zumindest teilweise zweckentfremdet zu haben. Rund 30.000 Anleger sollen betroffen sein, der Schaden soll im zweistelligen Millionenbereich liegen. Auch über die Deltoton GmbH wurde Anfang Februar das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.


Die Anleger der CSA Beteiligungsfonds können sich in dieser Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann den Ausstieg aus der Beteiligung prüfen und ggfs. auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Diese Ansprüche können durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder sog. Haustürgeschäfte entstanden sein. Denn die Anleger hätten umfassend über die Risiken der Anlageprodukte informiert werden müssen. Bei einem erfolgreichen Ausstieg aus den CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 müssten zumindest keine Ratenzahlungen mehr geleistet werden.


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Thursday, February 19, 2015

Deltoton GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

http://ift.tt/Pc53sN Über die Deltoton GmbH wurde am 2. Februar 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren am Amtsgericht Würzburg eröffnet.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt bereits seit geraumer Zeit gegen die Deltoton GmbH (ehemals Frankonia) wegen des Verdachts auf Anlagebetrug. Im Zuge der Ermittlungen kam es auch zu einer groß angelegten Razzia, bei der umfangreiches Beweismaterial sichergestellt und mehrere Personen festgenommen wurde. Sie sollen Kapitalanleger betrogen haben, der Schaden soll im zweistelligen Millionenbereich liegen. Nun wurde über die Deltoton GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.


Anleger konnten sich über verschiedene Gesellschaften an Deltoton-Produkten beteiligen. Dazu zählten u.a. auch die CSA Beteiligungsfonds. Die Beteiligungen verliefen für die Anleger alles andere als erfolgversprechend. Dennoch wurden sie zum Teil am Ende der Laufzeit noch aufgefordert, weiteres Geld einzuzahlen.


In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen sollten die Anleger handeln und ihre Ansprüche auf Schadensersatz wahren. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Die Anlageprodukte der Deltoton-Gruppe können als risikoreich eingestuft werden. Im Zuge der Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist die Risikoaufklärung ausgeblieben oder war unzureichend, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.


Darüber hinaus können auch die jeweiligen Emissionsprospekte unter die Lupe genommen werden. Denn die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage, von ihren Chancen aber auch von ihren Risiken machen kann. Unvollständige oder irreführende Angaben können dieses Bild verfälschen, so dass sich der Anleger quasi unter falschen Voraussetzungen beteiligt.


Wie immer gilt auch in diesem Fall zunächst die Unschuldsvermutung. Sollten sich die Betrugsvorwürfe allerdings bestätigen, kann das noch weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen die Forderungen zur Insolvenztabelle beim zuständigen Insolvenzverwalter form- und fristgerecht angemeldet werden.


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CFB Fonds 159: Probleme durch Fremdwährungsdarlehen

http://ift.tt/NdZ9ZH Der geschlossene Immobilienfonds CFB Fonds 159 hat ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken aufgenommen. Die Aufwertung des Franken könnte zu Problemen führen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Geschlossene Fonds, die sich zum Teil über Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken finanziert haben, könnten durch die Aufwertung der Schweizer Währung im Vergleich zum Euro in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Denn der Kursanstieg des Franken bedeutet, dass sich die Darlehensschuld der Fondsgesellschaft erhöht hat.


Besonders kritisch kann dies werden, wenn eine vereinbarte Beleihungsgrenze verletzt wird. Dann kann die kreditgebende Bank zusätzliche Sicherheiten fordern oder auch Ausschüttungen an die Gesellschafter stoppen.


Für die Anleger des 2006 aufgelegten CFB Fonds 159 Eschborn Plaza ist diese Entwicklung denkbar ungünstig. Denn Ausschüttungen sind schon seit längerer Zeit nicht mehr geflossen. Nun könnte sich die Situation durch Wechselkursverluste weiter zuspitzen. Allerdings müssen die betroffenen Anleger die weitere Entwicklung nicht tatenlos abwarten. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.


Schadensersatzansprüche können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn geschlossene Immobilienfonds sind bei weitem nicht das viel gepriesene „Betongold“. Vielmehr sind sie einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Zu diesen Risiken gehören auch Wechselkursverluste, die durch Fremdwährungsdarlehen entstehen können. Das gilt nicht nur für Darlehen in Schweizer Franken. Da für die Anleger am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen kann, hätten sie im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus muss die Beratung auch anleger- und objektgerecht erfolgen. Das heißt, dass die vermittelte Kapitalanlage auch zum Profil des Anlegers passen muss. Eine riskante und spekulative Anlage wie geschlossene Immobilienfonds passt also nicht zu einem sicherheitsorientierten Anleger, der in die Altersvorsorge investieren möchte.


Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kickbacks verschwiegen, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.


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Wednesday, February 18, 2015

IVG EuroSelect 14 „The Gherkin“: Anleger bleiben im Unklaren

http://ift.tt/11t7Cwr Das Londoner Bürohaus „The Gherkin“ aus dem Fonds IVG EuroSelect 14 soll laut Medienberichten verkauft worden sein. Die Anleger wissen jedoch immer noch nicht, ob für sie etwas abfällt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der geschlossene Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 investierte in die Londoner Büroimmobilie „The Gherkin“. Nachdem der Fonds in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war, folgten zunächst die Zwangsverwaltung und schließlich der Verkauf der imposanten Büroimmobilie. Der Verkauf soll nach Medienberichten umgerechnet rund 925 Millionen Euro in die Kassen gespült haben. Doch trotz des unerwartet hohen Erlöses wissen die Anleger nach wie vor nicht, ob ein Teil davon auch bei ihnen ankommt oder ob sie weiter den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten müssen.


Rund 9000 Anleger hatten sich an dem IVG EuroSelect 14 beteiligt. Trotz einer guten Vermietungssituation geriet der Fonds in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ursächlich war vor allem ein Darlehen in Schweizer Franken. Als dieser im Vergleich zum britischen Pfund zum Höhenflug ansetzte, führte dies zu einer fortwährenden Verletzung der Beleihungsgrenze. Die Anleger erhielten keine Ausschüttungen mehr. Ob sie nun am Verkaufserlös partizipieren können, ist nach wie vor offen. Doch selbst wenn, müssen die Anleger weiter mit hohen finanziellen Verlusten rechnen.


Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen auch die Wechselkursverluste, die sich durch Fremdwährungsdarlehen ergeben können. Obwohl für die Anleger am Ende der Totalverlust droht, wurden sie erfahrungsgemäß häufig nicht über die Risiken aufgeklärt.


Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht kommen, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig oder fehlerhaft sind.


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Markenrecht: Geldhäuser streiten um Verwendung eines roten Farbtons

http://ift.tt/QlBwfm Zwei große Kreditinstitute streiten um die Verwendung eines bestimmten Farbtons. Denn: Farben haben auf die Verbraucher eine große und einprägende Wirkung.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Farben rufen bei Menschen Assoziationen hervor. Dabei geht es nicht nur um die grüne Natur, den blauen Himmel oder die gelbe Sonne. Es geht auch ganz konkret um Produkte, die mit bestimmten Farben automatisch verbunden werden. Daher spielen so genannte Farbmarken in der Wirtschaft eine große Rolle, da die Farbe beim Kunden die Assoziation zu einem bestimmten Produkt, bzw. Hersteller oder Dienstleister hervorruft.


Daher streiten sich auch zwei Geldhäuser um die Verwendung des roten Farbtons HKS 13. Den hatte eines der beiden Kreditinstitute schon 2007 beim Deutschen Patentamt als Farbmarke schützen lassen. Doch auch die andere Bank trägt diesen Rotton in ihrem Schriftzug. Seitdem gibt es Streit um die Verwendung dieses Farbtons. Dieser Streit beschäftigte schon den Europäischen Gerichtshof (EuGH)und das Bundespatentgericht. Im Kern geht es um die Frage, ob die Verbraucher mit dem besagten Farbton tatsächlich überwiegend ein bestimmtes Geldhaus verbinden. Das Ende des Streits ist nach wie vor offen.


Der Rechtsstreit zeigt aber auch welch große Bedeutung eine so genannte Farbmarke für ein Unternehmen haben kann. In einem ähnlichen Fall hatte der Bundesgerichtshof im Streit um einen gelben Farbton der Beklagten die Verwendung der eingetragenen Farbmarke untersagt (Az.: I ZR 228/12).


Marken, auch Farbmarken, erzeugen einen hohen Wiedererkennungswert und haben für Unternehmen daher einen beachtlichen Wert. Je bekannter die Marke ist, umso höher ist ihr Wert einzuschätzen. Daher ist es auch wichtig, diese Marke schützen zu lassen, damit nicht Dritte von diesem Erfolg der Marke profitieren. Bedeutend ist auch der territoriale Wirkungsbereich einer Marke. Besonders für international operierende Unternehmen ist es wichtig, diesen Wirkungsbereich auch über die Staatsgrenzen auszudehnen. Kommt es zu Verletzungen der Markenrechte können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.


Allerdings muss der Eintrag einer Marke ins Register auch gut vorbereitet sein und darf nicht die Rechte Dritter verletzen. Zur Unterstützung können sich betroffene Unternehmen an im Markenrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.


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Euro Grundinvest 15: Neue Hoffnung für die Anleger

http://ift.tt/1s65xA8 Die Anleger des Fonds Euro Grundinvest 15 sollen seit einigen Monaten auf Ausschüttungen warten. Ein Teil der Anlegergelder könnte nun in Lichtenstein aufgetaucht sein.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: New Capital Invest (NCI), Selfmade Capital und Euro Grundinvest – alle drei Emissionshäuser gehörten zum Firmenimperium des Malte Hartwieg. Und Anleger diverser Fonds dieser Emissionshäuser warten seit Monaten auf ihre Ausschüttungen. Zunächst waren die Emirates-Fonds von Selfmade Capital und die NCI-Fonds betroffen, später sollen auch die Anleger des Euro Grundinvest 15 (EGI) die gleiche Erfahrung gemacht haben.


Immerhin könnte jetzt zumindest ein Teil der verschwundenen Anlegergelder in Liechtenstein aufgetaucht sein. Denn dort wurden Konten der Hartwieg-Gruppe jetzt eingefroren. Auf den Konten sollen sich insgesamt rund zehn Millionen Euro in Gold und Schweizer Franken befinden. Das Gold könnte Malte Hartwieg nun zum Verhängnis werden. Gegen ihn und zwei weitere Personen wird nun in Liechtenstein wegen des Verdachts auf Geldwäsche ermittelt. In Deutschland laufen die Ermittlungen wegen Betrugsverdacht schon seit längerer Zeit.


Gegen Hartwieg besteht in Liechtenstein der Verdacht, dass das Gold aus dem Verkauf des Emissionshauses Euro Grundinvest im April 2014 stammen könnte. Der Kaufpreis soll zum Teil in Gold gezahlt worden sein. Über Umwege könnte dieses Gold nun nach Liechtenstein gelangt sein. Das Emissionshaus Euro Grundinvest selbst gilt inzwischen als Sanierungsfall. Mehr als 100 Millionen Euro Anlegergelder sollen dort noch im Feuer stehen.


Angesichts dieser Zahlen ist das eingefrorene Kapital in Liechtenstein nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Dennoch sollten die betroffenen Anleger jetzt handeln und alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um ihren finanziellen Schaden abzuwenden. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten im Beratungsgespräch auch umfassend über alle Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Vertrieben wurden die EGI-Fonds u.a. durch dima24. Die Vertriebsplattform gehörte bis zu ihrem Verkauf vor einigen Monaten auch zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg.


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Monday, February 16, 2015

Medico Fonds Nr. 41: Zahlungsaufforderungen an die Anleger

http://ift.tt/1BJjlu3 Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Medico Nr. 41 sollen offenbar ihre bereits erhaltenen Barausschüttungen und Steuergutschriften zurückzahlen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Medico Nr. 41 Objekt Gera KG verlief die Entwicklung ihrer Kapitalanlage nicht wie erhofft. Nun werden sie offenbar auch noch aufgefordert, ihre bereits erhaltenen Ausschüttungen und Steuergutschriften wieder zurückzuzahlen. Hintergrund ist offenbar, dass durch die Bank Darlehen gekündigt und fällig gestellt wurden.


Dennoch sollten die Anleger der Zahlungsaufforderung nicht ohne vorherige Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit nachkommen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Denn es ist fraglich, ob die Ausschüttungen überhaupt zurückgefordert werden dürfen.


Der Bundesgerichtshof hatte bereits entschieden, dass gewinnunabhängige Ausschüttungen nur dann von den Anlegern zurückgefordert werden können, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig und auch verständlich geregelt ist. Daher sollte der Gesellschaftsvertrag zunächst überprüft werden. Darüber hinaus hat das Landgericht München vor wenigen Wochen entschieden, dass die Anleger auch über das Innenhaftungsrisiko gemäß dem GmbH-Gesetz §§ 30, 31 aufgeklärt werden müssen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, kann aber vielen Anleger geschlossener Fonds Hoffnung auf Schadensersatzansprüche machen. Denn tatsächlich fehlt in vielen Emissionsprospekten die Aufklärung über das Innenhaftungsrisiko und auch in den Anlageberatungsgesprächen wurde erfahrungsgemäß in der Regel nicht darauf hingewiesen.


Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört allerdings auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken, die im Zusammenhang mit der Kapitalanlage stehen. Geschlossene Immobilienfonds wurden häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Tatsächlich sind die Anleger aber dem Risiko des Totalverlusts ausgesetzt. Dennoch wurden geschlossene Immobilienfonds erfahrungsgemäß auch an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die z.B. in den Aufbau einer Altersvorsorge investieren wollten. Ist die Aufklärung über die Risiken ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.


Das gilt auch, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig oder fehlerhaft waren, so dass der Anleger die Entwicklung der Kapitalanlage nicht richtig einschätzen konnte.


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