Wednesday, September 2, 2015

Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung: Warnung vor Musterformularen und Vordrucken

http://ift.tt/1KBOXWo Nur eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann zur Straffreiheit führen. Mit Musterformularen, Vordrucken u.Ä. lassen sich diese Anforderungen nicht erfüllen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann zur Straffreiheit führen, wenn sie rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei ist. Nachdem die Regeln für die Selbstanzeige zum 1. Januar 2015 verschärft wurden, lassen sich diese Anforderungen von dem Laien kaum erfüllen. Daher sollte er sich auch nicht von Vordrucken oder Musterformularen täuschen lassen, die den Eindruck erwecken, eine Selbstanzeige ließe sich mit ein wenig Zeitaufwand und ohne kompetente Hilfe verfassen. Denn das Ergebnis ist dann praktisch schon vorprogrammiert: Die Selbstanzeige ist unvollständig, fehlerhaft und wirkt nicht. Strafverfolgung und eine mögliche Verurteilung wegen Steuerhinterziehung sind die Konsequenz.

Eine Selbstanzeige muss zwar rechtzeitig also vor der Entdeckung der Steuerhinterziehung gestellt werden. Dieser Zeitdruck darf aber nicht dazu führen, dass die Selbstanzeige nur oberflächlich verfasst wird. Musterformulare und Vordrucke erwecken den Eindruck, dass neben Angaben zur Person nur einige Fragen beantwortet werden müssen und schon ist die strafbefreiende Selbstanzeige fertig. So einfach ist es in der Praxis aber nicht. Denn die Angaben zu allen betroffenen Steuerarten müssen detailliert und vollständig sein. Die entsprechenden Unterlagen dürfen nicht fehlen und müssen häufig erst von der Bank angefordert werden. Sind die Angaben unvollständig, schlägt die Selbstanzeige fehl. Nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich.

Ein spezialisiertes Team von im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwälten und Steuerberatern kann jeden Fall individuell einschätzen und weiß, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie zur Straffreiheit führt. Banken stellen die benötigten Unterlagen nicht immer umgehend zur Verfügung. Auch hier können Rechtsanwälte und Steuerberater schnell und diskret helfen. Sie sorgen mit ihrem Fachwissen dafür, dass am Ende eine Selbstanzeige steht, die alle Anforderungen erfüllt und strafbefreiend wirkt. Bei Hinterziehungsbeträgen von mehr als 25.000 Euro müssen dann neben den Steuerschulden samt Zinsen noch Strafzuschläge gezahlt werden, damit die Angelegenheit vom Tisch ist.

http://ift.tt/1KBOXWo

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung: Warnung vor Musterformularen und Vordrucken appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.



via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1ihr8bo

Tuesday, September 1, 2015

OLG Oldenburg: Händler darf mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis werben

http://ift.tt/1KqNpQo Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis ist zulässig. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit Urteil vom 31. Juli 2015 (Az.: 6 U 64/15) entschieden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Werbung ist für viele Unternehmen ein Muss, um die eigenen Produkte oder Dienstleistungen in einem positiven Licht darzustellen und den Verbraucher zu informieren. Allerdings darf Werbung nicht gegen die gesetzlichen Vorgaben, z.B. gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen.

Einen solchen Verstoß hatte ein Wettbewerbsverband bei der Werbung eines Händlers mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis gesehen und klagte auf Unterlassung der Werbung. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg wies die Klage aber zurück und änderte damit eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg ab.

Der beklagte Händler warb in einem Bestellmagazin für ein Produkt mit Hinweis auf das Testergebnis „sehr gut“. Als Fundstelle für das Testergebnis gab er ein Internetportal an. Der Wettbewerbsverband vertrat die Ansicht, dass diese Form der Werbung unter Bezugnahme auf ein im Internet veröffentlichtes Testergebnis wettbewerbswidrig sei und klagte daher auf Unterlassung. Das Landgericht Oldenburg gab der Klage statt, da der Verbraucher die Möglichkeit haben müsse, ein Testergebnis auch ohne Internet nachlesen zu können.

Der 6. Zivilsenat des OLG Oldenburg sah die Sache jedoch anders. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sei die Werbung mit einem Testergebnis zulässig, wenn der Verbraucher deutlich auf die Fundstelle hingewiesen werde und leicht auf das Testergebnis zugreifen könne. Dies sei bei einem im Internet veröffentlichten Testergebnis der Fall. Das Internet sei inzwischen so verbreitet, dass ein Zugang zum Netz auch für die Verbraucher, die über keinen eigenen Anschluss verfügen, leicht möglich ist. Dabei werde dem Verbraucher nicht mehr abverlangt als wenn er sich das Testergebnis in einer Zeitschrift besorgen müsse. Die Entscheidung des OLG ist rechtskräftig.

Bei Werbung kann es immer wieder zu vermeintlichen oder tatsächlichen wettbewerbsrechtlichen Verstößen kommen. Zur Abwehr von Forderungen und Durchsetzung von Ansprüchen sollte ein im Wettbewerbsrecht qualifizierter Rechtsanwalt aufgesucht werden.

http://ift.tt/1KqNpQo

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post OLG Oldenburg: Händler darf mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis werben appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.



via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1JALPYC

Nordcapital Immobilienfonds Niederlande 5 – Verluste für die Anleger

http://ift.tt/1IFJ2gn Für die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Nordcapital Immobilienfonds Niederlande 5 geht die Beteiligung verlustreich zu Ende. Die Fondsimmobilien wurden offenbar verkauft.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Investitionsobjekte des Nordcapital Immobilienfonds Niederlande 5 waren drei Bürohäuser in den Niederlanden. Wie „fonds professionell“ online berichtet, wurden die drei Objekte in Amersfoort, Weert und Deventer nun verkauft. Durch den Verkauf ist voraussichtlich eine insolvenzfreie Abwicklung der Gesellschaft möglich. Die Anleger profitieren nicht vom Verkaufserlös.

Das Emissionshaus Nordcapital hatte den Immobilienfonds Niederlande 5 im Jahr 2004 aufgelegt. In den Anfangsjahren entwickelte sich die Beteiligung erfreulich. Doch 2011 war damit Schluss. Die Ausschüttungen blieben deutlich hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Im vergangenen Jahr wurde schließlich beschlossen, die Fondsimmobilien zum bestmöglichen Preis zu verkaufen, da bestehende Kreditverträge ausliefen und keine Anschlussfinanzierung mehr gelungen ist. Nach dem Verkauf der Immobilien bleiben für die Anleger unterm Strich deutliche finanzielle Verluste.

Auf diesen Verlusten müssen sie aber nicht zwangsläufig sitzen bleiben. Sie haben auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Schadensersatzansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Vielfach wurden Immobilienfonds in den Beratungsgesprächen als das berühmte „Betongold“ also als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Tatsächlich sind Immobilienfonds aber spekulative Kapitalanlagen mit etlichen Risiken. Dazu zählen etwa schwankende Entwicklungen auf den Immobilienmärkten, fallende Mietpreise, Leerstände oder erhöhter Sanierungsbedarf der Immobilien. Durch diese und andere Faktoren kann die Wirtschaftlichkeit eines geschlossenen Immobilienfonds beeinträchtigt werden. Da die Anleger mit ihren Anteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, tragen sie auch unternehmerisches Risiko. Am Ende kann der Totalverlust der Einlage stehen. Über diese Risiken hätten sie in den Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden müssen.

Darüber hinaus hätten vermittelnde Banken auch über ihre Rückvergütungen aufklären müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann.

Wurden Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

http://ift.tt/1IFJ2gn

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Nordcapital Immobilienfonds Niederlande 5 – Verluste für die Anleger appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.



via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1JALPYz

MBB Clean Energy AG: Anleger müssen handeln

http://ift.tt/1JVcYHC Anfang Juli stellte die MBB Clean Energy AG Insolvenzantrag. Die Anleihegläubiger müssen aktiv werden, wenn sie nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben wollen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Rätselraten um die Mittelstandsanleihe der MBB Clean Energy AG geht weiter. Nachdem das Amtsgericht München am 6. Juli das vorläufige Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet hat, scheint es nun Unklarheiten über das tatsächliche Emissionsvolumen zu geben.

Ursprünglich wollte die MBB Clean Energy mit der 2013 begebenen Anleihe (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P) rund 300 Millionen Euro bei den Anlegern einsammeln. Später war von 72 Millionen Euro die Rede und inzwischen zeichnet sich ab, dass es noch einmal deutlich weniger ist. Dadurch rücken Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen immer mehr in den Mittelpunkt. Auch die MBB Clean Energy AG kündigte inzwischen an, aufgrund der Nichtigkeit der Globalurkunde zivilrechtliche Ansprüche gegen die an der Emission beteiligten Parteien zu prüfen.

Für die Anleihegläubiger heißt das aber nicht, dass sie die Hände in den Schoß legen können. Wenn sie nicht auf ihrem finanziellen Schaden sitzen bleiben wollen, müssen sie aktiv werden und Schadensersatzansprüche geltend machen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Sollte sich herausstellen, dass die Emissionsprospekte fehlerhaft sind, können sich die Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen richten. Denn die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben, z.B. zur Höhe des Emissionsvolumens, können zu Schadensersatz aus Prospekthaftung führen. Durch die ungültige Globalurkunde stellt sich zudem weiter die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag mit den Anleihezeichnern zu Stande gekommen ist. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob gegen die Vermittler Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gestellt werden können.

Bisher ist nur das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen die Anleger zudem ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anmelden.

http://ift.tt/1JVcYHC

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post MBB Clean Energy AG: Anleger müssen handeln appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.



via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1Ey4rtJ

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige statt Verurteilung

http://ift.tt/1IYBZfL Hochgerechnet könnten auch in diesem Jahr ca. 20.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung bei den Behörden eingehen. Die Selbstanzeige ist der einzige Weg, sich vor einer Verurteilung zu schützen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer Steuern hinterzogen und unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten hat, hat nur zwei Möglichkeiten, wenn er nicht wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden will. Er kann hoffen, dass die Steuerhinterziehung nie entdeckt wird und geht damit ein sehr hohes Risiko ein. Oder er stellt eine Selbstanzeige. Knapp 40.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung wurden im vergangenen Jahr gezählt. Rund 10.500 Selbstanzeigen sind bereits in den ersten sechs Monaten 2015 bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen. Am Jahresende könnten es 20.000 sein. Das belegt, dass die Selbstanzeige der einzig gangbare Weg ist, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

Sobald die Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt wurde, ist dieser Weg allerdings verbaut, da dann ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vorliegt. Da das Risiko der Entdeckung durch verschiedene Maßnahmen im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung deutlich gestiegen ist und spätestens 2017 durch den automatischen Informationsaustausch von Bankdaten noch einmal spürbar erhöht wird, sollten Betroffene mit der Selbstanzeige nicht mehr lange warten. Gleichzeitig sollte eine Selbstanzeige auch nicht übereilt abgegeben werden. Denn dann sind Fehler schon vorprogrammiert. Die Selbstanzeige muss aber vollständig und fehlerfrei sein, wenn sie ihre strafbefreiende Wirkung entfalten soll.

Damit die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei wird, sollte sie vom Laien auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige nicht wirkt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können die Umstände eines jeden Einzelfalls genau erfassen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt.

Übersteigt der Hinterziehungsbetrag die Grenze von 25.000 Euro erheben die Behörden einen Strafzuschlag, der zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen beglichen werden muss. Nach dem Zahlungseingang ist eine weitere Strafverfolgung vom Tisch.

http://ift.tt/1IYBZfL

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Steuerhinterziehung: Selbstanzeige statt Verurteilung appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.



via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1Ey4qFY