Tuesday, September 2, 2014

CFB Fonds Nr. 168 Twins 2: Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen

http://ift.tt/NdZ9ZH Die Beteiligung an dem Schiffsfonds CFB Fonds Nr. 168 Twins 2 verlief für viele Anleger enttäuschend. Anleger können ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Jahr 2008 legte die zur Commerzbank-Gruppe zählende Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft (CFB) den Schiffsfonds CFB Fonds Nr. 169 Twins 2 auf. Investiert wurde in die beiden Containerschiffe MS Nedlloyd Marita (ehemals MS Marita Star) und MS Maersk Nottingham (ehemals MS Regina Star). Für die Anleger verlief die Beteiligung an dem Schiffsfonds eher unbefriedigend.


Betroffene Anleger, die sich auf Grund der Entwicklung lieber wieder von ihren Fondsanteilen trennen möchten, können sich von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz gegen die vermittelnde Bank geltend gemacht werden können. Insbesondere können dabei Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung durch die vermittelnde Bank in Betracht kommen.


Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung aufgeklärt werden müssen. Wie die anhaltende Krise der Handelsschifffahrt belegt, sind die Risiken bei Schiffsfonds beträchtlich. Die Wirtschaftlichkeit der Fonds ist wesentlich von der Auslastung der Schiffe und den Charterraten abhängig. Auf Grund von Schwankungen in der Weltwirtschaft und aufgebauter Überkapazitäten sind die Charterraten in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Problematisch sind auch die langen Laufzeiten und die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, so dass sich die Anleger praktisch nicht von ihrer Beteiligung trennen können. Am Ende kann für sie sogar der Totalverlust stehen.


Von einer sicheren Kapitalanlage kann unter diesen Umständen nicht die Rede sein. Dennoch wurde die Beteiligung an Schiffsfonds erfahrungsgemäß häufig als „sehr sicher“ dargestellt. Gleichzeitig wurden auch oft die Vermittlungsprovisionen für die Bank verschwiegen. Diese müssen aber nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen gelegt werden.


Das Verschweigen der Rückvergütungen kann den Anspruch auf Schadensersatz ebenso begründen wie eine unzureichende Risikoaufklärung.


http://ift.tt/NdZ9ZH



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post CFB Fonds Nr. 168 Twins 2: Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater http://ift.tt/1uqMpiR

Bei geschlossenen Fonds können Anleger haftbar sein

http://ift.tt/1nrcLNI Anleger, die in geschlossene Fonds investieren, erwerben in der Regel unternehmerische Beteiligungen und werden so zu Mitgesellschaftern. Dadurch können sie u.U. mit ihrem Privatvermögen haften.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit der Hoffnung auf ordentliche Renditen entscheiden sich viele Anleger in einen geschlossenen Fonds zu investieren, beispielsweise einen Schiffsfonds, Immobilienfonds oder Medienfonds. Tatsächlich erwerben sie mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen, die naturgemäß nicht nur Chancen bieten, sondern auch Risiken bergen. Diese Risiken sind nicht zu unterschätzen wie die zahlreichen Insolvenzen der Fondsgesellschaften zeigen. Im Fall einer Insolvenz droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes.


Doch es kann noch schlimmer für die betroffenen Anleger kommen: Je nach der Gesellschaftsform haften Anleger nicht nur mit ihrer Geldeinlage, sondern unter Umständen auch mit ihrem Privatvermögen. So kann eine unbegrenzte Nachschusspflicht für die Anleger bestehen. Häufig werden zumindest die bereits erhaltenen Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert.


Anlegern geschlossener Fonds können also enorme finanzielle Verluste drohen, die ggfs. weit über ihre Geldeinlage hinausgehen. Um die Anleger für diese Risiken zu sensibilisieren, hat der Gesetzgeber hohe Maßstäbe an eine anleger- und objektgerechte Beratung gesetzt. Dabei darf der Anleger nicht nur über die Renditemöglichkeiten des Fonds informiert werden, sondern muss auch besonders über die Risiken umfassend aufgeklärt werden. Dabei gilt auch der Grundsatz, dass die Kapitalanlage zum Profil des Anlegers passen muss. Heißt: Bringt ein Anleger im Beratungsgespräch klar zum Ausdruck, dass er nur in sichere Kapitalanlagen investieren möchte, um z.B. eine Altersvorsorge aufzubauen, ist er mit einer spekulativen Geldanlage falsch beraten. In Fällen einer solchen Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Bank nicht über ihre Vermittlungsprovisionen aufgeklärt hat, da nur durch die Offenlegung dieser sogenannten Kick-Backs der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann. Darüber hinaus kann auch Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig oder falsch waren.


Um vor bösen Überraschungen gefeit zu sein, sollten Anleger ihre Verträge von im Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwälten überprüfen lassen. Diese können auch im Schadensfall für die Durchsetzung der Forderungen sorgen.


http://ift.tt/1nrcLNI



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Bei geschlossenen Fonds können Anleger haftbar sein appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater http://ift.tt/1nrcOca

MPC MS Santa P-Schiffe: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen

http://ift.tt/11O0cFa Nachdem über die Fondsgesellschaft der MS Santa P-Schiffe das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können Anleger prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der vom Emissionshaus MPC Capital aufgelegte Dachfonds MS Santa P-Schiffe investierte in sechs Schiffe. Für die Gesellschaften der Schiffe MS Santa Patricia und MS Santa Priscilla wurde schon vor geraumer Zeit Antrag auf Insolvenz gestellt. Nun hat das Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Dachfonds eröffnet (Az.: 5 IN 91/14). Anleger müssen nicht nur den Totalverlust ihres investierten Geldes, sondern eventuell auch die Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen befürchten.


Die Beteiligung an dem Dachfonds verlief für die Anleger alles andere als erfreulich. Auf Grund der Krise der Schifffahrt blieben die Ausschüttungen hinter den prospektierten Erwartungen zurück oder ganz aus. Doch das dicke Ende könnte erst noch kommen, wenn der Totalverlust des investierten Geldes eintritt und erhaltene Ausschüttungen eventuell zurückgefordert werden. In dieser schwierigen Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.


Eine fehlerhafte Anlageberatung kann die Grundlage für den Anspruch auf Schadensersatz liefern. Die Anleger hätten umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition wie schwankende Charterraten, Wechselkursverluste oder lange Laufzeiten aufgeklärt werden müssen. Dies kann alles zu einer wirtschaftlichen des Fonds führen und den Totalverlust für die Anleger bedeuten. Daher war die Beteiligung am MPC Fonds MS Santa P-Schiffe nicht für den Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. Außerdem hätten die Banken nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Vermittlungsprovisionen offen legen müssen.


Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Frage kommen. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein, damit sich der Anleger ein genaues Bild von der Kapitalanlage verschaffen kann.


Anleger, die ihre Forderungen durchsetzen wollen, sollten nicht mehr lange warten, da schon bald die Verjährung der Ansprüche einsetzen könnte.


http://ift.tt/11O0cFa



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post MPC MS Santa P-Schiffe: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater http://ift.tt/W4GSD8

Monday, September 1, 2014

Wölbern Holland 64: Anleger können Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen

http://ift.tt/1oQXglp Über die Wölbern-Fonds Holland 54, 55 und 56 wurden die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. Das dürfte auch die Anleger des Wölbern-Fonds Holland 64 beunruhigen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger der Wölbern-Holland-Fonds häuften sich in den vergangenen Wochen die schlechten Nachrichten: Gleich über drei Fondgesellschaften wurden die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen waren die Fonds Holland 54, Holland 55 und Holland 56. Diese Entwicklung dürfte nicht zur Beruhigung der Anleger des ebenfalls wirtschaftlich angeschlagenen Wölbern-Fonds Holland 64 beitragen. Immerhin gibt es einen kleinen Lichtblick: Im Gegensatz zu den anderen Fonds laufen beim Wölbern Fonds Holland 64 die Mietverträge nicht kurzfristig aus.


Die Situation ist trotzdem angespannt und der Immobilienmarkt in den Niederlanden boomt derzeit nicht unbedingt. Anleger, die sich Sorgen, um ihr investiertes Geld machen, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.


Wie die aktuelle Entwicklung bestätigt, sind Investitionen in geschlossene Immobilienfonds wie die Wölbern Holland Fonds keineswegs so sichere Kapitalanlagen wie sie in den Beratungsgesprächen oft dargestellt wurden. Fallende Preise auf dem Immobilienmarkt, Schwankungen bei den Mieteinnahmen oder Leerstände können die Wirtschaftlichkeit des Fonds gefährden. Am Ende kann den Anlegern sogar der Totalverlust drohen. Schon deshalb kann die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds keine sichere Kapitalanlage sein. Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken informiert werden müssen.


Darüber hinaus hätten die Banken auch ihre Vermittlungsprovisionen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen legen müssen. Denn anhand dieser sogenannten Kick-backs kann sich der Kunde ein Bild vom Provisionsinteresse der Bank machen, das unter Umständen höher bewertet wurde als der Wunsch des Kunden nach einer sicheren Kapitalanlage.


Sowohl das Verschweigen der Kick-Backs als auch eine unzureichende Risikoaufklärung können den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Natürlich muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt.


http://ift.tt/1oQXglp



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Wölbern Holland 64: Anleger können Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater http://ift.tt/1r2vZO3

Kapitalmarktrecht: Ansprüche der Anleger durchsetzen

http://ift.tt/Pc53sN Kapitalanlagen halten nicht immer was sie versprechen. Gerade der graue Kapitalmarkt sorgt immer wieder für Negativ-Schlagzeilen. Geschädigte Anleger können sich wehren.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Kapitalmarktrecht ist noch ein recht junges Rechtsgebiet, das in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Das Kapitalmarktrecht umfasst u.a. die Normen und Grundsätze zur Emission und dem Handel mit Kapitalanlagen. Ein wichtiger Bereich ist dabei der Schutz des Kapitalanlegers. Darüber hinaus kommt es im Kapitalmarktrecht zu Überschneidungen und Berührungen mit dem Bankrecht, Aktienrecht, Wertpapierrecht oder Börsenrecht.


Wie sehr der Schutz der Anleger nötig ist, haben viele Fälle in den vergangenen Jahren gezeigt. Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an die Insolvenzen der Prokon Regenerative Energien GmbH oder der Infinus-Gruppe. Betroffen sind etliche Anleger, denen in der Gesamtheit millionenschwere Verluste drohen. Aber auch viele Fonds geraten in Schwierigkeiten oder Anleihen können nicht zurückgezahlt werden. Am Ende muss immer der Anleger einen Teil der Zeche zahlen.


Daher hat der Gesetzgeber hohe Maßstäbe an die Anlageberatung gestellt. So müssen die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Investition aufgeklärt werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Kapitalanlage auch zum Profil des Anlegers passen muss. Ein Beispiel: Ein ausdrücklich auf Sicherheit bedachter Anleger, der eine Altersvorsorge aufbauen möchte, ist mit einer hoch spekulativen Geldanlage falsch beraten.


Außerdem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anleger nicht nur über die Risiken, sondern auch über die Vermittlungsprovisionen der Bank aufgeklärt werden müssen. Denn nur wenn der Anleger das Provisionsinteresse kennt, kann er objektiv entscheiden, ob er in die Kapitalanlage investieren möchte. Schadensersatzansprüche können auch aus Prospekthaftung entstehen, wenn die Angaben im Emissionsprospekt unvollständig oder falsch sind und dadurch ein falsches Bild von der Kapitalanlage vermitteln.


Betroffene Anleger können auf dem Rechtsweg ihr Geld oft noch retten. Bei Falschberatung, Sittenwidrigkeit oder Kapitalanlagebetrug können beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Zur Durchsetzung der Forderungen können sich geschädigte Anleger an im Kapitalmarktrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.


http://ift.tt/Pc53sN



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Kapitalmarktrecht: Ansprüche der Anleger durchsetzen appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater http://ift.tt/1r2pQBx

Thursday, August 28, 2014

Vertragsrecht: Rechte und Pflichten im Vertrag genau definieren

http://ift.tt/Zf69bA Verstöße gegen Vertragsinhalte können rechtliche Konsequenzen wie z.B. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, Rechte und Pflichten im Vertrag detailliert zu regeln.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Sofern keine gesonderten Regelungen bestehen, gelten die Vorschriften des allgemeinen Vertragsrechts für alle Vertragsarten im Zivilrecht. Damit lässt sich das Vertragsrecht u.a. auf den Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstleistungsvertrag, Werkvertrag aber auch auf Lizenzverträge, Leasingverträge oder Franchiseverträge anwenden.


Kennzeichnend für das Vertragsrecht ist die Vertragsfreiheit, die Privatautonomie. Das bedeutet, dass unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Vertrag alles vereinbart werden kann, was die Vertragsparteien wünschen. Im Vertrag werden die Willenserklärungen der Parteien formuliert. Diese werden durch den Vertragsabschluss angenommen und gelten als bindend. Wird gegen die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten verstoßen, beispielsweise durch Nichterfüllung oder Schlechterfüllung, kann das zu rechtlichen Konsequenzen führen. Je nach Fall kann der Vertrag dadurch nichtig werden, der Gläubiger kann weiterhin auf die Erfüllung bestehen, eine Preisminderung oder Schadensersatz verlangen.


Dies zeigt, dass es sehr wichtig ist, einen Vertrag möglichst genau und detailliert auszuhandeln, damit es später keine bösen Überraschungen gibt. Mögliche Probleme, die auftreten könnten, sollten schon vor Abschluss des Vertrages erkannt und entsprechend im Vertrag berücksichtigt werden. Daher sollten die Rechte und Pflichten im Vertrag sehr konkret beschrieben sein und natürlich auch die Regeln und Vorschriften angrenzender Rechtsgebiete berücksichtigen. Bevor eine Willenserklärung abgegeben wird, sollte also sehr klar sein, was eigentlich der Wille des Vertragspartners ist und dies auch exakt formuliert werden. Hinter der schlichten Abgabe einer Willenserklärung steckt also eine Menge an Regeln, Vorschriften und Bedingungen, die beachtet werden müssen. Daher sollten schon beim Verfassen eines Vertrages und auch vor dem Vertragsabschluss kompetente Rechtsanwälte hinzugezogen werden, die die Vertragsinhalte „wasserdicht“ formulieren und auch prüfen können.


Bei zivilrechtlichen Verträgen ist außerdem zu beachten, dass sie der Verjährung unterliegen. Sollten beispielsweise Schadensersatzansprüche bestehen, können diese nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden. Um die Forderungen durchzusetzen, sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.


http://ift.tt/Zf69bA



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Vertragsrecht: Rechte und Pflichten im Vertrag genau definieren appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater http://ift.tt/XXuFBz

HCI Renditefonds IV: MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star vor der Insolvenz

http://ift.tt/12AIJk2 Über die Gesellschaften der Containerschiffe MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Der HCI Renditefonds IV hat in beide Schiffe investiert.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Angaben des „fondstelegramm“ hat das Amtsgericht Aurich das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaften der MS Frisian Pioneer (Az.: 9 IN 162/14) und MS Frisian Star (Az.: 9 IN 163/14) eröffnet. In beide Schiffe hatte der HCI Renditefonds IV investiert. Es sind nicht die ersten drohenden Insolvenzen, die die Anleger des Dachfonds erleben. Bereits im vergangenen Jahr musste für die Gesellschaft der MS Berta Insolvenzantrag gestellt werden. Da die Schiffe MS Patagonia und MS Frisian Sky verkauft wurden, werden es zunehmend weniger Schiffe, die zum HCI Renditefonds IV zählen. Die wirtschaftliche Situation wird für den Dachfonds dadurch kaum einfacher und Anleger müssen wahrscheinlich Verluste in Kauf nehmen.


Um Schaden abzuwenden, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Erfahrungsgemäß ist es bei der Vermittlung von Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Dabei wurde den Anlegern die Investition in eine sichere Kapitalanlage versprochen.


Tatsächlich sind Schiffsfonds keineswegs so sicher, wie sie oft dargestellt wurden. Sinkende Charterraten oder Wechselkursverluste können beispielsweise das Fondsergebnis negativ beeinflussen. Zudem müssen die Anleger sich in der Regel mit langen Laufzeiten und einer erschwerten Handelbarkeit ihrer Anteile abfinden. Das alles trägt nicht zur Sicherheit der Kapitalanlage bei. Am Ende kann für die Anleger sogar der Totalverlust stehen. Über diese Risiken hätten sie im Zuge der Anlageberatung umfassend aufgeklärt werden müssen. Dies ist allerdings in vielen Fällen nicht geschehen.


Ebenso blieb die Aufklärung über die Vermittlungsprovisionen an die Bank oft genug aus. Aber diese sogenannten Kick-Back-Zahlungen müssen laut Rechtsprechung des BGH ebenfalls offen gelegt werden. Denn dadurch kann der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen. Bei Kenntnis der Rückvergütungen wäre es möglicherweise nicht zum Kauf der Fondsanteile gekommen.


http://ift.tt/12AIJk2



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post HCI Renditefonds IV: MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star vor der Insolvenz appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater http://ift.tt/1vsraRt