Wednesday, September 17, 2014

New Capital Invest (NCI): Möglichkeiten der Anleger

http://ift.tt/QTwOKT Das Emissionshaus New Capital Invest (NCI) hat Schwierigkeiten bei der Auszahlung der Ausschüttungen an die Anleger eingeräumt. Betroffen sind die NCI Fonds USA 11, USA 16 und USA 19.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Verunsicherung der Anleger der NCI Fonds USA 11, USA 16 und USA 19 geht weiter. Seit Wochen und Monaten warten sie auf ihre Ausschüttungen. Die Zahlungsschwierigkeiten betreffen nicht nur die New Capital Invest Fonds, sondern auch die Selfmade Capital Emirates Fonds. Seit Wochen und Monaten warten die Anleger auf ihr Geld. Die Zahlungsschwierigkeiten wurden auch offiziell eingeräumt. Nachforschungen sollten ergeben, wo die Anleger-Gelder verschwunden sind. Die Anleger wurden wiederum aufgefordert, bis zum Jahresende keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, um den Bestand der Fonds nicht zu gefährden. Beide Emissionshäuser gehören zum Firmenimperium von Malte Hartwieg.


Ausgezahlt hat sich die Geduld der Anleger bislang offenbar nicht. Zumindest ist nicht bekannt, ob es eine Spur zum Verbleib der Anleger-Gelder gibt. Stattdessen sorgte Malte Hartwieg für Schlagzeilen. Denn er trennte sich von weiteren Firmen: Dem Emissionshaus Euro Grundinvest und der Vertriebsplattform dima24, die u.a. auch die Beteiligungen an den NCI- und Selfmade Capital Fonds vertrieben hat. Auch beim ebenfalls zum Hartwieg-Imperium zählenden Emissionshaus Panthera gab es Negativ-Schlagzeilen: Den Anlegern des Fonds Panthera Global Trading A könnte der Totalverlust des investierten Geldes drohen. Gegen Hartwieg selber gibt es inzwischen staatsanwaltliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug.


Die Situation ist für Anleger der NCI-Fonds nicht übersichtlicher geworden, die Verunsicherung dürfte gestiegen sein. In dieser schwierigen Lage können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. In Betracht kommen hier in erster Linie Beratungsfehler bzw. Prospektfehler.


Die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Unvollständige oder irreführende Angaben können dazu führen, dass die Anleger ein falsches Bild von der Kapitalanlage erhalten. In den Beratungsgesprächen hätten die Anleger zudem über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition informiert werden müssen.


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Steuerhinterziehung: Kleine Fehler bei der Selbstanzeige können gravierende Auswirkungen haben

http://ift.tt/19NYqWI Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein Anreiz in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Das gelingt aber nur, wenn sie tatsächlich fehlerfrei ist.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die strafbefreiende Selbstanzeige ist praktisch ein Angebot des Gesetzgebers an Steuerhinterzieher, den Weg zurück in die Legalität zu finden. Angesichts der immer neuen Enthüllungen und der verstärkten Kooperationsbereitschaft ehemaliger Steueroasen ein durchaus verlockendes Angebot. Denn das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, steigt zunehmend. Allerdings ist der Weg über die Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren nicht so leicht, wie vielfach vermutet. Denn nur eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige wirkt strafbefreiend. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige verpufft und drastische Strafen bis hin zur Haftstrafe drohen.


Um dieses Risiko nicht einzugehen, sollten Selbstanzeigen auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Mustererklärungen verfasst werden. Für den Laien ist die Komplexität der Selbstanzeige kaum zu überschauen und kleine Fehler können große Konsequenzen haben. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Angaben nötig sind, damit die Selbstanzeige vollständig ist und strafbefreiend wirken kann. Vollkommen straffrei bleibt sie allerdings nur, wenn die Summe hinterzogener Steuern 50.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen muss zusätzlich ein Strafzuschlag gezahlt werden.


Diese Strafzuschläge werden ab 2015 voraussichtlich deutlich steigen. Denn dann treten wahrscheinlich die verschärften Regelungen für eine Selbstanzeige in Kraft. Straffrei bleiben dann nur noch Beträge bis 25.000 Euro. Bei allen Beträgen darüber hinaus wird ein Strafzuschlag erhoben. Außerdem wird die Vollständigkeit der Selbstanzeige deutlich schwieriger. Müssen bislang die relevanten Steuerdaten der vergangenen fünf Jahre auf den Tisch, steigt dieser Zeitraum auf zehn Jahre. Das kann die Selbstanzeige wesentlich erschweren, da auch die involvierten Banken nicht immer alle Unterlagen parat haben. Daher ist es einfacher und günstiger die Selbstanzeige noch in diesem Jahr zu stellen.


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Allianz Flexi Immo: Sämtliche offene Immobilienfonds werden abgewickelt

http://ift.tt/R8S2UE Alle offenen Immobilienfonds in die der Dachfonds Allianz Flexi Immo investiert hat, befinden sich seit Juni in Abwicklung. Die Chancen auf eine Wiedereröffnung dürften dadurch nicht gestiegen sein.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als Dachfonds investierte der Allianz Flexi Immo einen großen Teil der Anleger-Gelder in offene Immobilienfonds. Als immer mehr offene Immobilienfonds in massive finanzielle Schwierigkeiten gerieten und geschlossen werden mussten, blieb auch der Allianz Flexi Immo von dieser Entwicklung nicht verschont. Am 17. April 2012 setzte daher auch der Dachfonds die Anteilsrücknahme und -ausgabe aus. Zu einer Wiedereröffnung ist es bislang nicht gekommen. Da seit dem 5. Juni 2014 alle offenen Immobilienfonds, in die der Allianz Flexi Immo investiert hat, abgewickelt werden, dürften die Chancen auf eine Wiedereröffnung kaum gestiegen sein.


Für die Anleger bedeutet dies weiterhin eine ungewisse Zukunft im Hinblick auf ihre Kapitalanlage. Sie können aber von einem Urteil des Bundesgerichtshofs profitieren und Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Der BGH hatte am 29. April 2014 entschieden (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds informieren müssen. Ansonsten machen sie sich schadensersatzpflichtig. Denn die Aussetzung der Anteilsrücknahme stelle für die Anleger ein ständiges Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase dar, da sie während der Schließung nicht über ihr Geld verfügen können.


Dachfonds wie der Allianz Flexi Immo ähneln in ihrer Funktionsweise offenen Immobilienfonds. Auch hier kann die Rücknahme der Anteile ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden. Zudem wurde auch noch ein großer Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds investiert. Insofern liegt der Schluss nahe, die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH auch auf den Allianz Flexi Immo anzuwenden.


Betroffene Anleger können sich zur Überprüfung und Durchsetzung ihrer Forderungen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die vermittelnde Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat.


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Tuesday, September 16, 2014

Prozessführung: Rechtsstreit wird nicht erst im Gericht entschieden

http://ift.tt/11KkvUI Prozesse werden nicht erst im Gericht entschieden. Vielmehr ist für eine erfolgreiche Prozessführung eine umfangreiche und detaillierte Vorbereitung entscheidend.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In allen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens sowie im Wirtschaftsleben kommt es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Parteien. Diese Rechtsstreitigkeiten müssen nicht zwangsläufig vom Gericht entschieden werden. Oft kann es im Sinn aller Parteien sein, zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen.


Daher ist es nötig, schon im Vorfeld abzuwägen, ob die Prozessaufnahme sinnvoll und im Interesse des Mandanten ist. Dazu müssen alle spezifischen Faktoren eines Rechtsstreits und auch die Risiken eines Prozesses berücksichtigt und genau abgewogen werden. Eine alternative Lösungsmöglichkeit kann im Zweifelsfall der elegantere Weg sein als der Gang zum Gericht.


Grundsätzlich müssen jedoch die Interessen des Mandanten vertreten und durchgesetzt werden. Das gilt sowohl für die Abwehr von Forderungen als auch für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Es gilt: Je besser und gründlicher die Vorbereitung, umso höher die Erfolgsaussichten – und zwar in allen Rechtsgebieten von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilrecht.


Besonders im Wirtschaftsleben fällt in den Zeiten der Globalisierung auch der internationalen Rechtsprechung eine immer größer werdende Bedeutung zu. Zur Durchsetzung der Interessen ist es daher hilfreich, sich an Rechtsanwälte zu wenden, die nicht nur im nationalen Recht, sondern auch im internationalen Recht über eine hohe Kompetenz verfügen und im Idealfall auch eng mit Kanzleien im Ausland zusammen arbeiten.


Sobald ein Rechtsstreit vor übergeordneten Gerichten wie Landgericht oder Oberlandesgericht landet, besteht ein sog. Anwaltszwang vor Gericht, d.h. der Kläger oder Beklagte kann sich nicht mehr selbst vertreten, wie das z.B. am Amtsgericht bei Forderungen bis 5.000 Euro noch möglich ist. Häufig ist aber auch dann eine anwaltliche Vertretung ratsam, um eine effektive Beweisführung und Prozesstaktik zu haben. Das Ergebnis kann dann häufig besser sein oder auch die Einschätzung, ob ein Vergleich sinnvoll ist.


Daher ist es zur Durchsetzung der eigenen Interessen bei Rechtsstreitigkeiten hilfreich, von Anfang an in der Prozessführung erfahrene Rechtsanwälte mit der Aufgabe zu betreuen.


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Monday, September 15, 2014

Infinus: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter

http://ift.tt/PWTUzq Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt weiter im Skandal um die Infinus-Gruppe. Dabei kam es nach Medienberichten jetzt zu Durchsuchungen bei mehreren Versicherern.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Dabei richten sich die Ermittlungen ausdrücklich nicht gegen die Versicherer. Vielmehr dienen diese als Zeugen.


Denn Lebensversicherungen spielen im Skandal um die Infinus-Gruppe eine wichtige Rolle. Wie „fonds professionell“ online berichtet, hat die Infinus-Gruppe im großen Stil Lebensversicherungen abgeschlossen. Die Provisionen dafür sollen dann über Umwege als Gewinn in den Bilanzen der Konzernmutter Future Business (FuBus) gelandet sein. So sollen die Bilanzen manipuliert worden sein, um für Anleger attraktiver zu erscheinen. Rund 40.000 Anleger haben bei der FuBus / Infinus-Gruppe investiert und fürchten nun um ihr Geld. Die Rede ist von einem ausgeklügelten Schneeball-System, mit dem die Anleger um ihr Geld geprellt wurden. Etliche Firmen aus der Infinus-Gruppe mussten inzwischen Insolvenz anmelden.


Bei den Durchsuchungen bei den Versicherern sollen nun weitere Unterlagen als Beweismaterial beschlagnahmt worden sein. Möglich, dass schon in absehbarer Zeit Anklage gegen die beschuldigten Personen aus dem Infinus-Umfeld erhoben wird.


Für die betroffenen Anleger ist es allerdings nicht nur wichtig, ob und wann Anklage erhoben wird, sondern auch und besonders, ob sie etwas von ihrem investierten Geld wiedersehen werden. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können möglicherweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anlagevermittler hätten ihre Kunden objekt- und anlegergerecht beraten müssen. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage.


Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatz kann Prospekthaftung sein. Denn die Angaben im Emissionsprospekt müssen vollständig sein und der Wahrheit entsprechen, damit sich der Kunde ein zutreffendes Bild von der Kapitalanlage machen kann. Sollten die Angaben falsch, unvollständig oder irreführend sein, kann Schadensersatz auf Rückabwicklung der Anlage geltend gemacht werden.


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Steuerhinterziehung: Verschärfung der Selbstanzeige lässt die Kasse klingeln

http://ift.tt/19NYqWI Die geplante Verschärfung der Selbstanzeige soll auch die Kassen klingeln lassen. Offenbar würde dies Mehreinnahmen von rund 15 Millionen Euro im Jahr bedeuten, berichtet „Die Welt“.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im September will das Kabinett über die geplante Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ab 2015 entscheiden. Dadurch würde die Selbstanzeige nicht nur deutlich schwieriger, sondern auch teurer. Das würde dem Bund rund 15 Millionen Euro an Mehreinnahmen im Jahr bringen, wie „Die Welt“ online berichtet.


Geplant ist, dass Steuerhinterziehung ab 2015 rückwirkend für die vergangenen zehn Jahre und nicht mehr nur fünf Jahre geahndet wird. Zusätzlich sollen auch die Strafzuschläge kräftig ansteigen. Komplett straffrei soll eine Selbstanzeige nur noch dann sein, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt. Derzeit gilt die Straffreiheit bei Beträgen bis zu 50.000 Euro. Bei hinterzogenen Steuern bis zu 100.000 Euro soll künftig ein Strafzuschlag von zehn Prozent fällig werden, bei Hinterziehungen bis zu einer Million Euro wird dann ein Strafzuschlag von 15 Prozent erhoben und 20 Prozent gibt es bei Beträgen von mehr als einer Million Euro. Dabei muss der Steuersünder beachten, dass sowohl die hinterzogenen Steuern als auch der Strafzuschlag innerhalb einer recht kurzen Frist bezahlt werden müssen, damit die Selbstanzeige wirkt.


Natürlich muss die Selbstanzeige auch rechtzeitig erfolgen und vollständig sein. Dazu müssen derzeit alle relevanten Steuerdaten der vergangenen fünf Jahre offen gelegt werden. Das kann sich in vielen Fällen für den Laien als Problem erweisen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare erstellt werden. Die Gefahr, dass dabei etwas schief geht und die Selbstanzeige nicht wirkt, ist groß. Sicherer ist es, sich an einen im Steuerecht kompetenten Rechtsanwalt und Steuerberater zu wenden. Diese können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Unterlagen nötig sind, damit die Selbstanzeige wirksam ist.


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MS Adrian aus dem Lloyd Fonds LF 2 vor der Insolvenz

http://ift.tt/UJRSAR Das Amtsgericht Bremen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Lloyd Fonds LF 2 MS Adrian eröffnet (Az: 500 IN 22/14).


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Es scheint eine Art unendliche Geschichte zu werden: Die Krise der Schifffahrt und die Schiffsfonds, die Insolvenzantrag stellen müssen. Nun hat sich auch der Lloyd Fonds LF 2 MS Adrian in die lange Liste eingereiht. Betroffen sind besonders die Anleger, denen der Totalverlust ihres investierten Geldes droht.


Seit Jahren kämpfen etliche Schiffsfonds mit den Folgen der Schifffahrt-Krise und können diesen Kampf oft genug nicht gewinnen. Durch den Aufbau von Überkapazitäten sinken die Charterraten und die Fonds bleiben von den folgenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht verschont. Am Ende steht häufig der Gang vor das zuständige Insolvenzgericht und die Anleger müssen mit hohen finanziellen Verlusten und ggfs. der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen rechnen.


Dabei war für Anleger der Glaube an eine sichere Investition für das Alter oft der Grund, Geld in einen Schiffsfonds zu investieren. In den Anlageberatungsgesprächen wurden sie in vielen Fällen in diesem Glauben bestärkt. Mit Argumenten wie sicher und renditestark wurden Schiffsfonds oft beworben. Die Realität sah dann leider ganz anders aus. Ausschüttungen stockten, blieben aus und am Ende stand die Insolvenz.


Schon im Beratungsgespräch hätten die Anleger über die Risiken ihrer Kapitalanlage umfassend informiert werden müssen. Denn mit den Fondsanteilen werden unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken erworben. Zu den Risiken zählen insbesondere die sinkenden Charterraten, lange Laufzeiten oder Wechselkursschwankungen. Die Aufklärung blieb aber oft aus.


Für die Vermittlung der Fondsanteile erhielten die Banken oft hohe Provisionen. Auch über diese so genannten Kick-Backs hätten sie ihre Kunden informieren müssen, da sie das Provisionsinteresse der Bank belegen und der Kunde dann möglicherweise von einem Kauf Abstand genommen hätte.


Das Verschweigen der Provisionen und eine unzureichende Risikoaufklärung können den Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Zur Durchsetzung dieser Ansprüche können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.


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