Monday, October 6, 2014

Steuerstrafrecht: Hohe Strafen bei Steuerhinterziehung

http://ift.tt/17HVppY Das deutsche Steuerrecht ist komplex und stetig im Wandel. Daher kann es schnell passieren, sich auch unbewusst der Steuerhinterziehung schuldig zu machen. Die Folge können drastische Strafen sein.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterziehung ist ein schwerer Straftatbestand und wird schon lange nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen. Entsprechend rigoros wird gegen Steuersünder vorgegangen und nach Steuerstraftaten gefahndet. Dabei kann es vorkommen, dass sich die beschuldigten Steuersünder ihrem Vergehen gar nicht bewusst sind, sondern lediglich aus Unkenntnis gegen bestimmte, sich häufig wandelnde Vorschriften der Abgabenordnung (AO) verstoßen haben. Allerdings schützt Unwissenheit auch in diesen Fällen nicht vor Strafe. Bei Steuerhinterziehung muss mit hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen gerechnet werden.


Um erst gar nicht in den Verdacht der Steuerhinterziehung zu geraten, ist es – auch gerade für Gewerbetreibende – ratsam, sich von Beginn an von im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern beraten und vertreten zu lassen. Denn die Steuerfahndung hat verschiedene Möglichkeiten, von steuerrechtlich relevanten Verstößen in Kenntnis gesetzt zu werden. Das kann u.a. durch Betriebsprüfungen, Kontrollmitteilungen der Banken oder auch durch den Ankauf von so genannten Steuer-CDs geschehen.


Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, muss der Beschuldigte mit umfangreichen Prüfungen und ggfs. auch Durchsuchungen rechnen. In diesen Fällen sollte sofort rechtliche Unterstützung gesucht werden. So sollte beispielswiese bei Durchsuchungen der Privat- oder Geschäftsräume unbedingt ein Rechtsanwalt anwesend sein, der dafür sorgt, dass die Rechte des Beschuldigten nicht verletzt werden und auch im weiteren Verfahren die Interessen des Verdächtigen vertritt. Möglicherweise kann eine strafbefreiende Selbstanzeige noch einen Ausweg bieten.


Bei Steuerhinterziehung drohen hohe Geldstrafen und ggfs. auch Freiheitsstrafen. In schweren Fällen können bis zu zehn Jahre Gefängnis verhängt werden. Der Bundesgerichtshof geht bereits bei einer Hinterziehungssumme von 100.000 Euro von einem besonders schweren Fall aus. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, Freiheitsstrafen zur Bewährung auszusetzen. Auch eine Steuerverkürzung kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden.


Die sicherste Variante sich erst gar nicht dem Verdacht der Steuerhinterziehung auszusetzen, ist bei jeder geplanten Unternehmung erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzu zu ziehen und die steuerrechtliche Relevanz überprüfen zu lassen.


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Sunday, October 5, 2014

Windreich-Gründer wieder Geschäftsführer des insolventen Unternehmens

http://ift.tt/1n0OI9v Der Gründer der insolventen Windreich GmbH ist in die Geschäftsführung des Unternehmens zurückgekehrt. Einfluss auf das Insolvenzverfahren soll das nicht haben, berichtet das Handelsblatt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gut zehn Monate ist es her, dass die Windreich GmbH Insolvenzantrag stellen musste. Für die Zeichner der Mittelstandsanleihen (ISIN DE 000A1 CRMQ7 und ISIN DE 000A1 H3V38) eine Zeit voller Ungewissheit. Wie das „Handelsblatt“ am 30. September 2014 berichtet, kehrte der Windreich-Gründer jetzt überraschend in die Geschäftsführung zurück. Grund: Er hatte seine Anteile zeitlich befristet an eine treuhänderische Gesellschaft abgeben müssen. Nachdem die Frist nun abgelaufen ist, gingen die Anteile an ihn zurück. Und so ernannte er sich wieder zum Geschäftsführer. Ohne Wissen des Insolvenzverwalters, heißt es weiter. Dieser betonte, dass die Rückkehr keinen Einfluss auf das weitere Insolvenzverfahren haben werde.


Für dessen Fortgang und auch für die Insolvenzquote der Anleihe-Gläubiger ist wohl eher der Verkauf des Windparks MEG I entscheidend. Trotz Verhandlungen konnte hier offenbar noch kein Ergebnis erzielt werden. Und so geht das Warten der Anleger weiter. Doch die Hoffnungen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren befriedigt werden, sind ohnehin nicht allzu groß. Denn die Anleihen werden als nachrangig behandelt, d.h. zuerst werden die Forderungen der anderen Gläubiger bedient.


Daher könnte die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die Anleihe-Gläubiger der erfolgversprechendere Weg sein. Zur Wahrnehmung ihrer Interessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Im Beratungsgespräch hätten die Zeichner der Anleihen umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen u.a. die Unwägbarkeiten politischer Entscheidungen bezüglich Windparks oder auch das Risiko des Totalverlusts. Zudem kann der Emissionsprospekt geprüft werden. Sollten die Angaben unvollständig, falsch oder auch nur irreführend sein, kann auf Schadensersatz aus Prospekthaftung geklagt werden.


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Wednesday, October 1, 2014

EEH Elbe Emissionshaus: MS Jana vor der Insolvenz

http://ift.tt/OZRRnM Über die Gesellschaft der MS Jana wurde am AG Stade das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 73 IN 81/14), berichtet das „fondstelegramm“. Das Elbe Emissionshaus hatte den Fonds aufgelegt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Elbe Emissionshaus (EEH) hatte den Fonds erst 2008 platziert. Doch für die Anleger erwies sich ihre Beteiligung als wenig erfolgreich. Schon 2012 musste im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme frisches Kapital nachgelegt werden. Nun waren die Anleger offenbar nicht mehr bereit, noch einmal zu investieren, um den Fonds zu retten. Die Folge dürfte der Insolvenzantrag gewesen sein. Für die Anleger könnte die drohende Insolvenz den Totalverlust ihres investierten Kapitals bedeuten.


Um den finanziellen Schaden abzuwenden, können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.


Bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es häufig zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen. Mit den Fondsanteilen haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken erworben. Diese Risiken reichen bis zum Totalverlust des investierten Geldes. Dennoch wurden viele Anleger im Zuge der Anlageberatung nicht umfassend über diese Risiken aufgeklärt. Stattdessen wurden Schiffsfonds häufig als sehr sichere Kapitalanlage empfohlen. Die Realität sah dann aber anders aus. Das mussten auch die Anleger des EEH-Fonds MS Jana erfahren. Bei einer solch fehlerhaften Anlageberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.


Darüber hinaus sind für die Vermittlung häufig üppige Rückvergütungen an die Bank geflossen. Auch darüber hätten die Anleger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesen so genannten Kick-Backs aufgeklärt werden müssen. Anhand dieser Kick-Backs können die Kunden das Provisionsinteresse der Banken erkennen. Bei entsprechender Kenntnis wäre es daher möglicherweise erst gar nicht zum Vertragsabschluss gekommen. Auch das Verschweigen der Rückvergütungen kann den Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Außerdem kann auch der Emissionsprospekt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft werden. Falsche oder unvollständige Prospektangaben lösen ebenfalls Schadensersatzansprüche aus.


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Steuerhinterziehung: Größte Sorgfalt bei der Selbstanzeige

http://ift.tt/19NYqWI Die Selbstanzeige kann für Steuerhinterzieher die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit bedeuten. Doch auch trotz des wachsenden Drucks sollte die Selbstanzeige gut überlegt und gut vorbereitet sein.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Beweggründe bei Steuerhinterziehung gegenüber dem Finanzamt reinen Tisch zu machen, können unterschiedlich sein. Doch unabhängig davon, ob es das schlechte Gewissen oder die Angst vor der Entdeckung ist – eine Selbstanzeige sollte gut überlegt und vor allem auch gut vorbereitet sein. Denn geht bei der Selbstanzeige etwas schief, drohen empfindliche Strafen. Und kleine Fehler, die schon reichen damit die Selbstanzeige nicht wirkt, sind schnell passiert.


Wer mit dem Gedanken spielt, eine Selbstanzeige zu stellen, sollte daher von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuziehen. Diese können zunächst prüfen ob eine Selbstanzeige überhaupt Sinn macht und ob sie möglich ist. Denn möglicherweise ist die Steuerhinterziehung schon verjährt, so dass der Steuersünder ohnehin keine rechtlichen Konsequenzen mehr zu fürchten hat, oder sie ist gar nicht mehr möglich, da die Finanzbehörden bereits Ermittlungen aufgenommen haben. In diesem Fall müssen andere Maßnahmen als die Selbstanzeige ergriffen werden.


Ist die Selbstanzeige möglich, muss sie nicht nur rechtzeitig, sondern auch vollständig sein. Das heißt, dass alle steuerrechtlich relevanten Unterlagen der vergangenen fünf Jahre dem zuständigen Finanzamt vorgelegt werden müssen. Ab 2015 muss dies sogar für die vergangenen zehn Jahre erfolgen. Sind die Unterlagen in der Kürze der Zeit nicht verfügbar, kann die Steuerschuld zunächst auch geschätzt werden. Diese Schätzung sollte aber eher zu hoch als zu niedrig ausfallen. Durch die Selbstanzeige muss das Finanzamt in die Lage versetzt werden, einen neuen Steuerbescheid zu erstellen. Die Steuerschulden müssen samt Zinsen und ggfs. Strafzuschlägen innerhalb einer kurzen Frist beglichen werden. Ist dies nicht möglich, verfehlt die Selbstanzeige ihre Wirkung und es drohen empfindliche Strafen bis hin zur Haftstrafe.


Ab 2015 gelten für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung schärfere Regeln. Dann werden auch höhere Strafzuschläge fällig. Daher ist es ratsam, die Selbstanzeige nach Möglichkeit noch in diesem Jahr zu stellen.


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MIFA stellt Insolvenzantrag

http://ift.tt/19MkF0T Der Fahrradhersteller MIFA hat am 29. September Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das teilte das Unternehmen mit. Der Einstieg eines indischen Investors ist gescheitert.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Einstieg eines indischen Großinvestors bei der angeschlagenen Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (MIFA) ist überraschend gescheitert. Wie das Unternehmen mitteilte, wurde darauf hin beim zuständigen Amtsgericht Halle ein Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das operative Geschäft laufe unterdessen weiter. Stimmt das Gericht dem Antrag zu, bleibt der Vorstand im Amt und stellt gemeinsam mit einem Sachwalter einen Sanierungsplan auf.


Für die Zeichner der Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1X25B5 / WKN A1X25B), die MIFA erst 2013 emittiert hatte, kommt dieser Schritt sicher überraschend. Allerdings wäre der Einstieg des indischen Investors auch mit einem Sanierungskonzept verbunden gewesen, das massive Einschnitte für die Anleihe-Zeichner bedeutet hätte. Ob nun die nachhaltige Rettung des traditionsreichen Unternehmens gelingt, ist allerdings auch ungewiss.


Betroffene Anleger können sich in dieser schwierigen Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die Anleger im Insolvenzverfahren begleiten aber auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Denn wie schon vor einigen Wochen bekannt wurde, gab es erhebliche Probleme bei den Bilanzen des Unternehmens. Die Zahlen für 2013 wurden inzwischen vorgelegt. Demnach ist 2013 ein Verlust von rund 13 Millionen aufgelaufen. Auch die Staatsanwaltschaft hat in der Zwischenzeit Ermittlungen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Aktiengesetz und weiterer Straftaten aufgenommen. In dem Zusammenhang wird offenbar auch geprüft, ob ein Betrug zum Schaden der Anleger vorliegt.


Da die Bilanzen erst jetzt korrigiert wurden, ist es durchaus möglich, dass auch die Angaben im Verkaufsprospekt der erst 2013 emittierten Anleihe falsch waren. Bei falschen, irreführenden oder unvollständigen Angaben im Verkaufsprospekt kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Dann würde die Kapitalanlage komplett rückabgewickelt.


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Schwarzgeld geerbt – Selbstanzeige kann helfen

http://ift.tt/1ncRqJp Erben müssen gegenüber dem Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung abgeben. Befindet sich im Nachlass Schwarzgeld, muss dies unverzüglich gemeldet werden.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Trauerfall gelten die Gedanken erst einmal dem Verstorbenen. Die eigenen Gefühle müssen verarbeitet und sich um einige Angelegenheiten gekümmert werden. Da gilt verständlicherweise auch im Falle einer Erbschaft der erste Gedanke nicht dem Finanzamt. Dennoch muss eine Erbschaftssteuererklärung eingereicht werden.


Dabei kann es Erben ganz unvorbereitet treffen, dass sich im Nachlass des Verstorbenen unversteuertes Schwarzgeld befindet. Ist das der Fall, muss das Finanzamt unverzüglich informiert werden. Bleibt diese Meldung aus, machen sich die Erben der Steuerhinterziehung durch Unterlassung schuldig. Das kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.


Der Erbe oder die Erbengemeinschaft ist verpflichtet, das Schwarzgeld nachträglich zu versteuern. Dafür werden alle relevanten Unterlagen benötigt, um so die Steuererklärung des Erblassers nachträglich zu korrigieren. Allerdings ist das in vielen Fällen einfacher gesagt als getan. Daher können sich betroffene Erben an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die die Angelegenheit mit dem Finanzamt regeln.


Sollten Erben bislang unversteuertes Schwarzgeld dem Finanzamt verschwiegen haben, haben sie sich bereits strafbar gemacht. Um in die Steuerlegalität zurückzukehren, haben sie die Möglichkeit eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen. Diese muss allerdings gestellt werden, bevor die zuständigen Behörden Ermittlungen aufgenommen haben und sie muss vor allem auch vollständig sein, damit das Finanzamt einen neuen Steuerbescheid ausstellen kann. Schon bei kleinen Fehlern in der Selbstanzeige kann sie fehlschlagen und es können empfindliche Strafen bis hin zur Freiheitsstrafe drohen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Formulare gestellt werden, sondern nur mit Hilfe von erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern. Sie können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige alle Vorgaben erfüllt.


Da ab 2015 die Regeln für die Selbstanzeige deutlich verschärft werden, u.a. werden die Strafzuschläge erhöht, sollten betroffene Erben nach Möglichkeit noch in diesem Jahr handeln.


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Infinus-Manager bleiben in Untersuchungshaft

http://ift.tt/PWTUzq Die im Skandal rund um die Infinus-Gruppe verhafteten Manager bleiben laut Gerichtsbeschluss auch weiter in Untersuchungshaft. Das berichten verschiedene Medien übereinstimmend.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die fünf Manager wurden im Zuge der Ermittlungen im Infinus-Skandal wegen Betrugsverdacht festgenommen und sitzen seit November 2013 in Untersuchungshaft. Wie das Oberlandesgericht Dresden jetzt mitteilte, bleiben die Verdächtigen weiter hinter Gittern, da nach wie vor Fluchtgefahr bestehe.


Die staatsanwaltlichen Ermittlungen richten sich insgesamt gegen zehn Verantwortliche aus dem Dunstkreis der Infinus-Gruppe wegen Betrugsverdacht. Die inhaftierten Manager bestreiten die Vorwürfe. Ein anderer Manager, der zwischenzeitlich auch in U-Haft gesessen hatte, war hingegen geständig.


In dem Skandal rund um die Infinus-Gruppe sollen Anleger im großen Stil um ihr Geld gebracht worden sein. Der Gesamtschaden soll sich auf knapp 400 Millionen Euro belaufen. Darüber hinaus haben zahlreiche Firmen aus der Infinus-Gruppe inzwischen Insolvenz angemeldet.


Für die betroffenen Anleger werden die Ermittlungen zur Geduldsprobe. Zwar können einige Anleger bei bereits laufenden Insolvenzverfahren auf eine gewisse Insolvenzquote hoffen, dennoch müssen sie mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. Anderen droht sogar der Totalverlust ihres investierten Geldes. In dieser schwierigen Situation und auf Grund der Komplexität des mutmaßlichen Anlage-Skandals sollten sich die betroffenen Anleger rechtliche Unterstützung holen. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der sie im Insolvenzverfahren unterstützt und auch darüber hinaus berät.


Da nicht damit zu rechnen ist, dass in den verschiedenen Insolvenzverfahren ausreichend Masse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger entsprechend zu bedienen, sollten auf jeden Fall auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüft werden. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein, wenn die Anleger nicht umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt wurden oder der Grundsatz verletzt wurde, dass eine Kapitalanlage auch zum Profil des Anlegers passen muss. Ebenso können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht kommen, wenn die Angaben im Emissionsprospekt unvollständig oder falsch waren.


Sollten sich die Betrugsvorwürfe gegen die Verdächtigen bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Schritte in Betracht.


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