Thursday, October 9, 2014

Vertragsrecht: Vertragsfreiheit und ihre Konsequenzen

http://ift.tt/Zf69bA Das allgemeine Vertragsrecht ist vom Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägt. Diese Privatautonomie gilt solange sie nicht gegen Gesetze oder gute Sitten verstößt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Kennzeichnend für Verträge ist die Abgabe von übereinstimmenden Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme). Diese Willenserklärungen können frei vereinbart werden, wenn der Vertragsinhalt dadurch nicht gegen geltende Gesetze oder gute Sitten verstößt. Diese Freiheit bei der Vertragsgestaltung führt aber auch dazu, dass vor dem Vertragsabschluss genau überlegt werden muss, welche Rechte und Pflichten vertraglich geregelt sein sollen, damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt. Entsprechend detailliert sollte der Vertrag aufgesetzt werden. Sein Inhalt gilt als bindend. Daher gilt es auch zu bedenken, dass ein Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten Schadensersatzforderungen oder andere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.


Die Vorschriften des allgemeinen Vertragsrechts gelten für alle Vertragsarten im Zivilrecht, beispielsweise für den Kaufvertrag, den Mietvertrag, den Werkvertrag, den Dienstleistungsvertrag, den Lizenzvertrag, den Leasingvertrag oder auch den Franchisevertrag. Beim Vertragsabschluss müssen daher auch die Regeln und Vorschriften dieser Rechtsgebiete berücksichtigt werden. Das zeigt, dass die Vertragsgestaltung ein komplexer Vorgang ist, der die Kenntnisse eines Laien schnell übersteigen kann. Daher sollte von Beginn an ein im Vertragsrecht kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen und in die Vertragsgestaltung einbezogen werden. Je zutreffender der Vertrag formuliert ist, umso geringer ist die Möglichkeit, dass es später zu bösen Überraschungen mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen kommt. Zudem müssen bei Verträgen mit ausländischen Partnern auch unterschiedliche internationale Regelungen beachtet werden.


Kommt es zu einer Vertragsverletzung ist zu beachten, dass die Ansprüche aus zivilrechtlichen Verträgen aller Art der Verjährung unterliegen. Sollten aus der Vertragsverletzung, z.B. durch Nichterfüllung oder Schlechterfüllung, Ansprüche auf Schadensersatz entstanden sein, müssen diese innerhalb der gesetzlichen Frist geltend gemacht werden. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre. Auch um diese Forderungen durchzusetzen, sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.


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Umsatzsteuer: Unterschiedliche Sätze, Fristen, Pflichten und Möglichkeiten

http://ift.tt/12Y9uvw Beinahe täglich kommt jeder Bürger mit der Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, in Kontakt. Denn sie wird bei jedem Einkauf und bei jeder Dienstleistung fällig.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In Deutschland gelten zwei verschiedene Sätze für die Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer. Der allgemeine Satz liegt bei 19 Prozent und der ermäßigte Satz bei 7 Prozent. Der ermäßigte Satz gilt beispielsweise bei Hotelübernachtungen, in Kunst- und Medienberufen oder auch bei vielen Lebensmitteln. Allerdings ist es besonders bei Lebensmitteln unübersichtlich und häufig nicht nachvollziehbar, welcher Umsatzsteuersatz gilt. Ein Beispiel: Für frisches Obst gilt der ermäßigte Satz von sieben Prozent, für Fruchtsäfte werden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.


Doch unabhängig vom Steuersatz wird die Umsatzsteuer stets vom Kunden gezahlt. Die Unternehmen sind, von einigen Ausnahmen abgesehen, verpflichtet, den Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und an das Finanzamt abzuführen. Dies geschieht im Normalfall im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung. In der Voranmeldung wird sowohl die Umsatzsteuer angegeben, die durch Verkäufe oder Dienstleistungen eingenommen wurde als auch die Umsatzsteuer, die bei unternehmensbezogenen Einkäufen bereits gezahlt wurde (Vorsteuer). Die Differenz aus diesen beiden Beträgen muss an das Finanzamt abgeführt werden.


Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Soll-Besteuerung und der Ist-Besteuerung. In der Regel gilt die Soll-Besteuerung. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer abgeführt werden muss, sobald die Rechnung an den Kunden gestellt wurde. Wann die Rechnung tatsächlich bezahlt wird, ist dabei unerheblich. Bei der Ist-Besteuerung muss die Umsatzsteuer hingegen erst dann abgeführt werden, wenn die Rechnung vom Kunden bezahlt wurde. Das gilt zum Beispiel für die Freien Berufe aber auch für buchführungspflichtige Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr nicht über 500.000 Euro lag. Ein entsprechender Antrag muss beim Finanzamt eingereicht werden.


Bei Existenzgründungen muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung in den ersten beiden Jahren monatlich abgegeben werden, ansonsten reicht zumeist eine vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung.


Die gesetzlichen Regelungen für die Umsatzsteuer sind umfangreich und für den Laien nicht immer nachvollziehbar. Um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, ist es hilfreich, von Anfang an erfahrene Steuerberater hinzuziehen. Im Streitfall helfen auch im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte weiter.


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Golden Gate GmbH insolvent – Anleihe am 11. Oktober fällig

http://ift.tt/19MkF0T Die Golden Gate GmbH ist insolvent. Wie das Unternehmen am 2. Oktober mitteilte, werde beim zuständigen Amtsgericht München umgehend ein Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gleichzeitig teilte das Immobilienunternehmen mit, dass der geschäftsführende Gesellschafter sein Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt hat. Das gilt auch für die Tochtergesellschaften der Golden Gate GmbH.


Grund für den Insolvenzantrag sei, dass die Golden Gate GmbH überschuldet und zahlungsunfähig sei. In dieser Situation wird zudem die 2011 begebene Unternehmensanleihe in Höhe von 30 Millionen Euro zzgl. Zinsen von 1,95 Millionen Euro am 11. Oktober fällig. Nach Unternehmensangaben seien alle Versuche, die Anleihe zu refinanzieren, gescheitert. Besonders die geplanten Projektveräußerungen in Leipzig und Amberg konnten kurzfristig nicht realisiert werden. Sollte das Amtsgericht München dem Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung zustimmen, werde die neue Geschäftsführung gemeinsam mit einem Sachwalter einen Sanierungsplan erarbeiten. Zudem soll ein Gläubigerausschuss gegründet werden.


In der Regel müssen die Gläubiger bei einem Insolvenzantrag mit finanziellen Verlusten rechnen. In diesem Fall können die Anleger hoffen, dass ihre Anleihe durch eine Grundschuld auf die Klinik-Immobilie in Leipzig besichert ist. Laut einem Gutachten aus dem Jahr 2011 liegt der Verkehrswert bei mehr als 30 Millionen Euro. Zudem soll es eine Patronatserklärung des ehemaligen Geschäftsführers geben.


Unklar ist allerdings, wann und in welchem Umfang das Geld an die Anleihe-Gläubiger fließen wird. Möglicherweise werden sie aufgefordert, ihren Beitrag zur Sanierung des Unternehmens zu leisten. In dieser unübersichtlichen Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Interessen im Insolvenzverfahren und in der Gläubigerversammlung vertreten kann. Außerdem kann geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. In Betracht kommen zum Beispiel Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung. Diese können entstanden sein, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig, falsch oder auch nur irreführend gewesen sind.


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Tuesday, October 7, 2014

Versicherungsrecht: Durchsetzung der Ansprüche aus der Versicherungspolice

http://ift.tt/OrN69k Sowohl im Privatleben als auch in der Wirtschaft ist die Schadensabsicherung wichtig. Die Ansprüche aus der Versicherungspolice im Schadensfall durchzusetzen, ist jedoch nicht immer leicht.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Viele Risiken lassen sich durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung abdecken. Dieser Schutz kann sowohl für Privatleute als auch für Gewerbetreibende elementar wichtig sein, da verschiedene Schadensfälle die Existenz bedrohen können. Seien es im Privatleben beispielsweise schwere Unwetterschäden oder im Wirtschaftsleben Regressansprüche. Allerdings muss auch immer gewährleistet sein, dass die Police den Schaden abdeckt und der Anspruch der Versicherten auch gegen das Versicherungsunternehmen durchgesetzt werden kann.


Daher kann es bei vielen Versicherungsfragen ratsam sein, von Anfang an im Versicherungsrecht kompetente Rechtsanwälte hinzu zu ziehen. Diese können für ihre Mandanten individuell prüfen, welche Leistungen die Versicherungspolice enthalten sollte und die Ansprüche aus dem Vertrag auch gegen den Versicherer durchsetzen – sowohl außergerichtlich aber auch im Prozessweg. Denn die Weichen für eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche müssen früh gestellt werden. Schon bei der ersten Nachfrage des Versicherers sollten Fehler in der Schadensmeldung vermieden werden und Formen und Fristen eingehalten werden. Davon kann im weiteren Verlauf der Schadensregulierung viel abhängen.


Wichtig ist zudem, dass der Versicherungsnehmer seinen Pflichten nachkommt. Ausstehende Prämienzahlungen oder die Verletzung von Anzeigeobliegenheiten können dazu führen, dass der Anspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen erlischt.


Für Gewerbetreibende ist es unerlässlich, sich gegen mögliche Regressansprüche entsprechend abzusichern, um im Schadensfall nicht am Rande der Insolvenz zu stehen. Hier muss u.a. darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme hoch genug ist und in welchen Fällen der Versicherungsfall eintritt. Das sollte bereits im Versicherungsvertrag detailliert geregelt sein. Möglicherweise kann es sinnvoll sein, Unterversicherungen abzuschließen.


Manager und Führungskräfte bekleiden verantwortungsvolle Positionen in einem Unternehmen und stehen ggfs. auch mit ihrem Privatvermögen in der Haftung, z.B. wenn sie gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen. Dann können Schadensersatzforderungen oder auch Haftstrafen die Folge sein. Um das finanzielle Risiko zu minimieren, schließen daher viele Führungskräfte D&O-Versicherungen (Directors & Officers Versicherung) ab. Auch hier sollte die Police alle wichtigen Punkte im Schadensfall abdecken.


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72-jährige Friseurmeisterin wegen Steuerhinterziehung verurteilt – Ausweg Selbstanzeige

http://ift.tt/19NYqWI Eine 72-jährige Friseurmeisterin wurde vom Landgericht Duisburg zu zweieinhalb Jahren Gefängnis wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Sie soll ca. 445.000 Steuern hinterzogen haben.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie das Onlineportal „derwesten.de“ am 1. Oktober berichtet, wurde eine 72-jährige Friseurmeisterin vom Landgericht Duisburg zu zweieinhalb Jahren Gefängnis wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Dem Bericht zu Folge soll sie den Fiskus um mindestens 445.000 Euro Steuern geprellt haben.


Das Beispiel zeigt, dass Steuerhinterziehung nicht nur bei Prominenten oder hochbezahlten Managern ein Thema ist, sondern viele Menschen betrifft. Häufig geht es dabei um wesentlich kleinere Beträge als in dem Fall vor dem Landgericht Duisburg. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Dennoch hat der Gesetzgeber mit der strafbefreienden Selbstanzeige den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit geebnet.


Allerdings müssen bei der Selbstanzeige einige Regeln beachtet werden, damit sie strafbefreiend wirken kann. Dazu gehört, dass sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist. Schon bei kleinen Fehlern kann die Selbstanzeige ihre Wirkung verfehlen und dann drohen empfindliche Strafen für Steuerhinterziehung – von Geldstrafen bis zu Haftstrafen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit der Hilfe von vorgefertigten Mustererklärungen verfasst werden. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuziehen. Sie können die Besonderheiten eines jeden Falls individuell würdigen und die entsprechenden Maßnahmen treffen und wissen auch welche Unterlagen erforderlich sind, damit die Selbstanzeige wirken kann.


Wer mit Hilfe einer Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückkehren möchte, sollte dies nach Möglichkeit noch in diesem Jahr tun. Denn ab 2015 gelten deutlich schärfere Regeln für die Selbstanzeige. Komplett straffrei kann die Steuerhinterziehung dann nur noch bleiben, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern nicht höher als 25.000 Euro ist. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge fällig. Darüber hinaus müssen alle steuerrelevanten Unterlagen der vergangenen zehn Jahre und nicht wie bisher fünf Jahre auf den Tisch gelegt werden.


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HCI Schiffsfonds I MS Finex: Insolvenzverfahren eröffnet

http://ift.tt/12AIJk2 Das Amtsgericht Cuxhaven hat nach Angaben des „fondstelegramm“ das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Mehrzweckfrachters MS Finex eröffnet (Az.: 12 IN 135/14).


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleger des HCI Schiffsfonds I. Der Dachfonds hatte nicht nur in den Mehrzweckfrachter MS Finex, sondern auch in fünf weitere Schiffe investiert. Allerdings wurde auch über die Gesellschaften der MS Anna Sophie und MS Rebecca in diesem Jahr das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Angesichts dieser Entwicklung dürfte die Wirtschaftlichkeit des Dachfonds auf dem Spiel stehen. Die betroffenen Anleger müssen sich wahrscheinlich auf finanzielle Verluste einstellen, möglicherweise fordert der Insolvenzverwalter auch bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurück.


Mit den Anteilen an Schiffsfonds werden unternehmerische Beteiligungen erworben. Das bietet nicht nur die Aussicht auf Renditen, sondern beinhaltet auch Risiken, die für die Anleger bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen können. Allerdings sind die Anleger nicht schutzlos gestellt. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.


Diese Ansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn erfahrungsgemäß wurden die Anleger in vielen Fällen nicht anleger- und objektgerecht beraten. So wurden sie zum Beispiel nicht umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt. Obwohl sogar das Totalverlust-Risiko besteht, wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die beispielsweise in eine sichere Kapitalanlage zum Aufbau einer Altersvorsorge investieren wollten. Wurden sie falsch beraten, besteht die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


Darüber hinaus haben es die Banken in vielen Fällen versäumt, über ihre häufig üppigen Rückvergütungen (Kick-Backs) aufzuklären. Diese müssen aber nach Rechtsprechung des BGH offen gelegt werden, damit der Kunde sich ein Bild über das Provisionsinteresse der Banken machen kann und erst dann über seine Beteiligung entscheidet. Ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat, muss immer im Einzelfall geprüft werden.


Betroffene Anleger, die ihre Ansprüche geltend machen wollen, sollten nicht mehr lange warten, da schon bald Verjährung einsetzen könnte.


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Monday, October 6, 2014

Unternehmensnachfolge: Gestaltungsspielraum und Steuervorteil nutzen

http://ift.tt/W5TwBd Die Unternehmensnachfolge muss in vielen Betrieben demnächst geregelt werden. Wird die Firma vererbt, muss damit gerechnet werden, dass in absehbarer Zeit Steuerprivilegien gestrichen werden.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die Wirtschaftswoche berichtete, schätzt das Institut für Mittelstandsforschung, dass bis zum Jahr 2018 in rund 135.000 Betrieben die Unternehmensnachfolge geregelt werden muss. Bei etwa der Hälfte der Unternehmen soll der Betrieb in Händen der Familie bleiben und wird dementsprechend vererbt oder verschenkt. Werden dabei gewisse Auflagen erfüllt, beispielsweise der Erhalt der Arbeitsplätze, können die Firmenerben derzeit noch von Steuerprivilegien profitieren. Zwischen 85 und 100 Prozent des Vermögens können steuerfrei bleiben.


Allerdings ist damit zu rechnen, dass diese Privilegien demnächst zumindest eingeschränkt werden. Denn das Bundesverfassungsgericht prüft, ob durch diese Steuervorteile gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen und Firmenerben über die Maße gegenüber den Erben anderer Vermögenswerte bevorzugt werden. Wer sein Unternehmen demnächst vererben oder verschenken möchte, sollte also zeitnah handeln, um noch von den Privilegien in vollem Umfang zu profitieren.


Schon hier wird deutlich, dass bei der Regelung der Unternehmensnachfolge viele Aspekte zu beachten sind. Natürlich soll der Nachfolger geeignet sein, aber auch Regelungen des Steuer-, Familien- und Erbrechts müssen berücksichtigt werden. Daher sollten in dieser Frage kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden.


Das gilt auch, wenn das Unternehmen nicht vererbt, sondern verkauft werden soll. Auch hier gibt es verschiedene Wege und Gestaltungsmöglichkeiten. So kann der Betrieb gegen die einmalige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises den Besitzer wechseln oder es werden regelmäßige Raten- bzw. Rentenzahlungen vereinbart. Denkbar ist zudem das Unternehmen im Zuge eines Management-Buy-Out an das eigene Management zu veräußern oder im Zuge eines Management-Buy-In an ein außenstehendes Management. Unabhängig davon sind dabei rechtliche und steuerliche Konsequenzen zu beachten. Diese sollten genau abgewogen werden, bevor der Betrieb den Besitzer wechselt.


Um die Unternehmensnachfolge möglichst reibungslos zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu regeln, sollte ein passendes Konzept erarbeitet und die Gestaltungsspielräume ausgeschöpft werden. Dabei kann ein erfahrenes Team von Rechtsanwälten und Steuerberatern mit hoher Kompetenz in den betroffenen Rechtsgebieten hilfreich sein.


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