Tuesday, October 14, 2014

New Capital Invest: Drei NCI-Fonds offenbar insolvent

http://ift.tt/QTwOKT Für die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 von New Capital Invest (NCI) wurde offenbar Insolvenzantrag gestellt. Anleger müssen mit finanziellen Verlusten rechnen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Malte Hartwieg, u.a. Chef der Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI), hatte diverse Insolvenzanträge angekündigt. Und offenbar in die Tat umgesetzt. Nachdem bekannt wurde , dass für die Muttergesellschaft Selfmade Capital Holding Antrag auf Insolvenz gestellt wurde, folgten nun offenbar auch Insolvenzanträge für die New Capital Invest (NCI) Fonds NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19. Das berichtet das Handelsblatt. Ob damit das Ende der Fahnenstange erreicht ist oder noch weitere Insolvenzanträge folgen, ist ungewiss. Anleger müssen jedoch mit massiven finanziellen Verlusten rechnen.


Diese Verluste bahnen sich schon seit längerer Zeit an. Denn seit Monaten warten die Anleger verschiedener Selfmade Capital Emirates-Fonds und NCI-Fonds auf ihre Ausschüttungen. Ihr Geld soll verschwunden sein und die Suche blieb bisher erfolglos. Das beauftrage Detektivbüro ist inzwischen nicht mehr tätig. Mit den Insolvenzanträgen kehrt für die betroffenen Anleger immer mehr Gewissheit ein: Ihr Geld ist wahrscheinlich weg.


Allerdings muss nicht alles verloren sein. In dieser schwierigen Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann ihre Interessen sowohl im Insolvenzverfahren vertreten als auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Dabei gilt es besonders die Angaben in den Verkaufsprospekten unter die Lupe zu nehmen. Waren die Angaben unvollständig, falsch oder auch nur irreführend können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.


Ebenso gilt es zu überprüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß verlaufen ist. Vermittelt wurden die Fondsanteile u.a. durch die Vertriebsplattform dima24, deren Besitzer bis vor einigen Wochen Malte Hartwieg war. Über diese personelle Verflechtung zwischen dima24 und den Emissionshäusern Selfmade Capital und New Capital Invest hätten die Anleger ebenso aufgeklärt werden müssen wie über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition.


Sollte sich der Verdacht auf Kapitalanalgebetrug bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Möglichkeiten in Betracht.


http://ift.tt/QTwOKT


http://ift.tt/1m5kmS0



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post New Capital Invest: Drei NCI-Fonds offenbar insolvent appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater http://ift.tt/ZrU5Ht

Monday, October 13, 2014

SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen

http://ift.tt/19HbHzI Der Dachfonds SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P wird noch bis Juni 2017 abgewickelt. Anleger haben nach wie vor die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Verschiedene offene Immobilienfonds zählten zu den Zielfonds des im Februar 2008 aufgelegten SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P. Als im Zuge der Finanzkrise viele offene Immobilienfonds Ende 2008 in Schwierigkeiten gerieten, wurde es auch für den Dachfonds problematisch. Schließlich setzte auch der SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme aus und wurde geschlossen. Zu einer Wiedereröffnung ist es nicht gekommen. Im Dezember 2013 wurde bekannt, dass der Fonds liquidiert wird. Die Anleger erhalten zwar in turnusmäßigen Abständen Ausschüttungen, müssen aber mit finanziellen Verlusten rechnen.


Allerdings müssen sie sich nicht damit abfinden und können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Ansatzpunkt hierfür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. So hätten die Anleger über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählt auch insbesondere die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen und den Fonds zu schließen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 29. April (Az. XI ZR 477/12 u.a.) zum Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds entschieden, dass die vermittelnden Banken ungefragt auf dieses Risiko hinweisen müssen, da der Anleger in dieser Zeit nicht frei über sein Geld verfügen könne. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, hat die Bank sich schadensersatzpflichtig gemacht. Unwesentlich ist nach Auffassung des BGH dabei, ob die Schließung des Fonds schon absehbar war oder nicht.


Dachfonds wie der SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ähneln in ihrer Funktionsweise offenen Immobilienfonds. Auch hier kann die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden. Zudem wurde auch in offene Immobilienfonds investiert. Insofern dürfte die Rechtsprechung des BGH zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds sich auch auf den SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P anwenden lassen. Denn die Anleger waren dem gleichen Liquiditätsrisiko ausgesetzt.


Zur Überprüfung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.


http://ift.tt/19HbHzI



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater http://ift.tt/1qZfhLE

Selfmade Capital Holding: Malte Hartwieg hat offenbar Insolvenzantrag gestellt

http://ift.tt/1m5kmS0 In der Gerüchteküche brodelte es schon seit einigen Tagen. Nun scheint klar zu sein: Für die Selfmade Capital Holding von Malte Hartwieg wurde Insolvenzantrag gestellt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon vor einigen Tagen wurden Insolvenzen bei verschiedenen Gesellschaften aus dem Firmengeflecht von Malte Hartwieg angekündigt. Nun hat das Amtsgericht München nach einem Bericht von „Fonds professionell online“ am 9. Oktober einen vorläufigen Insolvenzverwalter für die Selfmade Capital Holding bestellt (Az.: 1507 IN 2926 /14).


Die Selfmade Capital Holding GmbH ist die Muttergesellschaft verschiedener Selfmade Capital Firmen, die für die Auflage der Emirates-Fonds verantwortlich sind. Bei einigen Fonds warten die Anleger schon seit Monaten auf Ausschüttungen. Ähnliches gilt für einige NCI-Fonds des Emissionshauses New Capital Invest, das genauso wie Selfmade Capital zu Hartwiegs Firmenimperium gehört. Vor wenigen Wochen zählte auch noch die Vertriebsplattform dima24 dazu, die unter anderem genau diese Fonds an die Anleger vermittelt hat.


Die Anleger-Gelder aus den Emirates-Fonds von Selfmade Capital und den NCI-Fonds sollen in dunklen Kanälen versickert sein. Ein Detektivbüro sollte die Gelder aufspüren und die Anleger im Gegenzug keine rechtlichen Schritte unternehmen, um nicht die Insolvenz der Fonds zu riskieren. Doch nun hat Hartwieg offenbar nicht nur seine Anwälte von ihren Aufträgen entbunden, sondern auch das Detektivbüro. Grund seien die Pfändungen durch die Staatsanwaltschaft. Dadurch sei nicht mehr genug Geld für die Nachforschungen vorhanden. Die Anlegergelder bleiben verschwunden.


Insolvenzantrag soll dem Bericht zu Folge nicht nur für die Selfmade Capital Holding, sondern auch für weitere Gesellschaften gestellt worden sein. Welche Fonds genau betroffen sind, bleibt zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Für die betroffenen Anleger steht in jedem Fall ihr investiertes Kapital auf dem Spiel. Angesichts der sich überschlagenden Ereignisse sollten sie schnell handeln und sich zur Überprüfung von Schadensersatzansprüchen an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.


http://ift.tt/1m5kmS0



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Selfmade Capital Holding: Malte Hartwieg hat offenbar Insolvenzantrag gestellt appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater http://ift.tt/1v6G52o

Wirtschaftsrecht: Unternehmen müssen Fülle von Rechtsvorschriften beachten

http://ift.tt/ZjvOMm Wer als Unternehmer am Wirtschaftsleben teilnimmt, sieht sich einer Fülle vom Gesetzen, Normen und Vorschriften aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten – national und international – ausgesetzt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ob Handel, Dienstleistung oder Industrie – alle Unternehmen müssen eine Fülle von Gesetzen und Vorschriften beachten, um sich am Wirtschaftsleben zu beteiligen. Eine ganze Reihe von Rechtsgebieten wird dabei berührt, deren Regeln dabei zu beachten sind.


Das Wirtschaftsprivatrecht umfasst die Gesetze und Verordnungen, die das Verhältnis der am Wirtschaftsleben teilnehmenden Personen, Gesellschaften und Unternehmen untereinander regelt. Dazu zählen etwa Bereiche des Handelsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Kartellrechts, des Wettbewerbsrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes.


Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst grob umrissen das Verhältnis der Unternehmen zum Staat und seinen Behörden. Dabei finden u.a. Rechtsvorschriften aus dem Gewerberecht, Außenwirtschaftsrecht oder das Preisrecht ihre Anwendung.


Da viele Firmen und Unternehmen international agieren, ist das Außenwirtschaftsrecht von großer Bedeutung. Der Handel von Dienstleistungen, Waren, Kapital, Devisen und anderer Wirtschaftsgüter innerhalb der Europäischen Union wird durch europäisches Recht geregelt. Auch gegenüber Ländern außerhalb der EU gilt meist das EU-Außenwirtschaftsrecht. Beim Außenwirtschaftsrecht müssen vor allem Regelungen zu Ausfuhrkontrollen und Ausfuhrgenehmigungen beachtet werden.


Auch ausländische Investoren, die in Deutschland investieren möchten und umgekehrt müssen dabei Vorschriften des internationalen Wirtschaftsrechts beachten. Diese können von Staat zu Staat oder von Wirtschaftsraum zu Wirtschaftsraum unterschiedlich sein.


Unternehmer oder Unternehmensgründer sehen sich fast täglich mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Daher ist eine anwaltliche Bratung von einem kompetenten Team von Rechtsanwälten, das auf den unterschiedlichen Rechtsgebieten über das nötige Know-how verfügt, wichtig. So können mögliche Fehler und Rechtsverstöße schon im Keim erkannt und vermieden werden. Das gilt sowohl für den Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen, für Unternehmensbeteiligungen, die Erstellung der AGB, die Wahl der Gesellschaftsform als auch für die Prozessführung bei eventuellen Rechtstreitigkeiten oder den Forderungseinzug im In- und Ausland und die grenzüberschreitenden Vollstreckung.


http://ift.tt/ZjvOMm



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Wirtschaftsrecht: Unternehmen müssen Fülle von Rechtsvorschriften beachten appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater http://ift.tt/1wqO9cK

Selbstanzeige: Geplante Änderungen ab 1. Januar 2015

http://ift.tt/1v7xg9X Die Bunderegierung hat einen Gesetzentwurf für die Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung beschlossen. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Januar 2015 in Kraft.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit dem Gesetzentwurf folgt die Bundesregierung in wesentlichen Punkten dem Beschluss der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern vom 9. Mai 2014. Tritt das Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft, wird es für Steuersünder deutlich schwieriger und auch teurer mittels einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings steht dieser Weg nach wie vor offen.


Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass durch eine Selbstanzeige die Steuerhinterziehung nur noch dann völlig straffrei bleibt, wenn der hinterzogene Betrag die Summe von 25.000 Euro nicht übersteigt. Bisher liegt diese Grenze noch bei 50.000 Euro. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge fällig, die sich an der Höhe der hinterzogenen Steuern orientieren. Beträgt die Summe der hinterzogenen Steuern mehr als 25.000 Euro wird ein Strafzuschlag in Höhe von 10 Prozent fällig, bei mehr als 100.000 Euro steigt der Strafzuschlag auf 15 Prozent und bei Beträgen ab einer Million Euro wird ein Strafzuschlag von 20 Prozent fällig. Wichtig: Die Steuerschuld muss zzgl. Zinsen in Höhe von 6 Prozent p.a. innerhalb kurzer Zeit beglichen werden, damit die Selbstanzeige wirken kann.


Darüber hinaus verlängert sich die Verjährungsfrist in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre. Das bedeutet, dass dem Finanzamt gegenüber alle steuerrechtlich relevanten Daten der zurückliegenden zehn Jahre offen gelegt werden müssen. Dadurch wird die Vollständigkeit der Selbstanzeige deutlich erschwert. Denn nach wie vor ist nur eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige wirksam. Zudem können bestimmte, nicht erklärte ausländische Kapitalerträge für einen noch weiter zurückliegenden Zeitraum als bisher besteuert werden. Der Fristverlauf der steuerrechtlichen Festsetzungsverjährung beginnt erst mit dem Tag der Tatentdeckung, spätestens aber zehn Jahre nach der Steuerhinterziehung.


Aufgrund der geplanten Gesetzesänderung, sollten Steuersünder nach Möglichkeit noch in diesem Jahr stellen. Allerdings können schon kleine Fehler zu einer Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Daher sollten erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden, die jeden Fall diskret und individuell behandeln.


http://ift.tt/1v7xg9X



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Selbstanzeige: Geplante Änderungen ab 1. Januar 2015 appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater http://ift.tt/1qQNBsf

dima24: Schadensersatzansprüche können auch nach Besitzerwechsel geltend gemacht werden

http://ift.tt/1hd7vtB Malte Hartwieg hat sich vor einigen Wochen von seiner Vertriebsplattform dima24 getrennt. Schadensersatzansprüche gegen die Vertriebsplattform dürften dennoch möglich sein.


Seitdem im Frühjahr bekannt wurde, dass die Anleger von Selfmade Capital-Fonds und New Capital Invest-Fonds vergeblich auf ihre Ausschüttungen warten, kommen der Chef der Emissionshäuser Malte Hartwieg, und seine weiteren Firmen nicht mehr aus den Negativschlagzeilen heraus. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft und Gerüchte über erste Insolvenzen bei diversen Fonds machen die Runde. Bei den betroffenen Anlegern wachsen die Sorgen, dass sie ihr investiertes Geld verlieren könnten.


Damit dies nicht passiert, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Ein Anspruchsgegner kann die Plattform dima24 sein, die u.a. die Fonds von Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI) vertrieben hat. Auch dima24 gehörte zu Hartwiegs Firmengeflecht, ehe er die Plattform im Zuge eines Management Buyouts an die RW Capital Invest GmbH und damit auch an vertraute Personen aus seinem geschäftlichen Umfeld verkaufte. Nach Medienberichten soll es sich dabei um einen Assetdeal handeln, bei dem Datenbank, Kundenstamm und die Nutzung der Marke „dima“ den Besitzer wechselten. Die Hintergründe für den Verkauf sind bis heute unklar. Offenbar befürchten Anleger aber, dass nun keine Schadensersatzforderungen mehr gegen dima24 möglich sind.


Stellungnahme von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:


Durch den Besitzerwechsel dürften die Ansprüche der Anleger nicht berührt werden. Bei einem Management Buyout werden die Geschäftsanteile der Gesellschaft vom Management übernommen. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bleiben mögliche Haftungsansprüche davon unberührt. Sollte also eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegen und beispielsweise die Anleger nicht umfassend über die Risiken aufgeklärt worden sein oder die personelle Verflechtung zwischen dima24 und den Emissionshäusern nicht erwähnt worden sein, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.


Sollten sich bei den staatsanwaltlichen Ermittlungen die Vorwürfe bestätigen, wäre darüber hinaus auch ein direkter deliktischer Anspruch gegen die Verantwortlichen möglich. Betroffene Anleger können sich zur Wahrung ihrer Interessen und Durchsetzung ihrer Ansprüche an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.


http://ift.tt/1hd7vtB



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post dima24: Schadensersatzansprüche können auch nach Besitzerwechsel geltend gemacht werden appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater http://ift.tt/1v1Xids

Thursday, October 9, 2014

Vertragsrecht: Vertragsfreiheit und ihre Konsequenzen

http://ift.tt/Zf69bA Das allgemeine Vertragsrecht ist vom Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägt. Diese Privatautonomie gilt solange sie nicht gegen Gesetze oder gute Sitten verstößt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Kennzeichnend für Verträge ist die Abgabe von übereinstimmenden Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme). Diese Willenserklärungen können frei vereinbart werden, wenn der Vertragsinhalt dadurch nicht gegen geltende Gesetze oder gute Sitten verstößt. Diese Freiheit bei der Vertragsgestaltung führt aber auch dazu, dass vor dem Vertragsabschluss genau überlegt werden muss, welche Rechte und Pflichten vertraglich geregelt sein sollen, damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt. Entsprechend detailliert sollte der Vertrag aufgesetzt werden. Sein Inhalt gilt als bindend. Daher gilt es auch zu bedenken, dass ein Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten Schadensersatzforderungen oder andere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.


Die Vorschriften des allgemeinen Vertragsrechts gelten für alle Vertragsarten im Zivilrecht, beispielsweise für den Kaufvertrag, den Mietvertrag, den Werkvertrag, den Dienstleistungsvertrag, den Lizenzvertrag, den Leasingvertrag oder auch den Franchisevertrag. Beim Vertragsabschluss müssen daher auch die Regeln und Vorschriften dieser Rechtsgebiete berücksichtigt werden. Das zeigt, dass die Vertragsgestaltung ein komplexer Vorgang ist, der die Kenntnisse eines Laien schnell übersteigen kann. Daher sollte von Beginn an ein im Vertragsrecht kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen und in die Vertragsgestaltung einbezogen werden. Je zutreffender der Vertrag formuliert ist, umso geringer ist die Möglichkeit, dass es später zu bösen Überraschungen mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen kommt. Zudem müssen bei Verträgen mit ausländischen Partnern auch unterschiedliche internationale Regelungen beachtet werden.


Kommt es zu einer Vertragsverletzung ist zu beachten, dass die Ansprüche aus zivilrechtlichen Verträgen aller Art der Verjährung unterliegen. Sollten aus der Vertragsverletzung, z.B. durch Nichterfüllung oder Schlechterfüllung, Ansprüche auf Schadensersatz entstanden sein, müssen diese innerhalb der gesetzlichen Frist geltend gemacht werden. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre. Auch um diese Forderungen durchzusetzen, sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.


http://ift.tt/Zf69bA



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Vertragsrecht: Vertragsfreiheit und ihre Konsequenzen appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater http://ift.tt/1tE6Nv3