Thursday, April 9, 2015

Steuerhinterziehung: Hessen zählt immer noch unerwartet viele Selbstanzeigen

http://ift.tt/19NYqWI Trotz der erhöhten Anforderungen ist die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung weiterhin hoch. Im März 2015 gingen immer noch 125 Selbstanzeigen bei den Behörden ein.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Angaben des hessischen Finanzministeriums sind im März immer noch 125 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen. Damit sei die Zahl der Selbstanzeigen zwar gesunken, liege aber immer noch höher als es Experten nach der Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige erwartet hatten, berichtet die Frankfurter Rundschau online.


Die Anforderungen an die Selbstanzeige wurden zum 1. Januar 2015 erhöht. Seitdem ist es schwieriger und auch teurer geworden mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings hat der Gesetzgeber diese Tür für Steuerhinterzieher immer noch offen gelassen und die Selbstanzeige ist nach wie vor der beste Weg, eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen.


Damit die Selbstanzeige wirken kann, muss sie rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein, d.h. sie muss vor Entdeckung der Tat gestellt werden und die steuerrelevanten der vergangenen zehn Jahre beinhalten. Dabei können leicht Fehler unterlaufen. Schon kleine Fehler können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Darum sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare gestellt werden. Diese können die speziellen Gegebenheiten eines einzelnen Falls nicht ausreichend berücksichtigen. Die sichere Variante ist, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und bearbeiten und dafür sorgen, dass die Selbstanzeige so verfasst ist, dass sie auch wirken kann.


Komplette Straffreiheit bei Steuerhinterziehung ist aber nur noch dann möglich, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Summen erhebt der Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent. Werden die hinterzogenen Steuern zzgl. der angefallenen Zinsen und ggfs. des Strafzuschlags innerhalb eines festgelegten Zeitraums gezahlt, ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch.


http://ift.tt/19NYqWI



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Steuerhinterziehung: Hessen zählt immer noch unerwartet viele Selbstanzeigen appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1PqFbY8

Erbschaftssteuer: Nachlassverbindlichkeiten geltend machen

http://ift.tt/NWrmVc Wer erbt, muss in der Regel Erbschaftssteuer abführen. Nachlassverbindlichkeiten können bei der Erbschaftssteuer geltend gemacht werden. Strittig kann sein, was zu den Nachlassverbindlichkeiten zählt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Kosten für die Verwaltung des Nachlasses sind nicht abzugsfähig. Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 18. Dezember 2014 (Az.: 7 K 1377/14).


In dem konkreten Fall hatte Erben eines verwahrlosten Gebäudes und Grundstücks gegen den Steuerbescheid geklagt. Der Erblasser war ein so genannter Messie. Die Entmüllung hätte rund 20.000 Euro gekostet. Erst danach hätte das Grundstück verkauft werden können. Die Kosten für die Entmüllung wollten die Erben als Nachlassverbindlichkeiten steuerlich geltend machen.


Doch das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied anders. Nachlassverbindlichkeiten seien nur die Kosten, die dem Erben unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung, Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Die Kosten für die Verwaltung des Nachlasses, in diesem Fall die Entmüllung, zählen nicht dazu.


In der Regel fallen unter die Nachlassverbindlichkeiten beispielsweise die Kosten für die Eröffnung eines Testaments, die Erteilung eines Erbscheins, Erbermittlungskosten oder ggfs. auch Prozesskosten. Vereinfacht gesagt, die Kosten, die anfallen, damit der Erbe sein Erbe rechtlich antreten kann.


Abgesehen von den Nachlassverbindlichkeiten gibt es bei der Erbschaftssteuer verschiedene Sonderregelungen zu beachten. Diese betreffen unter anderem das selbst genutzte Eigenheim. Das vererbte selbst genutzte Haus kann für Kinder oder Ehepartner steuerfrei bleiben, wenn bestimmte Auflagen eingehalten werden.


Da sich das Erbrecht stetig wandelt, ist fundiertes Fachwissen notwendig, um die Spielräume bei der Erbschaftssteuer auch ausnutzen zu können. Damit nicht en großer Teil des Erbes in den Kassen des Staates landet, können sich Erben und Erbengemeinschaften an im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass eine Erbschaft auch in der Steuererklärung angegeben werden muss. Ohne diese Erklärung machen sich die Erben möglicherweise der Steuerhinterziehung strafbar.


http://ift.tt/NWrmVc



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Erbschaftssteuer: Nachlassverbindlichkeiten geltend machen appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1IPDFd1

HCI ACM Hantong III MS Kilian S: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

http://ift.tt/12AIJk2 Die Serie notleidender Schiffsfonds setzt sich fort: Am Amtsgericht Nordenham wurde jetzt das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des HCI-Fonds MS Kilian S eröffnet (Az.: 7 IN 12/15).


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon sechs Jahre nach seiner Emission steht der 2009 aufgelegte Schiffsfonds HCI ACM Hantong III MS Kilian S vor dem Aus. Am 31. März eröffnete das Amtsgericht Nordenham das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft MS Kilian S H+H Schepers GmbH & Co. KG. Die betroffenen Anleger müssen finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes befürchten.


Viele Schiffsfonds befinden sich schon seit einigen Jahren in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ein Grund dafür ist, dass in den Boom-Jahren Überkapazitäten aufgebaut wurden, die inzwischen nicht mehr benötigt werden. Die Folge waren sinkende Charterraten. Das bekamen dann auch die Anleger der Schiffsfonds zu spüren. Die Ausschüttungen blieben hinter den prospektierten Erwartungen zurück oder ganz aus und am Ende stand oft genug die Insolvenz der Fondsgesellschaft. Für die Anleger bedeutet das in der Regel hohe finanzielle Verluste.


In dieser Situation befinden sich nun auch die Anleger des Schiffsfonds HCI ACM Hantong III MS Kilian S. Allerdings sind sie nicht schutzlos gestellt. Sie können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.


Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen als renditestarke und sichere Kapitalanlage dargestellt. Die Risiken, die mit einer Beteiligung verbunden sind, wurden dabei häufig verschwiegen oder zumindest verharmlost. Dabei sind Schiffsfonds spekulative Geldanlagen und die Anleger gehen ein hohes Risiko ein. Denn für sie kann die Beteiligung mit dem Totalverlust des eingesetzten Geldes enden. Daher hätten sie im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.


Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog Kick-Backs offen gelegt werden.


http://ift.tt/12AIJk2



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post HCI ACM Hantong III MS Kilian S: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1cgpTWU

Wednesday, April 8, 2015

Steuerhinterziehung: Automatischer Informationsaustausch ab 2017 – Ausweg Selbstanzeige

http://ift.tt/19NYqWI Mehr als 50 Staaten wollen sich am steuerlichen Informationsaustausch beteiligen und tauschen Daten ab 2017 aus. Für Steuerhinterzieher wird die Luft immer dünner: Ein Ausweg ist die Selbstanzeige.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Durch die verstärkte Kooperation der Staaten untereinander wird Steuerhinterziehung weiter erschwert. 51 Staaten wollen ab 2017 am automatischen Informationsaustausch teilnehmen. Andere Länder signalisieren bereits auf anderem Wege Kooperationsbereitschaft. Noch kann die Selbstanzeige für Steuerhinterzieher der Ausweg sein, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen.


Allerdings sollte dann mit einer Selbstanzeige nicht mehr lange gewartet werden. Denn wer jetzt noch unversteuertes Schwarzgeld vor den deutschen Behörden verbergen möchte, geht ein hohes Risiko ein. Wird die Tat entdeckt, droht eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und hohe Geld- bzw. Freiheitsstrafen. Mit einer wirksamen Selbstanzeige kann das verhindert werden. Dazu muss sie aber rechtzeitig also vor Entdeckung der Tat gestellt werden.


Dennoch ist Hektik ein schlechter Ratgeber. Darum sollte eine Selbstanzeige auch immer gut vorbereitet sein und nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass sie dann fehlerhaft ist und ihre Wirkung nicht entfalten kann, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie vollständig ist und entsprechend ihre Wirkung entfalten kann.


Komplett straffrei kann die Selbstanzeige seit Jahresbeginn aber nur noch dann wirken, wenn die hinterzogenen Steuern den Betrag von 25.000 Euro nicht überschreiten. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen werden gestaffelte Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig. Damit eine Verurteilung endgültig vom Tisch ist, müssen die hinterzogenen Steuern zzgl. Zinsen und ggfs. dem fälligen Strafzuschlag innerhalb einer Frist bezahlt werden. Das ist aber immer noch günstiger als die drohenden Strafen, wenn die Steuerhinterziehung entdeckt wird und keine Selbstanzeige vorliegt.


http://ift.tt/19NYqWI



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Steuerhinterziehung: Automatischer Informationsaustausch ab 2017 – Ausweg Selbstanzeige appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1PmqGET

BWF-Stiftung: Trägerverein im vorläufigen Insolvenzverfahren

http://ift.tt/1EE7Vt0 Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) e.V. eröffnet (Az.: 36b IN 1350/15). Der BDT ist Träger der BWF-Stiftung.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen die BWF-Stiftung wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Anlagebetrug. Es besteht der Verdacht, dass der überwiegende Teil des Goldes nicht echt ist. Außerdem verfügte die Finanzaufsicht BaFin die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagegeschäfts. Die Anlegergelder müssen zurückgezahlt werden.


Doch ob dazu überhaupt ausreichend Liquidität vorhanden ist, ist fraglich. Das Amtsgericht Charlottenburg eröffnete jedenfalls Ende März das vorläufige Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) e.V. Der BDT ist der Trägerverein der BWF-Stiftung. Bei unselbstständigen Stiftungen wie der BWF-Stiftung hält der Stiftungsträger das Vermögen – in diesem Fall also auch das Kapital der Anleger. Insofern sind diese von der Insolvenz betroffen. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.


Dabei kann sie ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt unterstützen. Gleichzeitig kann er auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Denn wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sagen. Viel dürfte davon abhängen, wieviel echtes Gold tatsächlich vorhanden ist. Nach derzeitigen Stand ist aber nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen. Daher sollten die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.


Eine Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Anleger hätten umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Zudem ist zu prüfen, ob die Vermittler hätten wissen müssen, dass die BWF-Stiftung ihr Einlagengeschäft ohne die nötige Erlaubnis betrieben hat.


Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geprüft werden. Denn wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig, falsch oder auch nur irreführend waren, kommen auch Forderungen gegen die Prospektverantwortlichen in Betracht.


http://ift.tt/1EE7Vt0



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post BWF-Stiftung: Trägerverein im vorläufigen Insolvenzverfahren appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1PmqIN1

Canada Gold Trust Fonds I: Anleger sollten Ausschüttungen teilweise zurückzahlen – Schadensersatzansprüche

http://ift.tt/Pc53sN Die Anleger des Canada Gold Trust Fonds I (CGT I) kommen nicht zur Ruhe. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen sollen sie 30 Prozent ihrer Ausschüttungen bis zum 1. Mai 2015 zurückzahlen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die wirtschaftliche Schieflage bei den Canada Gold Trust Fonds (CGT) ist nicht neu. Mit den Anlegergeldern sollten Darlehen an die Henning Gold Mines Inc. (HGM) gegeben und dann in den Goldabbau in Kanada investiert werden. Allerdings sind die Gelder zumindest teilweise wohl erst gar nicht in den Goldminen angekommen, wie auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung Ende Februar klar wurde. Die Gelder sollen auch an andere Firmen und in den Vertrieb geflossen sein. Die Folge: Es wurde deutlich weniger Geld abgebaut als geplant und die CGT-Fonds sind entsprechend in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Bei der Gesellschafterversammlung wurde von der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Fonds berichtet.


Um die Insolvenz zu vermeiden und die Sanierungsmaßnahmen zu forcieren, wurde bei der Gesellschafterversammlung u.a. eine neue Komplementärin bestellt. Doch auch die Anleger sollen nun offenbar zur Kasse gebeten werden. Die Anleger des CGT I werden derzeit aufgefordert, 30 Prozent ihrer erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, um die Sanierung zu unterstützen. Ob diese dann aber nachhaltig gelingt, ist ungewiss. Um weiteren finanziellen Schaden abzuwenden, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann zunächst prüfen, ob die Rückforderung der Ausschüttungen überhaupt rechtmäßig ist. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Ausschüttungen nur dann zurückgefordert werden, wenn dies ausdrücklich und auch für den Laien verständlich im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.


Darüber hinaus können auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden. Derzeit werden Gutachten erstellt, um den Verbleib der Anlegergelder zu klären. Diese könnten dann möglicherweise die Grundlage für Schadensersatzansprüche gegen HGM sein. Darüber hinaus können aber auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.


http://ift.tt/Pc53sN



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Canada Gold Trust Fonds I: Anleger sollten Ausschüttungen teilweise zurückzahlen – Schadensersatzansprüche appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1PmqIMN

Tuesday, April 7, 2015

BGH stärkt Markenrecht

http://ift.tt/QlBwfm Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung das Markenrecht gestärkt. Demnach kann die Löschung einer Marke schon bei großer Ähnlichkeit verlangt werden.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In dem vorliegenden Fall hatte der I. Zivilsenat des BGH zu entscheiden, ob die Löschung einer Marke auch dann verlangt werden kann, wenn keine Verwechslungsgefahr besteht aber dennoch eine große Ähnlichkeit zwischen den Marken zu erkennen ist.


Konkret ging es um eine Wort-Bild-Marke eines bekannten Sportartikelherstellers. Ein anderes Unternehmen hatte dieses in abgewandelter, parodistischer Form für seine Artikel benutzt. Der Sportartikelhersteller sah darin eine Verletzung seines Markenrechts und bekam Recht. Der BGH bestätigte die Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts und verfügte die Löschung der ähnlichen Marke.


In der Begründung führte die Kammer aus, dass sich die Marken trotz aller deutlichen Unterschiede immer noch sehr ähneln. Zwar bestehe nicht die Gefahr, dass der Verbraucher die Marken verwechsle aber die Bekanntheit des Sportartikelherstellers werde genutzt, um auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen. Dies sei unlauter. Das Markenrecht des Sportartikelherstellers sei in diesem Fall auch höher zu bewerten als das Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit auf das sich der Beklagte beruft.


Wie der aktuelle Fall zeigt, haben Marken einen hohen Wert für ein Unternehmen. Dieser ist umso höher einzuschätzen, je bekannter die Marke ist. Damit Dritte sich den Erfolg dieser Marke nicht kommerziell zu Nutze machen und möglicherweise auch noch als Wettbewerber auftreten, ist es wichtig, die Marke schützen zu lassen. Das gilt auch und besonders bei international agierenden Unternehmen. Dann muss das Markenrecht auch über die Staatsgrenzen hinweg ausgedehnt werden. Wird das Markenrecht verletzt, können ggfs. Schadensersatzansprüche gestellt werden.


Allerdings muss auch andersherum beim Eintrag einer Marke ins Register darauf geachtet werden, dass nicht gegen bereits bestehende Markenrechte verstoßen wird. Zur Unterstützung können sich Unternehmen an im Markenrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.


http://ift.tt/QlBwfm



Share and Enjoy


FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post BGH stärkt Markenrecht appeared first on GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater.






via GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater » http://ift.tt/1CdzNyv