Monday, April 27, 2015

Canada Gold Trust Fonds – Möglichkeiten der Anleger

http://ift.tt/Pc53sN Vom Insolvenzantrag der Canada Gold Trust GmbH sind die Canada Gold Trust Fonds nicht unmittelbar betroffen. Allerdings befinden sie sich ebenfalls in finanziellen Schwierigkeiten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Amtsgericht Koblenz hat am 22. April das vorläufige Insolvenzverfahren über die Canada Gold Trust GmbH (CGT) eröffnet (Az.: 42 IN 152/15). Die Canada Gold Trust GmbH ist Initiator der Canada Gold Trust Fonds I bis IV.

Die Fondsgesellschaften sind von der Insolvenz des Mutterhauses nicht unmittelbar betroffen. Allerdings sind sie finanziell auch nicht auf Rosen gebettet. Anleger warten schon seit einigen Monaten auf Ausschüttungen und wurden zuletzt aufgefordert, 30 Prozent ihrer bereits erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen, damit der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann. Als sie sich an den Fonds beteiligt hatten, waren ihnen noch hohe Renditen in Aussicht gestellt worden. Das ist Vergangenheit. Inzwischen geht es wohl nur darum, finanziellen Schaden abzuwenden.

Wie das Handelsblatt am 23. April berichtet, sind bisher aber nur wenige Anleger der Aufforderung, die Ausschüttungen zurückzuzahlen, nachgekommen. Gut möglich, dass sie demnächst erneut dazu aufgefordert werden. Angesichts der klammen Kassen der Fondsgesellschaften besteht allerdings die Gefahr, dass die Anleger dann schlechtem Geld gutes hinterherwerfen. Denn ob eine nachhaltige Sanierung der Fonds gelingen kann, ist ungewiss. Darüber hinaus sind die Fondsgesellschaften möglicherweise gar nicht berechtigt, die Ausschüttungen zurückzufordern. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei dies nur möglich, wenn das im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich und für den Laien verständlich geregelt ist.

Bevor die Anleger die Ausschüttungen zurückzahlen, sollten sie daher die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann zudem prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Schadensersatzansprüche können z.B. entstanden sein, wenn die Anleger fehlerhaft beraten und nicht über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt wurden. Auch die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Liegen Prospektfehler vor, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.

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