http://ift.tt/1m5kmS0 Weitere Pleiten bei Selfmade Capital: Das Amtsgericht München hat auch über die Selfmade Capital 7 GmbH & Co. KG und Selfmade Capital 9 GmbH & Co. KG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für zwei weitere Selfmade Capital Gesellschaften wurden Insolvenzanträge gestellt. Das Amtsgericht München eröffnete am 14. April die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Selfmade Capital 7 GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 1015/15) und über die Selfmade Capital 9 GmbH & Co. KG (Az. 1507 IN 1018/15).
Die Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI) gehören beiden zum Firmenimperium des Malte Hartwieg. Bei diversen Fonds der beiden Emissionshäuser ist es schon vor Monaten zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Anleger warteten vergeblich auf ihre Ausschüttungen und mussten dann erfahren, dass ihre Gelder angeblich in dunklen Kanälen versickert sind. In der Folge wurden für verschiedene Fondsgesellschaften von NCI und Selfmade Capital Insolvenzanträge gestellt. Für die Anleger steht der Totalverlust des investierten Geldes im Raum.
Damit es nicht soweit kommt, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können zum Beispiel auf einer fehlerhaften Anlageberatung beruhen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken ihrer Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Vertrieben wurden die Fonds u.a. von dima24. Auch diese Vertriebsplattform gehörte bis zu ihrem Verkauf vor einigen Monaten noch zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg. Auch über diese personelle Verknüpfung hätten die Anleger informiert werden müssen. Denn möglicherweise wurden Hartwieg-Fonds bevorzugt vermittelt obwohl sie möglicherweise nicht zum Risikoprofil des Anlegers gepasst haben.
Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht. Denn die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Wurden die Anleger mit falschen oder irreführenden Angaben gelockt, kann das den Schadensersatzanspruch begründen.
Gegen Malte Hartwieg und auch gegen dima24 ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft.
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