http://ift.tt/1oQXglp Wegen schwerer und gewerbsmäßiger Untreue in 327 Fällen fordert der Staatsanwalt eine zwölfjährige Haftstrafte für den ehemaligen Chef des Emissionshauses Wölbern Invest.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der ehemalige Inhaber und Geschäftsführer des Emissionshauses Wölbern Invest muss sich seit Mai vergangenen Jahres vor dem Landgericht Hamburg wegen des Vorwurfs der schweren und gewerbsmäßigen Untreue verantworten. Er soll Gelder aus den geschlossenen Immobilienfonds von Wölbern Invest abgezweigt und zweckentfremdet haben. Der Staatsanwalt ist im Prozessverlauf zu der Überzeugung gekommen, dass sich der Verdacht in 327 Fällen bestätigt hat und forderte in seinem Plädoyer am 25. März eine zwölfjährige Freiheitsstrafe. Der Angeklagte weist alle Beschuldigungen zurück. Die Verteidigung wird ihr Plädoyer vermutlich am 13. April halten.
Nicht zuletzt durch die Zweckentfremdung der Gelder sollen einige Wölbern-Fonds in massive finanzielle Schwierigkeiten geraten sein und mussten zum Teil bereits Insolvenz anmelden. Den Anlegern vieler Wölbern-Fonds drohen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes. Damit es nicht so weit kommt, können sie sich in dieser Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Unabhängig von der vermeintlichen Zweckentfremdung der Gelder aus den Fonds kann eine fehlerhafte Anlageberatung Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche sein. Denn die Anleger hätten im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken geschlossener Immobilienfonds aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder Leerstände. Dies kann dazu führen, dass die Wirtschaftlichkeit der Fonds gefährdet ist und den Anlegern kann der Totalverlust des investierten Geldes drohen. Erfahrungsgemäß fand diese Aufklärung nicht immer statt und trotz des Totalverlust-Risikos wurden die Fondsanteile auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt.
Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.
Sollte es in dem Prozess gegen den Ex-Wölbern-Chef zu einer Verurteilung kommen, kann das noch weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen.
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