Wednesday, April 22, 2015

M&A: Zuwachs bei Unternehmensübernahmen und Fusionen

http://ift.tt/1dRYsiT Europaweit verzeichnet Deutschland die meisten Unternehmensübernahmen und Fusionen, berichtet die „Wirtschaftswoche“ online. Die Tendenz sei auch in Europa weiter steigend.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Übernahmen, Fusionen und andere Transaktionen liegen im Trend. Experten gehen auch im dritten Quartal 2015 von einem weiteren Anstieg dieser Transaktionen, die unter dem Begriff Mergers & Acquisitions (M&A) zusammengefasst werden aus. Demnach steigen M&A-Transaktionen nicht nur in Deutschland weiter an, sondern auch in Europa, dem Nahen Osten und Afrika, berichtet die „Wirtschaftswoche“.

Für viele Unternehmen ist Wachstum wichtig, um im Markt weiter bestehen oder die Position behaupten zu können. Dem internen Wachstum sind aber in der Regel Grenzen gesetzt, so dass das Wachstum durch Unternehmenskäufe, Unternehmensfusionen, Übernahmen oder auch Kooperationen erreicht werden soll. Das führt zu einer steigenden Zahl der M&A-Transaktionen.

Bei derartigen Transaktionen müssen eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften und Regeln eingehalten werden. Dazu gehören auch mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht. Grundlage für M&A-Transaktionen ist der Unternehmenskaufvertrag, der notariell beglaubigt werden muss.

Der Unternehmenskauf lässt sich in der Regel nicht mit dem Kauf eines Autos oder einer Immobilie vergleichen. Denn ein Unternehmen wird im Normalfall nicht als Einheit gekauft, sondern in verschiedene Bereiche aufgesplittert, etwa das Grundstück, das Gebäude, die Maschinen oder auch die Forderung von Schulden. Das Risiko trägt in der Regel der Käufer. Er muss prüfen, ob die Kaufsache frei von Mängeln ist. Dazu empfiehlt sich eine so genannte Due Diligence Prüfung. Dabei werden alle Stärken und Schwachstellen des Kaufobjektes einer genauen Prüfung unterzogen und anhand der Daten das Risiko der Transaktion ermittelt. Der Kaufpreis orientiert sich an dem festgestellten Risiko. Der Umfang einer Due Diligence Prüfung kann von den Parteien zuvor festgelegt werden.

Bevor eine Transaktion im Unternehmensbereich abgeschlossen wird, sind viele Aspekte von der Vertragsgestaltung bis hin zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht zu beachten. Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können die Vertragsparteien dabei unterstützen.

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