http://ift.tt/1iJFEq4 Der Schiffsfonds Hansa Treuhand MS Chief steckt erneut in Schwierigkeiten. Daher sollen die Anleger offenbar frisches Kapital investieren, um den Verkauf des Containerschiffs zu verhindern.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Schiffsfonds Hansa Treuhand MS Chief steckt offenbar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ein Notverkauf des Containerschiffs soll aber offenbar verhindert werden. Das könnte im Wege einer Kapitalerhöhung geschehen und die Anleger müssten frisches Kapital „nachschießen“.
Die Anleger werden nicht zum ersten Mal mit der wirtschaftlichen Schieflage des von Hansa Treuhand aufgelegten Fonds MS Chief konfrontiert. Schon 2010 wurden Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Auch drei Jahre später wurde weiteres Kapital nötig, das durch die Rückzahlung von Ausschüttungen bereitgestellt werden sollte. Nun sollen die Anleger auf freiwilliger Basis investieren. Sollte dabei nicht genug Kapital eingesammelt werden können, um die Liquidität der Gesellschaft zu erhalten, könnte möglicherweise aber auch wieder die Rückforderung von Ausschüttungen, die ohnehin unter den prospektierten Erwartungen liegen, auf die Anleger zukommen.
Angesichts der wenig erfreulichen Entwicklung ihrer Kapitalanlage können sich die betroffenen Anleger auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Sollte es zur Rückforderung von Ausschüttungen kommen, kann zudem auch die Rechtmäßigkeit der Forderung geprüft werden.
Ansprüche auf Schadensersatz können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Im Beratungsgespräch wurden Schiffsfonds häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlage dargestellt. Tatsächlich erwerben die Anleger mit den Fondsanteilen aber unternehmerische Beteiligungen und damit auch alle Chancen und Risiken. Über diese Risiken und insbesondere über das Risiko des Totalverlusts hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Doch trotz des Totalverlust-Risikos wurden Beteiligungen an Schiffsfonds erfahrungsgemäß auch an betont sicherheitsbewusste Anleger, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt. So eine Falschberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank nicht über ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) aufgeklärt hat.
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