Sunday, May 10, 2015

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige schützt vor Verurteilung

http://ift.tt/19NYqWI Auch wenn die Zahlen abnehmen, nutzen nach wie vor viele Steuerhinterzieher die Selbstanzeige, um einer Verurteilung zu entgehen. In Hessen wurden in diesem Jahr rund 750 Selbstanzeigen gestellt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im April verzeichnete Hessen nach Angaben des Finanzministeriums noch 76 Anzeigen, wie Medien berichten. Das sei der niedrigste Monatsstand seit zweieinhalb Jahren. Insgesamt sind in diesem Jahr aber schon rund 750 Selbstanzeigen bei den hessischen Finanzministerien eingegangen. 2014 waren es insgesamt rund 3500. Damit sind die Zahlen bei den Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung zwar rückläufig aber immer noch hoch.

Nachdem die Regeln für die Selbstanzeige zum Jahresbeginn deutlich verschärft wurden, hatten Experten eigentlich mit einem stärkeren Rückgang bei den Selbstanzeigen gerechnet. Bisher ist dies nicht wie erwartet eingetreten. Noch immer nutzen Steuersünder die Selbstanzeige, um in die Steuerlegalität zurückzukehren. Das ist auch nach wie vor möglich. Denn die Anforderungen an die Selbstanzeige wurden zwar erhöht, abgeschafft wurde sie aber nicht.

Damit eine Selbstanzeige wirken kann, muss sie vor allem zwei Kriterien erfüllen. Sie muss rechtzeitig vor Entdeckung der Tat gestellt werden und sie muss vollständig sein. Das hört sich möglicherweise einfacher an als es ist. Denn damit eine Selbstanzeige vollständig ist, muss sie alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre umfassen. Für den Laien ist dies ein kaum zu überschauender Komplex. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Dabei können schnell Fehler passieren. Und schon kleine Fehler können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige ihre Wirkung nicht entfalten kann und weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.

Der sicherere Weg ist, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und wissen welche Unterlagen für eine vollständige Selbstanzeige nötig sind und können auch bei der Beschaffung behilflich sein.

Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die Selbstanzeige für komplette Straffreiheit sorgen. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben, die zusätzlich zu den Steuerschulden und den Zinsen gezahlt werden müssen.

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