http://ift.tt/19NYqWI Die Schweiz und die EU haben am 27. Mai 2015 ein neues Steuerabkommen unterzeichnet, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Steuersünder können nach wie vor eine Selbstanzeige stellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Steueroase Schweiz wird mehr und mehr trockengelegt. Nur wenige Tage nach der Aufregung um die Veröffentlichung der Namen mutmaßlicher Steuerhinterzieher im Internetportal des Schweizer Bundesblattes, unterzeichneten die EU und die Schweiz ein Abkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung.
Ab 2018 tauschen die Schweiz und die EU-Staaten automatisch Informationen über die Bankdaten der Bürger des jeweils anderen Landes aus. Mit diesem automatischen Informationsaustausch soll die Steuerflucht noch wirksamer bekämpft werden. Der Informationsaustausch soll u.a. die Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsdaten der Bürger mit Konten in der Schweiz umfassen. Die Europäische Union plant, mit weiteren Staaten außerhalb der EU ähnliche Abkommen zum automatischen Informationsaustausch zu schließen.
Für Steuerhinterzieher mit Konten in der Schweiz und anderen Steueroasen bedeutet dies, dass die Gefahr der Entdeckung mehr und mehr steigt. Um einer Strafverfolgung und Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, haben sie nach wie vor die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Dazu muss die Selbstanzeige rechtzeitig, also vor Entdeckung der Tat, gestellt werden und vollständig sein. Dazu muss sie steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten.
Angesichts dieser Komplexität sollte eine Selbstanzeige nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen, ist groß. Schon kleine Fehler können aber dazu führen, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Um dies zu vermeiden, sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie wirken kann.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die Steuerhinterziehung bei einer erfolgreichen Selbstanzeige straffrei bleiben. Bei höheren Beträgen werden vom Fiskus Strafzuschläge erhoben, die mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen beglichen werden müssen.
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