http://ift.tt/11jqEmr Im ersten Strafprozess um das sog. „Schienenkartell“ wurde das Verfahren am Landgericht Bochum eigestellt. Im Gegenzug sollen die sieben Angeklagten insgesamt rund 290.000 Euro zahlen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Sieben Manager und Mitarbeiter zweier Firmen mussten sich vor dem Landgericht Bochum verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, zwischen 2006 und 2011 wettbewerbswidrige Absprachen bei Ausschreibungen der Deutschen Bahn getroffen zu haben. Der Schaden soll im dreistelligen Millionenbereich liegen, so die Staatsanwaltschaft.
Da sich die Angeklagten umfassend geständig zeigten, Preise und Quoten abgesprochen zu haben und sich nur geringfügig schuldig gemacht hätten, wurden die Verfahren gegen Zahlungsauflagen eingestellt. Die Angeklagten seien nur die ausführenden Organe aber nicht Initiatoren des Schienenkartells gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Damit kann das Schienenkartell aber nicht zu den Akten gelegt werden. Im Herbst soll ein zweiter Prozess beginnen, berichtet u.a. das Handelsblatt. Dann werden sich sieben weitere Beschuldigte verantworten müssen. Zu den Beschuldigten zählen auch zwei ehemalige Vorstände, die Drahtzieher des Schienenkartells gewesen sein sollen. Kartellrechtlich ist das Verfahren bereits abgeschlossen. Beide Firmen mussten hohe Geldbußen und Schadensersatz an die Deutsche Bahn zahlen.
Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht können streng geahndet werden. Das Wettbewerbsrecht, das sich vor allem auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen stützt (GWB), soll einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Dadurch werden die Verbraucher, Mitbewerber und andere Marktteilnehmer geschützt. Bei Zuwiderhandlungen drohen regelmäßig Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder auch Schadensersatzansprüche und Unterlassungsklagen.
Um langwierige und kostspielige juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden, können sich Unternehmen von im Wettbewerbsrecht versierten Rechtsanwälten beraten lassen. Durch die kompetente juristische Beratung kann nicht nur Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vorgebeugt werden, sondern umgekehrt können auch Maßnahmen wie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ergriffen werden, wenn der Mitbewerber zu unlauteren Methoden greift, die einen freien und fairen Wettbewerb gefährden.
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