http://ift.tt/12AIJk2 Der Produktentanker MS Kaspar Schulte steht offenbar vor dem Verkauf. Dies habe die Geschäftsführung mitgeteilt, meldet das „fondstelegramm“.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus HCI Capital legte den Schiffsfonds MS Kaspar Schulte im Jahr 2004 auf. Für die Anleger verlief die Beteiligung in den Anfangsjahren überaus erfreulich. Allerdings machte sich auch bei diesem Schiffsfonds schließlich die nach wie vor anhaltende Krise der Schifffahrt bemerkbar. Das betraf auch die Ausschüttungen.
Im Zuge der Finanzkrise 2008 sind etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Nachfrage ließ nach. Überkapazitäten und sinkende Charterraten waren die Folge. Die Ausschüttungen an die Anleger blieben in der Folge häufig hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Etliche Schiffsfonds mussten bislang schon Insolvenz anmelden. Die Anleger verloren regelmäßig viel Geld.
Der Produktentanker MS Kaspar Schulte steht nun offenbar vor dem Verkauf. Anleger, die mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage nicht zufrieden waren, haben nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansatzansprüche können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Tatsächlich erwerben die Anleger mit den Fondsanteilen in der Regel allerdings unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken, so dass die Beteiligung für die Anleger auch mit dem Totalverlust der Einlage enden kann. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken, insbesondere über das Totalverlust-Risiko, aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds trotz ihres spekulativen Charakters aber auch an sicherheitsbewusste Anleger, die z.B. in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt.
Darüber hinaus hätte die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) aufklären müssen. Wurden die Kick-Backs oder Risiken verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Da beim Schiffsfonds MS Kaspar Schulte die Verjährung der Ansprüche droht, sollten betroffene Anleger umgehend handeln.
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